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Berlin, 2. Dezember 2005
Straffreie Kinder-Euthanasie in Holland - eine warnendes Beispiel
Zur Freigabe der Euthanasie behinderter Neugeborener in den Niederlanden
erklärt Hubert Hüppe, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für
die Belange der Menschen mit Behinderungen:
Die Niederlande lassen jetzt die ärztliche Tötung Neugeborener
straffrei, wenn sie gemeldet wird und sogenannte Sorgfaltskriterien
eingehalten werden. Damit gehen unsere westlichen Nachbarn beim
ärztlichen Töten wieder einen Schritt weiter. Dies belegt die
abschüssige Bahn von der Tötung auf Verlangen bei schwerer Krankheit
über die Tötung bei beginnender Demenz zur Tötung ohne jegliches Verlangen.
Die Ausweitung der Euthanasie teilen die Minister für Justiz und
Gesundheit in einem Schreiben vom 29. November dem Parlament mit - eine
formale Gesetzesänderung soll es nicht geben. Vielmehr soll eine
Kommission eingesetzt weden, die bei Spätabtreibungen und
Neugeborenen-Euthanasie dem Staatsanwalt mitteilt, ob die Ärzte
Sorgfaltskriterien eingehalten haben, woraufhin der Staatsanwalt
entscheiden kann, den Arzt nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Diese Regelung verstößt offenkundig gegen das niederländische
Euthanasie-Gesetz, demzufolge niemand ohne sein ausdrückliches Verlangen
getötet werden darf. In Holland können zwar schon Zwölfjährige
rechtswirksam Sterbehilfe verlangen, allerdings ist die Zustimmung ihrer
Eltern oder des Vormunds erforderlich. Ein Neugeborenes jedoch kann
einen Todeswunsch gar nicht äussern.
In den Niederlanden wird aber bereits seit Jahren die Tötung ohne
Verlangen geduldet: Studien im Auftrag der niederländischen Regierung
haben bereits drei Mal, für die Jahre 1990, 1995 und 2001, belegt, dass
jährlich fast tausend Patienten ohne ihre Einwilligung getötet werden.
Diese Tötungen ohne Verlangen begründeten die befragten Ärzte zu 38 %
damit, "die Nächsten konnten es nicht mehr ertragen", so die 1996
publizierte offizielle Studie.
Im Jahr 2001 wurden in Holland 2054 Euthanasiefälle gemeldet (eine der
gesetzlichen Voraussetzungen der Straffreiheit), doch die
Regierungsstudie lässt im gleichen Zeitraum 4000 bis 5000 Fälle
erkennen. Das heisst, jeder zweite Euthanasiefall wird nicht gemeldet.
Dass die gleiche Kommission beim ärztlichen Töten für Spätabtreibung und
Neugeborenen-Euthanasie zuständig sein soll, zeigt den inhaltlichen
Zusammenhang auf.
In Deutschland verweisen Befürworter des ärztlich assistierten Suizids
und der aktiven Sterbehilfe immer wieder auf das Vorbild der
Niederlande, das angeblich zeige, dass Ausweitungen und Missbrauch durch
eine Freigabe der Euthanasie nicht zu befürchten seien. Das Gegenteil
trifft zu. Die Niederlande sind der unübersehbare Beleg dafür, dass ein
erstes Abweichen vom Tötungsverbot zu einer immer weiter ausufernden und
unkontrollierbaren Euthanasiepraxis führt. Dies ist ein warnendes
Beispiel für die deutsche Diskussion.
+++
Links:
Brief der Minister an das Parlament:
http://minvws.nl/images/levensbeeindiging_tcm10-78033.pdf
sowie:
http://minvws.nl/kamerstukken/ibe/2005/levensbeindiging-bij-pasgeborenen.asp
+++
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Friedl
Büro Hüppe MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
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