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  #1  
Alt 01.12.2005, 19:00
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Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.148
Standard Ein behindertes Kind als Schadensquelle - Perversion des Denkens

Ein behindertes Kind als Schadensquelle - Perversion des Denkens
Von Friedrich Graf von Westphalen

Es gibt - und darin liegt die Fatalität - logische Konsequenzen, welche
von der Absurdität des Denkens und Handelns bald zur Perversion führen.
Die Steigerung dieser Fatalität besteht dann regelmäßig darin, dass
weder Absurdität noch Perversion als solche erkannt und gebrandmarkt
werden, weil sie sich in den Mantel der Legalität kleiden. Sie schaffen
damit ein vorgebliches Recht, welches - gemessen am Bild des Menschen im
Recht - jedoch tiefes Unrecht ist.
Gemeint ist damit eine soeben bekannt gewordene Entscheidung der
französischen Cour de Cassation, des höchsten Zivilgerichts: Nicholas
Perruche ist schwerst behindert. Vor mehr als siebzehn Jahren erkrankte seine
Mutter an Röteln. Die behandelnden Ärzte und auch ein eingeschaltetes
Labor hatten diese Erkrankung falsch bewertet und die Schwangerschaft
nicht durch eine Abtreibung beendet.
So gesehen hat der von der Cour de Cassation entschiedene Fall
-zunächst - keinerlei Besonderheit. In zahlreichen Rechtsordnungen wird
mittlerweile das mit - nicht rechtzeitig erkannten - Behinderungen geborene
Kind als Schaden gewertet. Den unterhaltspflichtigen Eltern wird daher
ein geldwerter Ersatz in Höhe des als Folge der Behinderung vermehrten
Unterhalts gegenüber dem Arzt oder dem Krankenhaus zugesprochen.
"Wrongful life" ist das Stichwort.
Der ärztliche "Kunstfehler"
Auch das deutsche Recht sieht es so, obwohl hinzuzusetzen ist: Das
Bundesverfassungsgericht hat in seinem Abtreibungsurteil vom 28. Mai 1993
klar gestellt: "Eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes
als Schadensquelle kommt von Verfassungs wegen (Artikel 1 Absatz 1
Grundgesetz) nicht in Betracht. Deshalb verbietet es sich, die
Unterhaltspflicht für ein Kind als Schaden zu begreifen". Doch nur wenig später hat
sich der für Zivilsachen zuständige Bundesgerichtshof in Karlsruhe
recht munter und fast ein wenig despektierlich über diese
verfassungsrechtlich errichtete Bürde hinweggesetzt. Das behinderte Kind ist also im
deutschen Zivilrecht eine "Schadensquelle", sofern ein ärztlicher
"Kunstfehler" das Fortleben dieses Kindes ermöglicht hat. Jetzt aber hat die
Cour de Cassation weiter reichend entschieden: Auch das behinderte Kind
selbst hat Anspruch auf Schadensersatz. Es ist die Behinderung selbst,
welche den zivilrechtlichen "Schaden" ausmacht. In der bitteren
Konsequenz dieses Urteils liegt es also, dass das Interesse des Kindes am Leben
nur durch geldwerten Ersatz kompensiert werden kann, weil - streng
genommen - die Tötung des ungeborenen Kindes die adäquate Rechtsfolge war.
Weil dem die schwangere Mutter behandelnden Arzt eine Pflichtverletzung
anzulasten ist, ist jetzt aber auch das Leben des behinderten Kindes
mit dem Stigma der Rechtswidrigkeit ausgestattet.
Das Recht ist nicht wertblind
