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  #1  
Alt 03.06.2005, 21:43
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Keine außergewöhnliche Belastung: Urlaub mit behinderten Kindern

Keine außergewöhnliche Belastung: Urlaub mit behinderten Kindern

Aufwendungen, die den Eltern von behinderten Kindern für einen Urlaub mit den Kindern entstehen, erwachsen nicht zwangsläufig und sind keine außergewöhnlichen Belastungen, so die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts.

Im zu Grunde liegenden Fall ging es um die Anerkennung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung, die den Steuerpflichtigen für den Urlaub mit ihren zwei schwerbehinderten Kindern (beide Kinder zu 100 Prozent schwerbehindert) entstanden waren. Die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung lehnte das Niedersächsische Finanzgericht mit der Begründung ab, die Aufwendungen hätten in Höhe und Art auch bei jeder anderen Familie entstehen können, da die Eltern als Familienverband mit ihren Kindern Urlaub machen wollten. Bei Kindern im Alter zwischen 13 und 16 Jahren ist auch dann von einem gemeinsamen Urlaub mit den Eltern auszugehen, wenn diese nicht behindert sind. Die Kosten, die der Familie entstanden, sind den Aufwendungen der Begleitung zuzuordnen und sind keine Krankheitskosten. Somit handelt es sich auch nicht um außergewöhnliche Belastungen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.3.2004, Az. 2 K 535/03, Revision eingelegt beim BFH unter Az. III R 22/04).

Der oben stehende Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

(Quelle: http://www.schuermann-stb.de )

__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

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  #2  
Alt 05.06.2005, 12:19
Benutzerbild von moni
moni moni ist offline
Forenfrechdachs
 
Registriert seit: 17.05.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 75
Standard keine außergewöhniche belastung

Im Gegensatz zum Urlaub sind Mehrkosten die durch eine Kur- oder Rehamaßnahme entstehen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt (z.B.die Anschaffung von Sportbekleidung, Bademantel, Badeanzug etc.)
Grüßle, moni
__________________
*Das Glück im Leben hängt ab von den guten Gedanken, die man hat.* Marc Aurel
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