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  #1  
Alt 26.08.2006, 23:11
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Mütter mit Behinderung

Kinderwunsch

Während nichtbehinderte Frauen lange für ein Selbstbestimmungsrecht auf Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation kämpfen mussten, wird behinderten Schwangeren oftmals zu einem Schwangerschaftsabbruch geraten, und auch dem Sterilisationswunsch von behinderten Frauen wird problemlos entsprochen. Behinderten Frauen wird manchmal unterstellt, sie handelten egoistisch und verantwortungslos, wenn sie Kinder bekommen möchten, weil sie der Erziehungsaufgabe nicht gewachsen seien und keine guten Mütter sein könnten. Mit dieser Einstellung wird behinderten Frauen mit Kinderwunsch trotz aller Regelungen zur Gleichstellung und Gleichbehandlung so manches mal begegnet.
Besonders Frauen mit psychischen Krankheiten oder so genannten geistigen Behinderungen werden manchmal geradezu zu einer Sterilisation gedrängt. Seit 1992 das Betreuungsgesetz die vorher gängige Praxis von Entmündigung und Vormundschaft abgelöst und die gesetzliche Betreuung an ihre Stelle gesetzt hat, gibt es offiziell keine Sterilisation gegen den Willen der Betroffenen (Zwangssterilisation) mehr. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die Sterilisation gesetzlich verboten. Danach sollen die Betroffenen nach umfassender Aufklärung über die körperlichen und seelischen Folgen selbst entscheiden. Bei dauernd einwilligungsunfähigen Menschen kann die Initiative zur Sterilisation nur von der oder dem Betroffenen oder der betreuenden Person ausgehen. Auch im Falle einer Genehmigung zu diesem Eingriff ist nach Willen eine Sterilisationsform zu wählen, die eine Wiederherstellung der Fortpflanzungsfähigkeit zulässt.
Behinderte Mütter

Für Mütter mit Behinderung kann die Organisation von bestimmten Hilfsmitteln oder einer persönlichen Assistenz von entscheidender Bedeutung sein. Eine Untersuchung zur Situation behinderter Mütter wurde im Jahr 2001 von der "bundesorganisationsstelle behinderte frauen" durchgeführt. Mehr als die Hälfte der behinderten Mütter benötigen demnach zur Grundversorgung ihres Säuglings oder Kleinkindes, für die Mobilität oder zur Bewältigung des Haushalts spezielle Hilfsmittel. Das können beispielsweise angepasste Babytragen, Kinderstühle oder Wickeltische sein, die es weder im freien Handel noch in Orthopädiefachgeschäften gibt. Fast die Hälfte dieser notwendigen Hilfsmittel werden von den Betroffenen selbst gebaut und selbst finanziert. Eine Assistenz ist vor allem in den ersten Lebensjahren der Kinder notwendig. Viele Frauen beantragen bei Sozialämtern, Pflegekassen, Krankenkassen oder Jugendämtern die Kostenübernahme für den Assistenzbedarf.
Häufig sind Frauen durch Kindererziehung und Haushalt mehrfach belastet und nehmen daher seltener an Rehabilitationsmaßnahmen teil. Und sie sind häufiger und länger arbeitslos. Deshalb regelt das 9. Sozialgesetzbuch zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: Alle Rehabilitationsträger müssen die Bedürfnisse von Frauen besonders berücksichtigen. Das bedeutet, dass ambulante Angebote in Wohnortnähe gemacht werden müssen. Hilfen bei der Kinderbetreuung, beim Einkauf oder bei Behördengängen durch familienunterstützende und entlastende Dienste sollen die Teilnahme an Förderungen und Therapien möglich machen. Ist keine andere Betreuung möglich, können Kinder auch zu den Rehabilitationsmaßnahmen mitgenommen und dort betreut werden. Reisekosten und Übernachtung werden übernommen. Bei einer stationären Rehabilitation besteht in der Regel ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Besteht aus irgendeinem Grund kein Anspruch, benötigt eine Mutter aber trotzdem Kinderbetreuung während einer Rehabilitation, kann eine Pauschale von 130 Euro gezahlt werden.
Erziehungszeit