Es geht also nicht mehr "nur" um die Begründung der ohnehin
fragwürdigen These, dass das Schadensersatzrecht des Zivilrechts "wertblind" und
nur auf den Ausgleich der durch den Schaden entstandenen
Vermögensdifferenz gerichtet ist. Diese These kann man - wenngleich mit einiger
intellektueller Mühe und unter Verzicht auf moralische Redlichkeit -
heranziehen, um den Unterhaltsanspruch der Eltern eines behinderten Kindes
indes zu begründen.
Doch das Recht ist eben nicht "wertblind", wenn es um die rechtliche
Qualifikation von menschlichem Leben geht. Vor allem die Würde jedes
menschlichen Lebens - auch die eines behinderten Menschen - steht dieser
Einordnung mit verfassungsrechtlich gebotener, aber nicht vollzogener
Eindeutigkeit entgegen. Leben ist in einer menschlichen Rechtsordnung nie
in Geld aufzuwiegen, auch nicht das eines Behinderten im Vergleich zu
einem "normalen" Leben. Das alles ignoriert die französische Cour de
Cassation in ihrem Urteilsspruch zugunsten des behinderten Nicholas
Perruche. So wird die Perversion des Denkens und Handelns also weitergehen,
weil ja auch die Debatte um Bioethik und Reproduktionsmedizin ihre
eigenen Früchte treibt. Sie rückt unwidersprochen die "Qualität"
menschlichen Lebens - als gesundes Leben wohlgemerkt - in den Vordergrund. Sie
sieht darin einen hohen ethischen Wert, der durch Forschung und
Medizintechnik zu erreichen, jedenfalls anzustreben ist.
Auf dieser Folie ist das Urteil der Cour de Cassation völlig
konsequent. Doch es gilt zu sehen: Dieses Urteil begründet ja nicht nur im Namen
des Rechts den geldwerten Nachteil eines nicht durch Abtreibung
beseitigten behinderten Lebens, sondern es fördert auch unmittelbar den
Konflikt zwischen Eltern und mit Behinderungen geborenem Kind. Wie das?
Selbst wenn die Eltern aus religiös-moralischen Erwägungen es ablehnen,
die Behinderung ihres auf Grund eines Diagnosefehlers geborenen Kindes
als Schaden zu begreifen, dann kann jetzt das "Interesse" des
behinderten Kindes gegenteilig verlaufen. Es kann für sich den Schadensersatz
einfordern. Erst recht gilt dies, wenn die Mutter in voller Kenntnis der
ärztlichen Diagnose es ablehnt, einer Abtreibung wegen der zu
erwartenden Behinderung ihres Kindes zuzustimmen. Dann richtet sich das scharfe
Schwert des Rechts gegen sie selbst, weil das behinderte Kind in dieser
Logik uneinschränkbar berechtigt ist, für sein Dasein Geldersatz auch
von seiner Mutter zu fordern, weil sie die Ursache gesetzt hat, es nicht
vorgeburtlich getötet zu haben.
Druck auf die Mutter
Logisch, dass dadurch der Druck auf die nicht abtreibungswillige,
alleinerziehende Mutter gänzlich unerträglich wird, wenn sich jetzt auch der
Vater des Kindes - aus welchen Gründen auch immer - dahin festlegt,
weder für sein behindertes Kind Unterhalt zahlen noch das behinderte
Dasein seines gleichwohl geborenen Kindes durch Geldzahlungen kompensieren
zu wollen. In einer solchen Rechtsordnung steht die Mutter wirklich
mutterseelenallein - und dies nur deswegen - das zeichnete die Perversion
-, weil sie auch ein behindertes Kind als Mensch mit Anspruch auf Würde,
Liebe und Fürsorge des Lebens wert achtet, weil Gott es geschaffen hat.

