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  #1  
Alt 02.02.2007, 14:32
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard "Bill"-Urteil: Physiotherapeut darf ohne Rezept behandeln

"Bill"-Urteil: Physiotherapeut darf ohne Rezept behandeln ================================================== ==========
Ein Physiotherapeut in Rheinland-Pfalz spürte wie viele der Kollegen die Auswirkungen der knappen Kassen: Ärzte zierten sich Folgeverordnungen auszustellen, statt zehn Behandlungen wurden nur noch sechs verordnet, chronisch Kranke mussten immer häufiger um ihre Rezepte kämpfen - so sie denn dazu in der Lage waren. Gleichzeitig traten aber immer häufiger Patienten an den Therapeuten heran und baten um eine Fortsetzung der Therapie. Der Arzt stellt keine weitere Verordnung aus, der Patient möchte aber trotzdem weiter behandelt werden. Der Therapeut wusste, dass er sich auf rechtliches Neuland begeben würde, wenn er auch ohne Verordnung behandeln würde. Also wandte er sich an seinen Berufsverband (VDB) und bat um Unterstützung: Seiner Meinung nach hat er doch eine ausreichende Ausbildung absolviert, um selber entscheiden zu können, ob und welche physiotherapeutische Therapie für seine Patienten hilfreich ist. In seiner Ausbildung hat er alles notwendige gelernt, und der Staat hat ihn geprüft und erlaubt als Physiotherapeut zu arbeiten.

Diesen Gedanken haben vor ihm schon andere gehabt, und sind immer wieder an eine Grenze gestoßen die da heißt "Heilpraktikergesetz". Dort steht, dass man eine Erlaubnis benötigt, wenn man Heilbehandlungen durchführen will. Diese Erlaubnis haben bisher nur Ärzte und Heilpraktiker (nach entsprechenden Prüfungen) erhalten. Der Rechtsanwalt des VDB, Herr Bill, hatte aber nun eine andere
Idee: Es gibt bei Heilpraktikern auch eine Teilzulassung.
So gibt es z.B. den Heilpraktiker (Psychotherapie) oder den Heilpraktiker (Sprachtherapie). Diesen ist erlaubt, in dem jeweils abgegrenzten Bereich zu arbeiten. Also war die Idee, eine Teilzulassung zu beantragen. Dies würde es dem Physiotherapeuten ermöglichen, den Patienten physiotherapeutisch weiter zu behandeln, auch wenn der Arzt keine Verordnung ausstellt.

Der Rechtsanwalt arbeitete den Antrag aus und stellte ihn
bei der zuständigen Gesundheitsbehörde. Das Gesundheitsamt, bzw. die Beamten reagierten so wie immer - "Das gibt es nicht, weil es das noch nie gegeben hat!" Eine Klage musste her, und so kam es zur Verhandlung. Das ernüchternde
Ergebnis: Das Gesundheitsamt bekam recht, das Verwaltungsgericht versagte dem Physiotherapeuten die Erlaubnis. Zum Glück gibt es im deutschen Gerichtswesen mehrere Instanzen, also legte der Anwalt Berufung ein und das Oberwaltungsgericht musste entscheiden. Das Oberverwaltungsgericht aber gab dem Physiotherapeuten recht!

Therapie ohne Rezept
Das Urteil enthält mehrere sensationelle Aspekte, die
bisherige Unsicherheiten klären. Zum einen wird die Gesundheitsbehörde verpflichtet, dem Physiotherapeuten die eingeschränkte Erlaubnis zu erteilen. Damit darf der Physiotherapeut künftig Patienten selbstständig behandeln. Selbstständig bedeutet hier ohne ärztliche Verordnung. Wenn ein Patient ihn mit Beschwerden aufsucht, darf er ihn im Rahmen seiner Tätigkeit untersuchen und dann entscheiden, ob und welche physiotherapeutische Therapie er anwenden will. Das hat es bisher so im deutschen Gesundheitswesen noch nicht gegeben.

Erlaubnis ohne weitere Prüfung
Zum anderen muss diese Erlaubnis ohne weitere Prüfung
erteilt werden. Das bedeutet, dass die staatlich geregelte Ausbildung und Prüfung notwendig und ausreichend ist. Die sonst bei Heilpraktikern übliche Überprüfung muss hier nicht stattfinden, da das Wissen bereits durch die physiotherapeutische Prüfung belegt worden ist.

Physiotherapeut höher qualifiziert als Heilpraktiker
Und zu guter Letzt darf und muss sich der Physiotherapeut
nicht "Heilpraktiker" nennen. Seine Qualifikation ist "Physiotherapeut" und unter dieser Bezeichnung ist er tätig. Das Gericht hat bestätigt, dass die Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" qualitativ höher zu bewerten ist als "Heilpraktiker" und er sich nicht "Heilpraktiker" nennen muss. Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" wird als diskriminierend bewertet und der Physiotherapeuten wird davon befreit diese Bezeichnung anzugeben. Wenn Sie also ein Schild sehen "Praxis für Physiotherapie" kann es sein, dass in dieser Praxis Physiotherapeuten arbeiten, die die Erlaubnis haben, selbstständig ohne Beschränkungen tätig zu sein.

Der Physiotherapeut reiht sich damit also in die
Berufsgruppen ein, die aufgrund ihrer Kenntnisse Patienten selbstständig behandeln dürfen: Ärzte, Physiotherapeuten und Heilpraktiker.

Die konkreten Auswirkungen erklären wir in dem Artikel:
"Bill"-Urteil: Physiotherapeut darf ohne Rezept
behandeln - dieser Artikel ist für Fachleute bei Physio.de zu finden.
__________________
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  #2  
Alt 02.02.2007, 14:34
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
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Wichtiger Hinweis für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung:

Mir ist nicht bekannt, ob diese Behandlungen dann über die KK abgerechnet werden können - Heilpraktiker wird ja auch nicht gezahlt ... also: bitte vorher bei der eigenen Krankenkasse nachfragen ...

LG

Mary
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  #3  
Alt 02.02.2007, 15:34
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evma evma ist offline
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Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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das denke ich auch das man da lieber vorab mal nachhagt wer nun bezahlt.hört sich immer alles so gut an.bis dann die dicke rechnung da ist
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