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  #1  
Alt 29.04.2008, 14:34
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard harz4 rechner

http://www.arbeitslosengeld-2-rechner.de/ hier mal einen harz4 rechner bitte ebachten bei behinderung gibt es bedeutend mehr
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  #2  
Alt 29.04.2008, 15:01
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard

Der Regelsatz von 345 EUR stimmt nicht mehr. Das sind jetzt 347. Den Mehrbedarf Behinderung gibt es nur, wenn man eine Maßnahme macht, oder als Erwerbsunfähiger (befristet) Sozalgeld erhält.
Die Heizkostenpauschale beträgt nicht 18 % sondern 1/6=16,6 Periode 6 %


Flipy
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #3  
Alt 29.04.2008, 17:51
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Hallo Flipy,

klasse, dass Du uns gleich die Zahlen korrigiert hast.

Eine Frage zu den Heizkosten: 1/6 wovon? Von der zugrunde gelegten Miete oder vom Regelsatz? Oder noch einer anderen Bezugsgröße?

LG

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

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  #4  
Alt 29.04.2008, 18:15
Benutzerbild von ria.roos
ria.roos ria.roos ist offline
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Ort: 53721 Siegburg
Beiträge: 1.583
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Danke für die guten Informationen, werde zum späteren Zeitpunkt darauf zurück kommen müssen.
Für heute
"Ihr seid Spitze!"

LG
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"Das leben ist schön und lebenswert,
ich liebe es!"


http://www.Ria-Roos.de

ria.roos
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  #5  
Alt 29.04.2008, 18:37
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard

Zitat:
Zitat von Mary
Hallo Flipy,

klasse, dass Du uns gleich die Zahlen korrigiert hast.

Eine Frage zu den Heizkosten: 1/6 wovon? Von der zugrunde gelegten Miete oder vom Regelsatz? Oder noch einer anderen Bezugsgröße?

LG

Mary

Verkehrt ausgedrückt. 1/6 der Heizkosten sind die Kosten der Wassererwärmung, wenn diese nicht gesondert erwärmt werden.

Flipy
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Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #6  
Alt 29.04.2008, 18:53
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Zitat:
Zitat von Flipy
Verkehrt ausgedrückt. 1/6 der Heizkosten sind die Kosten der Wassererwärmung, wenn diese nicht gesondert erwärmt werden.

Flipy

Danke, jetzt hab ich das verstanden
__________________
... schön Dich zu lesen ...


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