Quelle :
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Heilkunde/behindertes_kind.htm
<http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Heilkunde/behindertes_kind.htm>
Werner Schell (2.12.2000)
Mit dessen Quelle
Quelle: ALfA-Newsletter vom 28.11.2000 mit Textübernahme aus "Die
Tagespost", 28.11.2000
(http://www.die-tagespost.com/Aktuelle_Ausgabe/Artikel1/artikel1.html
<http://www.die-tagespost.com/Aktuelle_Ausgabe/Artikel1/artikel1.html> )
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #2  
Alt 02.12.2005, 10:00
Tacheles Tacheles ist offline
Forenschreck
 
Registriert seit: 05.08.2005
Beiträge: 251
Standard

Weiteres zu diesem Thema ist auch unter dem Beitrag Spätabtreibungen zu finden.

Der ausgeübte Druck auf die werdenden Mütter ist gnadenlos. Die Ärzte setzen über Gebühr daran, den "Schadenfall" zu verhindern.

So werden ihnen zum Beispiel solche Dinge gesagt:

"Sie werden ganz alleine sein - die Familien gehen auseinander - Sie werden das Kind alleine großziehen müssen? Schaffen Sie das überhaupt?"

"Denken Sie an Ihr Kind. Es wird vielleicht Schmerzen haben. Es wird vielleicht keine Lebensfreude haben und sich quälen. Können Sie das verantworten?"

"Sie sind verantwortlich!"


Die werdenden Mütter sind schon durch die neue, unerwartete Situation psychisch arg beansprucht. Der zusätzliche Druck ist nicht menschenwürdig. Es geht nie um das Wohl der werdenden Mütter / Eltern. Bei den Spätabtreibungen werden diese Frauen ebenfalls oft menschenunwürdig behandelt.

Durch fehlende / falsche Medikation erleben sie, spüren sie den Todeskampf ihres ungeborenen Kindes im eigenen Leib. Dem Kind wird (um die Schadenquelle des Überlebens der eigenen Abtreibung - Stichwort "Oldenburger Baby" ... Tim überlebte seine eigene Abtreibung ... im Thema Spätabtreibungen steht da einiges zu) heutzutage eine Spritze ins Herz gegeben. Es wird im Mutterleib getötet und dann ausgetrieben. Es werden immer wieder Berichte laut, die zeigen, daß sich niemand um das Wohl der Mutter kümmert. Sie werden allein gelassen mit all ihren schlimmen Gedanken / Gefühlen. Meist findet keine psychologische Betreuung statt und die Frauen leiden für den Rest ihres Lebens an diesem Trauma.

Denn dazu gibts wohl noch keine Schadensersatzansprüche. Die Frauen haben ja meist gar nicht die Kraft, sie gegen diese Behandlung zu wehren. Ganz im Gegenteil: da sie sich schuldig fühlen, haben sie oft sogar gar nicht das Bewußtsein, daß ihnen Unrecht geschehen ist - es ist doch nur ein weiterer Beweis dafür, das sie "schlecht" sind ...

Es sind für unsere reiche Gesellschaft unhaltbare Zustände!

Im übrigen ist es wirklich sehr makaber, daß auf der anderen Seite ein frühgeborenes Baby (bei dem zu diesem Zeitpunkt ja auch noch nicht klar ist, ob es behindert sein wird!!) fast um jeden Preis "durchgebracht" werden soll. (Wollen Ärzte sich hier profillieren? Nach dem Motto: "Ich schaff aber schon Frühchen ab der X. Schwangerschaftswoche"?)

Oder der Fall, wo Ärzte (nicht auf Wunsch der Eltern!!!) ein bei der Geburt verstorbenes Kind insgesamt 4 Mal reanimieren. Diesen kleinen Kerl lernte ich kennen. Ich weiß also von so einem Fall ... (Wollen Ärzte "Gott" spielen? Oder nur eine vorgeschriebene Obduktion vermeiden, bei der ein "Kunstfehler" ... also auch ein "Schadenfall" bescheinigt würde? Diese Obduktion würde bei Kindern, die unter der Geburt sterben, zwingend angeordnet.)

