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29.04.2008, 14:34
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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harz4 rechner
http://www.arbeitslosengeld-2-rechner.de/ hier mal einen harz4 rechner bitte ebachten bei behinderung gibt es bedeutend mehr
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29.04.2008, 15:01
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Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
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Registriert seit: 01.04.2005
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Der Regelsatz von 345 EUR stimmt nicht mehr. Das sind jetzt 347. Den Mehrbedarf Behinderung gibt es nur, wenn man eine Maßnahme macht, oder als Erwerbsunfähiger (befristet) Sozalgeld erhält.
Die Heizkostenpauschale beträgt nicht 18 % sondern 1/6=16,6 Periode 6 %
Flipy
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.
Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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29.04.2008, 17:51
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Hallo Flipy,
klasse, dass Du uns gleich die Zahlen korrigiert hast.
Eine Frage zu den Heizkosten: 1/6 wovon? Von der zugrunde gelegten Miete oder vom Regelsatz? Oder noch einer anderen Bezugsgröße?
LG
Mary
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
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29.04.2008, 18:15
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Forengeist
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Registriert seit: 10.10.2007
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Danke für die guten Informationen, werde zum späteren Zeitpunkt darauf zurück kommen müssen.
Für heute
"Ihr seid Spitze!"
LG
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29.04.2008, 18:37
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Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
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Registriert seit: 01.04.2005
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Zitat:
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Zitat von Mary
Hallo Flipy,
klasse, dass Du uns gleich die Zahlen korrigiert hast.
Eine Frage zu den Heizkosten: 1/6 wovon? Von der zugrunde gelegten Miete oder vom Regelsatz? Oder noch einer anderen Bezugsgröße?
LG
Mary
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Verkehrt ausgedrückt. 1/6 der Heizkosten sind die Kosten der Wassererwärmung, wenn diese nicht gesondert erwärmt werden.
Flipy
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.
Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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29.04.2008, 18:53
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Zitat:
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Zitat von Flipy
Verkehrt ausgedrückt. 1/6 der Heizkosten sind die Kosten der Wassererwärmung, wenn diese nicht gesondert erwärmt werden.
Flipy
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Danke, jetzt hab ich das verstanden 
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... schön Dich zu lesen  ...
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