Behinderte Frauen, die ihre Kinder selbst erziehen, werden gegenüber behinderten Erwerbstätigen benachteiligt, da die Gewährung vieler Nachteilsausgleiche an die Arbeit gekoppelt sind. So ist es für behinderte Erwerbstätige relativ unproblematisch, Zuschüsse zum Autokauf oder zur Wohnungsanpassung zu erhalten. Auch der Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz im Arbeitsleben ist seit Herbst 2000 gesetzlich verankert. Für behinderte Frauen in der Familienarbeit ist es dagegen wesentlich schwieriger, diese Leistungen zu erhalten. Meist handelt es sich um Ermessenleistungen, das heißt, die Behörde entscheidet nach Kassenlage. Noch schwieriger wird es, wenn die Mutter alleinerziehend ist. Dies ist vor allem in Familien mit behindertem Kind der Fall, in denen der Vater die Familie verlassen hat. Umso wichtiger ist es, die richtigen Anlaufstellen zu kennen, sich über seine Rechte zu informieren und sich bei Bedarf mit anderen betroffenen auszutauschen.
Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern - bbe e.V.
Lerchenweg 16
32584 Löhne
Tel.: 05732/6307
http://www.behinderte-eltern.com/
Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
Bundes-, Landesverbände, Ortsverbände und Kontaktstellen
Hasenheide 70
10967 Berlin
Telefon: 030 / 69 59 78 6
Fax: 030/ 69 59 78 77
E-Mail: kontakt@vamv-bundesverband.de
Internet: www.vamv.de

Quelle: Aktion Mensch
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  #2  
Alt 26.08.2006, 23:12
Nancy
 
Beiträge: n/a
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Hallo zusammen,


das ist mir ganz neu.

Mir wurde richterlicherseits mitgeilt, daß eine Sterilisation von Kim nicht so leicht genehmigt wird, da dies einen Eingriff in die Privatsphäre sei.


LG
Nancy
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  #3  
Alt 27.08.2006, 13:43
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
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Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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hallo nancy ,das was der richter dir sagte ist richtig.menschen mit einer geistigen behinderung .können nicht überblicken was eine strelisation bedeutet und dies ist vorraussetzung um die steri durchzuführen.du als betreuer kannst auch nicht für kim unterschreiben das ist der einzigste punkt wo keine ersatzunterschrift anerkannt wird,und weder kim noch björn können es selbst entscheiden.


richtig ist das es für alle anderen behinderungen die nicht mit einer geistigen behinderung einhergehen sehr schnell und leicht die zustimmung zu einer strei erfolgt.
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  #4  
Alt 27.08.2006, 14:08
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Zitat:
Zitat von Nancy
Auch im Falle einer Genehmigung zu diesem Eingriff ist nach Willen eine Sterilisationsform zu wählen, die eine Wiederherstellung der Fortpflanzungsfähigkeit zulässt.

Mal dumm gefragt: Ist das denn überhaupt möglich? Also ich kenne es nur so, dass auf natürlichem Wege dann keine Fortpflanzung mehr möglich ist.

Mein Kenntnisstand ist so, dass nach einer Steri definitiv nur noch eine künstliche Befruchtung möglich ist.

Oder bin ich da falsch informiert?

LG

Mary
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  #5  
Alt 27.08.2006, 16:08
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evma evma ist offline
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Beiträge: 24.215
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vereinzelt werden verfahren angewandt wo man die eileiter wieder zusammen öffnen kann.zb in lübeck wird es so gehandhabt.eine freundin will ihre streri jetzt auch rückgängig machen.allerdings darf zwischen sterri und rückgängig machen auch nur eine bestimmte anzahl von jahren liegen,da sonst verwucherungen an den abgebundenen eileitern auftretten können.bzw verklebungen.ist ein verfahren das selten angewandt.da nicht hundertprozentig sicher
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  #6  
Alt 27.08.2006, 16:15
Nancy
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Mary
Mal dumm gefragt: Ist das denn überhaupt möglich? Also ich kenne es nur so, dass auf natürlichem Wege dann keine Fortpflanzung mehr möglich ist.

Mein Kenntnisstand ist so, dass nach einer Steri definitiv nur noch eine künstliche Befruchtung möglich ist.

Oder bin ich da falsch informiert?

LG

Mary


Liebe Mary,

die Durchtrennung der Eileiter macht eigentlich eine Fortpflanzung auf natürlichem Wege, auch nach einer komplizierten mikrochirurgischen OP (das gibts, hat auch schon funktioniert, aber sehr selten) meistens unmöglich.

Alternative ist meines Wissens hier eine künstliche Befruchtung.