Leute, mir wird schlecht bei all diesem Scheußlichem (sehe in Gedanken wieder die Bilder von abgetriebenen kleinen Menschen ... so groß wie vielleicht ein 50 cent Stück mit abgerissenen Gliedmaßen ... kleine Ärmchen mit Händen und Fingern daran ... - hatte den Fehler gemacht, mir einmal solche Bilder anzusehen ...) ... es ist so gemein gegenüber denen, die eigentlich die Unterstützung der behandelnden Ärzte und unserer Gesellschaft bedürften ...

Zwischen Trauer und Wut verabschiede ich mich für heute ...

Tacheles
__________________
Tacheles


Ich weiß nicht alles, mir wächst kein Gras aus der Hand.
Wenn Du anderer Meinung bist, dann diskutiere mit mir!

Geändert von Mary (20.05.2006 um 14:53 Uhr).
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  #3  
Alt 03.08.2006, 22:03
Tacheles Tacheles ist offline
Forenschreck
 
Registriert seit: 05.08.2005
Beiträge: 251
Standard Auch in Österreich ist das ein Thema

Auch in Österreich ist das ein Thema

Ich habe hier einmal einige Links gefunden und ich denke, ich stelle hier nur die Links ein, denn es wäre sehr viel zu lesen und ich weiß jetzt nicht, ob das nicht auch mit Informationsflut "erschlagen" könnte ...

Daher die Links:

Die Geister, die sie riefen ... (ein Kommentar in einer Zeitung - dort kann man auch Leserbriefe veröffentlichen)

Textanriss:

Zitat:

Die Geister, die sie riefen . . .

GASTKOMMENTAR VON GERTRAUDE STEINDL (Die Presse) 03.08.2006

Manche Eltern meinen heute schon, sie hätten ein Recht auf ein gesundes Kind. Haben sie das? Die Befürworter der Präimplantationsdiagnostik jedenfalls legen ihnen diesen Anspruch nahe.

Das heftig diskutierte OGH-Urteil, das einen Gynäkologen für die Existenz eines behinderten Kindes haftbar macht und ihm lebenslänglich den vollen Unterhaltsanspruch auflastet, birgt gesellschaftspolitische Sprengkraft. Es wirft nämlich gleich in mehreren Bereichen Fragen auf, die unsere ethischen Maßstäbe betreffen. Um ihre öffentliche Diskussion haben wir uns schon viel zu lange gedrückt. Auf dem ethischen Prüfstand stehen die ausufernde Pränataldiagnostik, die eugenische Indikation und der späte Schwangerschaftsabbruch, Fragen der Arzthaftung sowie unsere Einstellung zu unseren behinderten Mitmenschen überhaupt.

Es braucht "eine Aufwertung behinderten Lebens in der Gesellschaft", forderte zu Recht der Vorsitzende der Bioethikkommission des Bundeskanzlers, Dr. Johannes Huber, in der "Presse". Bis heute hat kein Vertreter einer Behindertenorganisation in seiner Kommission Sitz und Stimme. Es wird lieber über die Köpfe von Menschen mit Behinderungen hinweg gesprochen als mit ihnen.


Noch ein Link:

Der Arzt, das Gericht und das unerwünscht behinderte Kind

Soll ein Arzt für den gesamten Unterhalt eines Kindes zahlen müssen, weil er Aufklärungspflicht unzureichend eingehalten und es für eine Abtreibung dann zu spät war? (Ein Kommentar im Standard vom 19. Juli 2006)

Nach der Geburt ihres Kindes mit Down-Syndrom klagte die Mutter auf Schadenersatz. In zwei Instanzen wurden die Forderungen abgewiesen, der OGH hob diese Entscheidung wieder auf, was schlussendlich eine Verurteilung des Arztes auf Kostenersatz des gesamten Lebensunterhaltenes des Kindes bedeuten kann. Eine völlig bedenkliche Gerichtsentscheidung mit weit reichenden Folgen! Es ist bislang einzigartig, dass ein Arzt für die gesamte Lebensexistenz eines Menschen verantwortlich gemacht wird.

