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Alt 03.06.2005, 22:54
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Heil- und Heilhilfsberufe: Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

Heil- und Heilhilfsberufe: Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich erneut zu der Frage geäußert, wie Einkünfte aus einem Heil- oder Heilhilfsberuf zu beurteilen sind. Dabei geht es um die Frage, ob die Einkünfte dieser Berufsgruppen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder aber als gewerbliche Einkünfte einzustufen sind. Berufe, die nicht ausdrücklich in dem Katalog der anerkannten freiberuflichen Tätigkeiten in § 18 Einkommensteuergesetz aufgeführt sind, gelten dabei als ähnliche Berufe, wenn das typische Bild des Katalogberufs mit dem Gesamtbild des zu beurteilenden Berufs vergleichbar ist. Zur Prüfung der Vergleichbarkeit hat das BMF einen neuen Grundsatzkatalog erstellt. Weiter hat das BMF exemplarisch aufgelistet, welche "ähnlichen" Berufe als freiberuflich anzusehen sind. Dazu gehören zum Beispiel: Diätassistenten, medizinische Fußpfleger, Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen/Entbindungshelfer, Zahnpraktiker, medizinisch-technische Assistenten und Rettungsassistenten.

Hinweis: Auf die Freiberuflichkeit können sich diese Berufsgruppen auch für die Vergangenheit berufen, soweit die Steuerbescheide noch offen sind (BMF-Schreiben vom 22.10.2004, Az. IV B 2 - S 2246 - 3/04).

Der oben stehende Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

(Quelle: http://www.schuermann-stb.de )

__________________
... schön Dich zu lesen ...


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Artikel "Krake Facebook"


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