Schwerbehindertenvertreterwahl
Schwerbehindertenvertreterwahl (weils gerade aktuell ist)
So, die SB-Vertreter-Wahl ist keine Mehrheitswahl.
Wenn jetzt im ersten Wahlgang Kandidat A mit 80 % der Stimmen zum Schwerbehindertenverteter gewählt wird, so ist dieser Wahlgang abgeschlossen. Kandidat B(14%), C(5%) und D(1%) sind hier unterlegen.
Jetzt wird der zweite Wahlgang ausgezählt. Wieder entfallen auf Kandidat A 80% der Stimmen, auf Kandidat B 14%, C 5% und D 1%. Kandidat A ist schon Vertreter, deshalb werden die Stimmen von Kandidat A hiermit ungültig. Kandidat B ist Stelli. Kandidat C ist zweiter Stelli.
Der Punkt ist, es wird nicht neu ausgeschrieben. Das kann gut oder schlecht für mich sein, je nachdem was Kandidat A macht. Will sie sich absichern, dass sie sonst noch Stelli wird, ist mein Anteil größer. Sagt sie ihren Anhängern vorher, im ersten Wahlgang wählt mich, im zweiten Kandidat C und D so sind meine Chancen als Kandidat B natürlich geringer.
Die Frage ist, sagt Kandidat A - alles oder nichts, würde das meine Chance schmälern, weil Kandidat A dann C und D unterstützt.
Flipy
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.
Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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