... mehr dazu bei Bizeps.online ...


Und noch ein Link:

Lapp zu OGH-Urteil: "Ausführliche und umfassende Aufklärung und Informationen sind notwendig"

Die Diagnose Down-Syndrom werde unter der Voraussetzung, dass Eltern eine optimale Betreuung, Beratung und Unterstützung für ihr behindertes Kind erfahren, ganz anders aufgenommen.

Für SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp ist das heute, Mittwoch, im "Kurier" publizierte Urteil des OGH, wonach ein Arzt für ein behindertes Kind mit Down-Syndrom zahlen muss, weil er es unterlassen hatte, der werdenden Mutter eine eindeutige Diagnose zu kommunizieren, ein Beispiel, aus dem man nur lernen könne.

... mehr dazu bei Bizeps.Online ...


Und noch etwas dazu:

Praniess-Kastner: Eltern behinderter Kinder unterstützen, statt sie einseitig zu beraten

"Eltern behinderter Kinder unterstützen, statt sie einseitig zu beraten", lautete die klare Forderung der ÖVP-Behindertensprecherin Karin Praniess-Kastner, die selbst Mutter einer behinderten Tochter ist.

"Ein behindertes Kind ist kein Schaden, den es zu vermeiden gilt. Den Preis, den man für diese Vermeidung zu bezahlen hat, nämlich das Leben des behinderten Kindes, ist zu hoch", stellte die Behindertensprecherin der ÖVP Wien LAbg. Karin Praniess-Kastner heute anlässlich der Debatte um ein OGH Urteil fest.

... mehr dazu bei Bizeps.Online ...


... und noch ein Link:


Arzt soll für behindertes Kind zahlen

Urteil der Höchstrichter: Er hat die werdende Mutter zu wenig über die drohenden Schäden aufgeklärt.


Im angloamerikanischen Recht heißt es "wrongful birth". Sinngemäß übersetzen könnte man es, und das klingt nicht mehr so schön, mit: Die unerwünschte Geburt eines Kindes ist ein Schaden für die Eltern, den sie einklagen können.

Dazu hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein richtungsweisendes Urteil (5 Ob 165/05h) gefällt: Demnach haftet ein Gynäkologe, der eine werdende Mutter nicht ausreichend über erkennbare Anzeichen einer drohenden Behinderung aufklärt, grundsätzlich für den gesamten Unterhaltsaufwand für das behinderte Kind.

Anlassfall war die Geburt eines Mädchens, das auf Lebenszeit körperlich und geistig behindert sein wird. Es kam mit Down-Syndrom, schweren Herzfehler und Darmverschluss zur Welt. Die Mutter, 31, machte ihren Frauenarzt dafür verantwortlich.

... mehr dazu im Kurier aus Österreich ...
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  #4  
Alt 03.08.2006, 22:05
Tacheles Tacheles ist offline
Forenschreck
 
Registriert seit: 05.08.2005
Beiträge: 251
Standard noch mehr Links zu Österreich

Und noch ein Link:

Abtreibung:
Warnung vor "Defensivmedizin" VON REGINA PÖLL UND MARTINA SALOMON (Die Presse) 22.07.2006

Nach dem Urteil. Mehr Kommunikation, aber auch mehr Bürokratie nötig? Debatte über Abtreibung und Behinderung.

WIEN. Ein OGH-Urteil, das einen Arzt zu lebenslangen Unterhaltszahlungen für ein behindertes Kind verdonnerte (siehe Kasten), hat die Ärzte aufgerüttelt und ein heikles Thema in Diskussion gebracht: Abtreibung aus medizinischen Gründen.

