Kinder, die aufgrund von Gewalteinwirkung gezeugt werden und behindert geboren werden, haben u. U. Anspruch auf Leistungen durch das Opferentschädigungsgesetz.
Der Link führt zu einer Info über einen Fall, der durch das Bundessozialgericht entschieden wurde.
Hierbei wurde die Kindesmutter durch den eigenen Vater vergewaltigt und das Kind kam schwerbehindert zur Welt.
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
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