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  #1  
Alt 03.09.2010, 07:02
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard Schwerbehindertenvertreterwahl

Schwerbehindertenvertreterwahl (weils gerade aktuell ist)

So, die SB-Vertreter-Wahl ist keine Mehrheitswahl.
Wenn jetzt im ersten Wahlgang Kandidat A mit 80 % der Stimmen zum Schwerbehindertenverteter gewählt wird, so ist dieser Wahlgang abgeschlossen. Kandidat B(14%), C(5%) und D(1%) sind hier unterlegen.
Jetzt wird der zweite Wahlgang ausgezählt. Wieder entfallen auf Kandidat A 80% der Stimmen, auf Kandidat B 14%, C 5% und D 1%. Kandidat A ist schon Vertreter, deshalb werden die Stimmen von Kandidat A hiermit ungültig. Kandidat B ist Stelli. Kandidat C ist zweiter Stelli.

Der Punkt ist, es wird nicht neu ausgeschrieben. Das kann gut oder schlecht für mich sein, je nachdem was Kandidat A macht. Will sie sich absichern, dass sie sonst noch Stelli wird, ist mein Anteil größer. Sagt sie ihren Anhängern vorher, im ersten Wahlgang wählt mich, im zweiten Kandidat C und D so sind meine Chancen als Kandidat B natürlich geringer.
Die Frage ist, sagt Kandidat A - alles oder nichts, würde das meine Chance schmälern, weil Kandidat A dann C und D unterstützt.

Flipy
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #2  
Alt 03.09.2010, 08:06
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Hallo Flipy,

ich wünsche Dir viel Erfolg!

LG Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


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Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

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