Besonders umstritten sind Abbrüche nach der 24. Schwangerschaftswoche. Dann können behinderte Kinder nur noch abgetrieben werden, indem sie mit einer Spritze getötet werden und eine Totgeburt eingeleitet wird. Die Zahl solcher Spätabbrüche werde "ganz sicher" zunehmen, schätzt Markus Hengstschläger, Leiter der Abteilung für Medizinische Genetik an der Medizin-Universität Wien. Denn die Medizin kennt für immer mehr Erkrankungen die genetische Ursache. Schon vor der Geburt gibt es weit mehr Befunde als früher.

... mehr zu lesen bei Die Presse.com ...



Noch ein Link:

Richtungsentscheidung des OGH: Behindertes Kind ein Schaden?

Eine 31-jährige Salzburgerin, die ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt gebracht hat, fordert vom Arzt nun Unterhaltszahlungen.

In zwei Instanzen blitzte die Frau ab, berichtet die Tageszeitung Kurier. Doch der OGH hob die Urteile auf und schickte den Akt zur Verfahrensergänzung wieder an den Start zurück. Mit dem deutlichen Hinweis: "Wenn der Arzt erkennt, dass ärztliche Maßnahmen erforderlich sind, hat er den Patienten auf diese Notwendigkeit und die Risken der Unterlassung hinzuweisen. Dabei hat die Belehrung umso ausführlicher und eindringlicher zu sein, je klarer für den Arzt die schädlichen Folgen des Unterbleibens sind ..."

... hierzu mehr zu lesen bei Bizeps.Online ...


Hieran sieht man, dass dies ein länderübergreifendes ethisches Problem ist über das dringend gesprochen werden muss!

In diesem Sinne

Tacheles
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  #5  
Alt 23.08.2006, 23:44
Flautando Flautando ist offline
Grünschnabel
 
Registriert seit: 18.08.2006
Beiträge: 6
Standard Was wäre nur mit mir passiert?

Hallo,

das hat mich jetzt vom Hocker gehauen... Geistige Behinderung als "Schaden" zu betrachten und sie mit dem Leitgedanken der rechtlich definierten Kausalität zu belegen macht mich wirklich sprachlos.

Kausalität ist die Folge eines Geschehens, die ohne das Geschehen nicht denkbar wäre (Geschehen / Handeln). Also ist die Geistige Behinderung durch Krankheit, wenn das Kind beboren wird als eine direkte Folge der Geburt zu sehen? Ohne die Geburt wäre die Existenz des geistig behinderten Kindes nicht denkbar, ist also im kausalen Zusammenhang zu sehen? Und heißt das ernsthaft: wenn Frau ein Kind gebährt, das mit hoher Warscheinlichkeit geistig behindert würde und Frau brächtet es zur Welt, wäre die gebärende Mutter eine fahrlässig handelnde Person? Frau würde aber nach dieser Definition korrekt handeln, würde sie das Leben des Kindes beenden? Da komme ich nicht mit!

Im Klartext und in der Praxis hätte das bedeutet: ich würde gar nicht existieren und hätte somit auch keine 2,2 als Durchschnitt im Fachabitur erreicht!!!

Meine Mutter bekam Röteln in der Schwangerschaft mit mir und das bedeutet ein sehr hohes Risiko für die Entstehung einer schweren geistigen Behinderung. Es bedeutet aber auch, dass das Kind möglicherweise geringfügigere Behinderungen oder Krankheiten davonträgt. Und letzteres geschah in meinem Fall. Ich hatte einen Herzfehler und den grauen Star, auch mein Sehnerv verkümmerte, aber ich habe keine geistige Behinderung.

Wer mit mir diese Diskussion ernsthaft führen wollte, den würde ich fragen, ob er bereit ist, die Gefahr einzugehen, ein Kind nur deshalb abzutreiben, weil es MÖGLICHERWEISE geistig behindert werden KÖNNTE? Übernimmt dieser Mensch, der der Ansicht ist, dass geistige Behinderung durch Abtreibung zu vermeinden ist, auch die Verantwortung über all die Leben, die er vernichtet sehen will, in denen es nicht zu geistiger Behinderung gekommen wäre?

