Der Beruf des Heilpraktikers
Es gibt in Deutschland zwei Heilberufe: Arzt und Heilpraktiker. Nur Angehörige dieser beiden Berufe dürfen die Heilkunde bei körperlichen und seelischen Erkrankungen ausüben. Im Sinne des Gesetzes bedeutet dies: Diagnose stellen und Therapie einleiten. Masseure oder Krankenschwestern sind "Heilhilfsberufler" und arbeiten weisungsgebunden. Der Beruf des Heilpraktikers ist seit 1939 gesetzlich geregelt. Wir dürfen die Heilkunde ausüben
Was Sie als Heilpraktiker tun dürfen
Sie dürfen im Rahmen der gesetzlichen Einschränkungen und gemäß Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten die Heilkunde ausüben, also die Diagnose stellen und die Therapien verordnen. Sie haben innerhalb dieses Rahmens völlige Freiheit bei der Wahl der Therapieverfahren, die Sie anwenden.
Sie bestimmen auch, in welcher Art und wo Sie Ihre Praxis eröffnen. Sie dürfen Heilverfahren anwenden, die verschiedenste Ebenen ansprechen, also z.B. die körperliche, die seelisch - geistige oder sogar die spirituelle Ebene des Patienten. Diese Tätigkeiten sind mit einer großen Verantwortung verbunden. Um ihr und den Patienten gerecht werden zu können, ist eine solide, umfassende Ausbildung erforderlich.
Was Sie als Heilpraktiker nicht dürfen
Heilpraktiker dürfen keine Infektionskrankheiten behandeln, die im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind. Dazu zählen z.B. Hepatitis, Malaria, Fleckfieber und Lepra, aber auch Windpocken, Röteln und Masern. Heilpraktiker dürfen keine Geburtshilfe leisten und keine Zahnheilkunde ausüben. Heilpraktiker dürfen keine amtlichen Bescheinigungen ausstellen (z. B. Totenschein), keine Renten und Kuren verordnen, nicht arbeitsunfähig schreiben und nicht auf Krankenschein abrechnen. Genau wie Ärzte dürfen Heilpraktiker keine Heilungsversprechen abgeben, die Heilkunde nicht im Umherziehen ausüben und keine Ferndiagnose und Fernheilungen durchführen. Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente und erst recht keine Betäubungsmittel verordnen. Heilpraktiker dürfen nicht selbst röntgen.
Wer prüft, ob ein Heilpraktiker fähig ist, die Heilkunde auszuüben?
Jeder, der Heilpraktiker werden will, muss zur Überprüfung vor das zuständige Gesundheitsamt. Keine Heilpraktikerschule kann und darf die Überprüfungen selbst vornehmen. Heutzutage hat die Heilpraktikerprüfung ein sehr hohes Niveau. Wer da schlecht vorbereitet ist oder meint, "gerade mal eben" die Überprüfung machen zu können, hat keine Chance. Man kann nicht prüfen, ob jemand "heilen" kann. Dafür ist die Therapievielfalt zu groß - und jeder Patient reagiert anders. Therapieerfolge sind schon schulmedizinisch - wissenschaftlich schlecht zu objektivieren. Erst recht ist dies bei naturheilkundlichen Therapieverfahren nicht möglich. (Hierzu später mehr.) Aber man kann sehr gut prüfen, ob ein Mensch fachliche und diagnostische Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. So konnte der Berufsstand über Jahrzehnte ein so gutes Ansehen in der Bevölkerung bekommen und wahren.
Die Heilpraktikerprüfung
Alles zur Prüfung finden Sie auch unter
www.minden-luebbecke.de. Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Heilpraktikeranwärters vor dem Gesundheitsamt besteht aus zwei Teilen: Eine schriftliche Prüfung von 2 Stunden Dauer, Fragen größtenteils im Multiple - choice - Verfahren, evtl. einige frei formuliert. Hat man hiervon mindestens 75 % richtig beantwortet, wird man zugelassen zur mündlichen Überprüfung. Diese findet vor dem Amtsarzt und zwei Heilpraktikern als Beisitzer statt und dauert rund eine Stunde. In der Prüfung müssen Sie zeigen, dass Sie bei der Ausübung der Heilkunde "keine Gefahr für die Volksgesundheit" (Originalzitat!) darstellen. Sie müssen belegen, dass Sie ... die gesetzlichen Grenzen und Möglichkeiten des Heilpraktikers kennen, anatomische, physiologische und pathologische Zusammenhänge verstehen und auch Querverbindungen herstellen können, fähig sind, Krankheiten und Leiden zu erkennen, auch und besonders im Frühstadium differentialdiagnostisch denken können, in Notfallsituationen eine lebensrettende Notfalltherapie und sinnvolle Erste - Hilfe - Maßnahmen beherrschen, wichtige klinische Untersuchungsmethoden in Theorie und Praxis kennen, z.B. Blutdruckmessung, Reflexprüfungen, Abhorchen der Lunge, Ergebnisse von Blutuntersuchungen richtig interpretieren können, theoretische und praktische Kenntnisse über Hygiene (im Sinne von Desinfektion, Sterilisation, etc.) haben, sicher injizieren können, und die Grundlagen der wichtigsten naturheilkundlichen Methoden kennen. Die Gesundheitsämter berechnen z.Zt. für die Überprüfung Kosten in Höhe von ca. 500,- Euro
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Sie das Richtige ist: Tipps:
Lassen Sie sich Zeit bei Ihrer Entscheidung! Entscheiden Sie sich nicht aufgrund eines Prospektes für eine Heilpraktiker-Ausbildung. Suchen Sie immer das persönliche Gespräch mit der Schulleitung. Lassen Sie sich umfassend beraten. Informieren Sie sich bei Schülerinnen und Schülern über Unterrichtsqualität und Preis - Leistungs - Verhältnis. Lesen Sie Ausbildungsverträge genau, und achten Sie auf Details, wie zum Beispiel auf die Möglichkeit von Studienpause und Kündigung ohne Angabe von Gründen. ****** Ehe Sie sich für eine Ausbildung zum Heilpraktiker entscheiden, stellen Sie bitte auch folgende Überlegungen an: Warum wollen gerade Sie einen helfenden Beruf ergreifen? Sind Sie sicher, dass Sie realistische Vorstellungen vom Heilpraktiker-Beruf haben? Haben Sie Freude am Lernen? Sind Sie aufgeschlossen für neue Ideen und Gedanken? Interessieren Sie sich für Bau und Funktion des Körpers, für Krankheiten und ihre Behandlung, für Menschen, Umwelt, Natur, Psychologie und Philosophie? Mit all diesen Themen werden Sie sich auseinandersetzen müssen... Ist Ihr Interesse für die Thematik so groß, dass Sie bereit sind Zeit, Energie und Geld in diesen Beruf zu investieren ? Sind Sie ausdauernd und fleißig, wenn Sie ein Ziel vor Augen haben? Sind Sie bereit, für Ihren neuen Beruf auf Freizeit zu verzichten? Können Sie regelmäßig und diszipliniert lernen?
Der rote Satz hört sich für mich so an als ob man nicht an ein Bundesland gebunden ist.