17.11.2006
Irgendwo in unserem schönen Land (kobinet) Es war einmal ein Mann, der war behindert. Und dieser behinderte Mann hatte ein Erlebnis mit seiner Krankenkasse, das er Rocky erzählt hat. Warum der Mann seinen Namen nicht preisgeben möchte, wird sicher sehr bald deutlich. Schließlich kann es sein, dass er irgendwann einmal wieder eine Leistung bei seiner Krankenkasse beantragen muss. Also nennen wir ihn einfach Fred.
Fred lebt mit einer Behinderung, die sich Polio Myelitis oder einfach gesagt, Kinderlähmung nennt. Das an sich ist noch nichts Besonderes. Besonders ist auch nicht, dass seine Gliedmaßen teilweise nicht so geformt sind wie bei jemandem, der nicht behindert ist. So haben sich seine Zehen irgendwann einmal dazu entschlossen, sich zu verkrümmen, mit der Folge, dass sie an einem Fuß praktisch unter selbigem verschwunden sind. Viel Fantasie ist sicherlich nicht notwendig sich vorzustellen, wie schmerzhaft es ist, auf einem solchen Fuß zu stehen und laufen oder auch nur einen Schuh anzuziehen.
Nun begab es sich, dass der Mann zunächst versuchte, ein Papiertaschentuch zu rollen und unter die Zehen zu klemmen, damit sie gestreckt bleiben. Die aber weigerten sich hartnäckig. Ebenso hartnäckig blieb unser Fred, der die Schmerzen einfach nicht mehr ertragen wollte. Kurzerhand schnippelte er ein Stück Schaumgummi zurecht und bot das seinen Zehen zum Strecken an. Doch die schien das nicht zu interessiert. Sie krümmten sich und schmerzten weiter.
Kurzerhand schnappte er seinen Rollstuhl - laufen war mittlerweile völlig unmöglich geworden und suchte ein Orthopädiefachgeschäft auf. Dort wissen sie Rat, dachte Fred. So genannte Zehenstrecker, Die Packung zu 6,90 Euro brachten tatsächlich kurze Linderung, sehr kurze Linderung. Nach einer halben Stunde hatten die Zehen auch dieses Streckhindernis überwunden, krampften und schmerzten wie eh und je. Das selbe Ergebnis in einem zweiten Versuch, mit einem anderen gekauften Fertigteil.
Im Orthopädiefachgeschäft, welches Fred nochmals aufsuchte, gab es endlich dauerhafte Erlösung: Ein Masse aus zwei Komponenten wurde geknetet und an seine Zehen angepasst. Nach wenigen Minuten gaben die Zehen ihren Kampf auf, blieben gestreckt und schmerzen seither nicht mehr.
Wo steckt hier der Clou? mögen sich die geneigten Leserinnen und Leser fragen. Keine Bange, der kommt noch.
Das Orthopädiefachgeschäft bat Fred, eine ärztliche Verordnung zu besorgen, um die Kosten mit seiner Krankenkasse abrechnen zu können. Die bekam er auch umgehend von seinem Hausarzt, der selbst froh war, dass Fred endlich ein geeignetes Hilfsmittel gefunden hat.
Weniger froh war die Krankenkasse, die die Rechnung von immerhin 89 Euro für etwas Material und ca. 10 Minuten Arbeitszeit bezahlen sollte. Und was machen Krankenkassen, die nicht bezahlen wollen? Richtig! Sie schicken einen ablehnenden Bescheid. In Freds Bescheid stand dann folglich, er könne sich auf eigene Kosten einen Zehenstrecker "von der Stange" kaufen, wie jeder andere auch.
Fred, nicht faul, legte gleich Widerspruch ein und erklärte seine Taschentuch-Schaumgummirollen-Von der Stangen-Zehenstrecker-Odyssee bis zur endgültigen (Er-)Lösung durch das auf seinen behinderten Fuß angepasste Teil.
In der Folge wurde Freds Hausarzt erneut bemüht. Im Auftrag der Krankenkasse machte dieser einen Hausbesuch und erstellte ein Gutachten über die Notwendigkeit seines und Freds Handelns.
Daraufhin rief eine freundliche, aber bestimmte Sachbearbeiterin seiner Krankenkasse an, die da meinte, die Kasse sei nicht gewillt, die Kosten zu tragen. Fred schilderte ihr geduldig, dass seine Behinderung der Grund für die Notwendigkeit der individuellen Anpassung sei. Darob meinte die Sachbearbeiterin, dass sie ja gar nichts von der Behinderung gewusst habe. Unter diesen Voraussetzungen und unter nutzen des Ermessensspielraumes bot sie Fred an, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.
Sie fragte: "Sind sie damit einverstanden?" Und als Fred mit einem freundlichen, aber bestimmten "Nein!" antwortete, sagte die selbige Dame einem ziemlich erst ent- dann begeisterten Versicherten: "Na gut, dann übernehmen wir die Kosten eben ganz. Reichen Sie einfach die Rechnung ein. Aber sagen sie dem Fachgeschäft nichts. Das muss nicht wissen, dass wir die Rechnung bezahlen".
Und was ist die Moral von der Geschicht: "Richtig! Zu früh aufgeben sollte man nicht".
( Quelle: kobinet-Nachrichten )