Und schlussendlich: keiner hat meiner Meinung nach darüber zu entscheiden, ob das Leben eines geistig behinderten Menschen unwert sein könnte. Es gibt Dinge, die wir getrost Gott überlassen sollten!

Unglaublich...

Eure Flautando
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  #6  
Alt 23.08.2006, 23:52
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

ich gebe dir voll und ganz recht ,ich bekomme auch immer wieder das grauen wenn ich bedenke wieviele unserer kids abgetriben weren hätte manche eltern gewußt das ihr kind behindert ist
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  #7  
Alt 23.08.2006, 23:54
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Und schlussendlich: keiner hat meiner Meinung nach darüber zu entscheiden, ob das Leben eines geistig behinderten Menschen unwert sein könnte. Es gibt Dinge, die wir getrost Gott überlassen sollten!


Sehr schön, Flautando!

Mancher Mensch maßt sich Entscheidungen an, die er so nicht treffen darf.

Es gibt viele lebenswerte Leben.

Es gibt glückliche Menschen mit Behinderung

Es gibt Menschen mit Behinderung, denen manche "normale" Menschen das Wasser nicht im Geringsten reichen können.

Das Schicksal meint es mit Einigen gut, mit Anderen nicht.

Das Schicksal entscheiden nicht wir, es liegt nicht in unserer Macht und sollte auch nicht durch Menschenhand beeinflußt werden.


LG
Nancy
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  #8  
Alt 24.08.2006, 00:12
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Ort: Dortmund
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Liebe Flautando,

mir ist bekannt, dass Schwangere oft unter einen ganz erheblichen psychischen Druck zur Abtreibung bewogen werden sollen.

Und das nicht nur bei der Vermutung einer Geistigen Behinderung sondern auch bei der Diagnose einer Körperbehinderung.

Ich weiß vom Hörensagen von einer Schwangeren, deren Kind mit Spina Bifida (offener Rücken) geboren würde, dass ihr u. a. gesagt wurde, sie müsse davon ausgehen, sie stünde ganz alleine da - denn die Regel wäre, dass die Beziehungen zum Partner "kaputt gingen". Außerdem müsse sie an die täglichen Qualen ihres Kindes denken - sie wäre dafür verantwortlich, wenn sie es nicht abtreiben würde ...

Mit solchem Druck wird gearbeitet. Nicht immer (zum Glück) - aber es kommt vor ...

In Großbritanien wird eine Abtreibung schon bei einem erhöhten Risiko von Brust- oder Darmkrebs empfohlen ...

Wenn man dann auf der anderen Seite sieht, dass Kliniken darum wetteifern, ab welcher Schwangerschaftswoche sie ein Frühchen durchbekommen ..

... ist es schon paradox.

Als unsere Tochter auf der Intensiv war - nach ihrem Koma - lernten wir eine Familie kennen mit einem circa 7 Monate alten Säugling. Die Mutter hatte mir erzählt, dass ihr Sohn (ohne, dass die Eltern darauf gedrungen hätten - sie hätten es nicht getan) 4 Mal (!!!) verstarb und zurückgeholt wurde ... nach der Geburt ...

Über die manigfaltigen Schäden brauche ich mich sicher nicht weiter auszulassen.

Auf der einen Seite wird also auf die Tötung gedrungen auf der anderen Seite ist der Ehrgeiz da, am Leben zu halten, obwohl die Natur anderes bestimmen würde ... ein Neugeborenes, welches kurz nach der Geburt 4 Mal nicht sterben darf und zum Leben gezwungen wird - mit aller Macht der technischen Möglichkeiten -, ist aus meiner Sicht ebenso wenig ethisch vertretbar.

Ich finde es sehr wichtig, dass Du von Dir geschrieben hast - so können die betroffenen werdenenden Eltern auch andere Informationen erhalten. Nicht alles ist vorhersehbar und manches sollte man auch der Zukunft (oder dem lieben Gott) überlassen.

