Epilepsie & / Patientenrecht : Epilepsiepatienten im Dickicht von Recht und Gesetz Es ist leider doch nicht immer so, dass Menschen mit Epilepsie vor dem Gesetz immer gleich behandelt werden wie ihre gesunden Mitmenschen. Nach dem Grundgesetz Artikel 3 (1) gilt jedoch: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Wünsche und Realität klaffen hier oftmals weit auseinander. "Wenn man Benachteiligungen wirksam verhindern will, dann sollte man wissen, welche Rechte man hat", so eine zentrale Aussage auf der Informationstafel "Epilepsie und Recht" des Epilepsiezentrums Bethel / Bielefeld. Epilepsiepatienten und Interessierte finden hier außerdem wichtige erste Informationen über Probleme, die mit dem Führerschein, dem Arbeitsplatz und privaten Versicherungen zusammenhängen können. So wird zum Beispiel darauf hingewiesen, unter welchen Voraussetzungen ein Epilepsiepatient Auto fahren darf oder wer für Schäden haftet, die durch einen Anfall entstehen. Es wird auch auf die Frage eingegangen, ob bei einer Berufsbewerbung die Epilepsie dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss und welche Dinge beim Abschluss einer privaten Versicherung beachtet werden müssen. Ein erster guter Schritt durch das Dickicht von Recht und Gesetz.
Die Informationstafel "Epilepsie und Recht" aus Bethel finden Sie hier
Quelle:Epilesiecity