Zivildienst als Chance nutzen
Hannover/Bockhorn (kobinet) Vor einem morgen in Hannover beginnenden Fachkongress über den Zivildienst, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranstaltet, hat die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V. gefordert, 20 Bildungstage für jeden Zivildienstleistenden zu gewährleisten. Zu dem zweitägigen Kongress unter dem Titel "Zivildienst als Chance! Zivildienst als Lerndienst gestalten" hat Bundesministerin Ursula von der Leyen die interessierte Fachöffentlichkeit sowie (ehemalige) Zivildienstleistende eingeladen.
Peter Tobiassen, Geschäftsführer der Zentralstelle KDV, erklärte heute gegenüber kobinet: "Das Handeln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht im krassen Gegensatz zu den blumigen Abkündigungen, den Zivildienst zum Lerndienst entwickeln zu wollen. Zurzeit werden vorhandene Lernkapazitäten nicht genutzt und sollen zukünftig sogar abgebaut werden."
Die Zentralstelle KDV erwartet, dass ab sofort jede Einberufung zum Zivildienst davon abhängig gemacht wird, ob die gesetzlich vorgeschriebene Diensteinführung auch tatsächlich erfolgen kann und die versprochenen Lern- und Begleitangebote tatsächlich verfügbar sind. Sie begrüßt die Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst, wobei den Versprechungen auch Taten folgen müssten.
Für 15.000 Zivildienstleistende gab es im letzten Jahr für die gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgänge angeblich keinen Platz an den Zivildienstschulen. Von 83.436 Zivildienstleistenden, die 2005 den Dienst antraten, konnten nur 68.438 an den Bildungsmaßnahmen teilnehmen. 2006 sehen die Zahlen nicht besser aus. Von den Zivildienstleistenden, die 2005 in der Pflege und Betreuung von Menschen eingesetzt wurden, erhielt nur jeder zweite eine Vorbereitung auf die Tätigkeit durch Fachlehrgänge. Im Zuständigkeitsbereich der Zivildienstschulen des Bundes durfte sogar nur jeder dritte Zivildienstleistende an einem Fachlehrgang teilnehmen.
Dabei standen nach Ansicht der Zentralestelle KDV Schulkapazitäten und Haushaltsmittel im nötigen Umfang zur Verfügung. Die Zivildienstschulen seien - auf Weisung des Bundesministeriums - aber so gering ausgelastet worden, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach Kenntnisnahme der Belegungszahlen am 9.11.2006 verfügen musste, drei Zivildienstschulen wegen Überkapazitäten zu schließen. Den angeblich 12.000 Lehrgangswochenbetten "Überkapazität" standen aber 15.000 Dienstleistende gegenüber, die nicht an der Diensteinführung teilnehmen konnten. "Überkapazitäten" wurden also künstlich erzeugt, indem Dienstleistenden Lehrgänge vorenthalten wurden.
Die Zentralstelle KDV unterstützt den Vorschlag aus Kirche und Diakonie, 20 Bildungstage im Zivildienst vorzusehen, die abgestimmt auf die unterschiedlichen Tätigkeiten mit Pflichtanteilen und Wahlmöglichkeiten die Dienstleistenden durch den Zivildienst begleiten. "Wenn die Diskussion um die Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst ernst gemeint ist, muss aber Verbindlichkeit geschaffen werden. Einberufungen zum Zivildienst dürfen nur erfolgen, wenn bereits bei Anforderung eines Zivildienstpflichtigen geklärt ist, an welchen Lehrgängen er teilnimmt und welche weiteren Bildungsoptionen ihm offen stehen", betonte Tobiasssen. Bei der Bundeswehr komme auch niemand auf die Idee, Grundwehrdienstleistende einzuberufen, ohne zu wissen, wo sie die Grundausbildung absolvieren sollen.
Quelle: Rehacare
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