Für mich macht jedoch beides keinen Sinn.
Wer sich sterilisieren läßt, weiß daß er/sie keinen Kinderwunsch mehr hat.


LG
Nancy
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  #7  
Alt 27.08.2006, 17:58
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Hi,

aber nach diesen uns allen bekannten Infos würde ja gem. der o. g. Bestimmung die Sterilisation als Möglichkeit völlig rausfallen, oder sehe ich das jetzt falsch?

LG

Mary
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  #8  
Alt 27.08.2006, 19:18
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

nein das siehst du richtig.will man als eltern eines geistig behinderten eine sterilisation,bekommst du keine einwilligung.der behinderte ist auf grund seines geistigen zustandes nicht in der lage diese entscheidung die ja für ein leben sein soll zu fällen.du als betreuer deines kindes darfst sie nicht fällen.weil einmischung in der sexualität bzw des fortpflanzungstriebes ist dir als betreuer verboten.dies ist eine intime saches des behinderten und fällt nicht unter betreuung.also darfst du dies nicht unterschreiben.der behinderte kann es nicht da er der tragweite nicht bewußt ist.es bleiben nur 3 monatsspritze oder pille. bzw kondom.auch eine abtreibung darfst du als betreuer nicht unterschreiben .es bedarf da ein gerichtsurteil das aber erst so spät gefällt wird das keine abtreibung mehr möglich ist.gerade bei behinderten kommt es immer wieder vor das die regel unregelmässig ist,und man in den meisten fällen von vorne rein spät klarheit hat.
in den fällen wo ein gericht ein erstaz urteil sprechen soll bzw muß,ist es meines wissens aber noch nicht zur aussprechung einer abtreibung gekommen.mit der begründung gerade eine schwangerschaft kann viel positives in der entwicklung beinhaltenund es gibt genug hilfsmöglichkeiten das auch ein behinderter mensch sein kind groß ziehen kann.wie schon gesagt in oldenburg/holstein läuft es sehr gut.
das kind ist jetzt ein jahr beide eltern geistig behindert.das kind wird besser als von gesunden betreut.einmal am tag kamm zu anfang eine betreuung lehrnte die eltern intensiv an.jetzt nur noch dreimal in der woche.der kleine ist ein jahr,erhält frühförderung,damit er in seiner entwicklung nicht zurückfällt.mit drei jahren geht er in den kindergarten,sobald er zur schule kommt,muß er in die betreute grundschule damit eine überwachung der hausaufgaben stattfindet.sind diese erledigt darf er danach nach hause.du siehst selbst mit einen jahr was er jetzt ist ist sein leben bis ins kleinste geplannt,und soviel ich weiß ist er ein ausergewöhnlich fröhliches kerlchen.solange die eltern sich an diese vorgaben halten spricht auch nichts dagegen das die beiden ihren sohn bei sich behalten.eine gute lösung die alle zufrieden stellt.übrigends die eltern sind sehr stolz auf ihren sprößling.
wir haben in heiligenhafen auch ein ehepaar beide geistig zurück da ist die tochter jetzt 16 und geht auf die realschule macht ende dieses schuljahr ihren abschluss.du siehst es besteht eigentlich keinen grund ein kind abzutreiben,selbst geistige behinderung der eltern sagt nicht aus das das kind auch eine behinderung hat.
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  #9  
Alt 28.08.2006, 07:24
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

@ Mary

Richtig, es besteht kaum eine Chance zur Sterilisation in diesem Fall. Wenn, es ist es ein mühsamer Weg durch viele Instanzen mit wenig Aussicht auf Erfolg.

@ evma

Pille und 3-Monatsspritze fallen bei Epilepsie weg, sobald bestimmte Medikamente eingenommen werden müssen.

Hinzu kommt, daß z.Bsp. Valproinsäure den Fötus fast immer schädigt.

Natürlich können auch geistig behinderte Eltern ein gesundes Kind bekommen, solange keine genetischen Defekte vorliegen.

Bei Vorliegen von Epilepsie bei einem oder beiden Elternteilen wirds kritisch:

Die Statistik sagt, Epilepsie wird zu 4% auf die Nachkommen übertragen, als Erbkrankheit im medizinischen Sinne gilt sie nicht.

Die Realität sieht leider anders aus.
(Aus meinen Erfahrungen, Beobachtungen und Gesprächen mit vielen Eltern, auch Ärzte sind da mittlerweile erfahrungsgemäß anderer Meinung).

LG
Nancy
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