Ebenso sollte man manches andere auch der Natur überlassen. Nicht um jeden Preis sollte "Leben" verlängert bzw. erzwungen werden.

LG

Mary
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  #9  
Alt 06.03.2008, 08:33
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Hallo,

durch ein aktuelles Urteil aus Österreich wird die Diskussion erneut angefacht.

In Österreich bekam eine Familie jetzt den Schadenersatzanspruch für die gesamte Lebenserhaltung ihres behinderten Kindes zugesprochen.

Also nicht nur den "Mehrbedarf", sondern sämtliche Kosten, die das Leben des schwer behinderten Kindes verursacht.

Die Familie gab an, sie hätte - wäre ihnen die Behinderung bekannt gewesen - auf jeden Fall abgetrieben.

Das scheint der Grund zu sein, warum das Gericht nicht nur den Mehrbedarf, sondern gleich die kompletten Lebenserhaltungskosten als Schadenersatzanspruch anerkannt hat.

Hier dazu ein Bericht

Im unteren Abschnitt findet man Folgendes:

"Kind darf niemals als Schadensfall gelten"
Dieses OGH-Urteil sorgt bereits jetzt für heftige Reaktionen und wird vor allem auch in Zukunft eine Reihe von ethischen Fragen über den Wert des Lebens aufwerfen, vor allem auch die Frage, wo eine Behinderung beginnt.

Eine erste Reaktion kam von Caritas und Aktion Leben. Das Schadenersatzrecht sei ein ungeeignetes Mittel zur Lösung von Problemen, die sich aus der Geburt eines behinderten Kindes ergeben, hieß es in einer Aussendung. Ein Kind dürfe niemals als "Schadensfall" gelten.

Mit diesem Entscheid werde der Druck auf die Ärzte weiter steigen, Schwangeren schon bei geringstem Verdacht auf Behinderung zu einer Abtreibung zu raten, um nicht später mit Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden, warnten Caritas-Präsident Franz Küberl und die Aktion Leben Österreich am Mittwoch übereinstimmend.


Nadenklich-Traurige Grüsse

Mary
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  #10  
Alt 14.07.2008, 22:31
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Standard (Österreich) Emil: Ungeboren, behindert, Kläger gegen die Republik

(Österreich) Emil: Ungeboren, behindert, Kläger gegen die Republik

10.07.2008 | 13:43 | (DiePresse.com)
Die Eltern wollen ihren ungeborenen Sohn gegen ein OGH-Urteil klagen lassen, wonach Eltern bei Behinderung der Kinder Schadenersatz fordern können. Eine Diskriminierung, sagen sie.
initLightbox();"Unser Kind hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden." So begründet das Vorarlberger Ehepaar Sabine und Andreas Karg den Umstand, dass ihr ungeborenes Kind Emil, das mit einer Behinderung zur Welt kommen wird, die Republik Österreich klagen will. Hintergrund ist das umstrittene Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das Eltern im März Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach. Gemeinsam mit dem Gynäkologen Peter Schwärzler vom LKH Feldkirch und dem Dornbirner Anwalt Paul Sutterlüty traten die werdenden Eltern am Donnerstag vor die Presse.Emil, der in etwa drei Wochen mit einem "offenen Rücken" zur Welt kommen wird, werde durch die gültige Rechtsprechung, die ihn zum "Totalschaden" mache, benachteiligt, so Sutterlüty. Seine Eltern könnten Schadenersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten, wenn in der pränatalen Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre. Das OGH-Urteil laufe darauf hinaus, dass die Unterhaltssicherheit von der Richtigkeit der pränatalen Diagnose abhänge, zudem könne Emil bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden, verdeutlichte der Anwalt.



[ ... ganzen Artikel bei Die Presse.com lesen ... ]
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