Verpflegungsmehraufwand: Einsatzwechseltätigkeit von Rettungssanitätern
Verpflegungsmehraufwand: Einsatzwechseltätigkeit von Rettungssanitätern
Ein Rettungsassistent, der dem Dienstplan entsprechend in verschiedenen Rettungswachen stationiert ist und von dort mit Rettungswagen und -hubschraubern in den Einsatz geht, übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Das hat zur Folge, dass er Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen kann. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Im Urteilsfall war der Rettungsassistent bei einem Verein angestellt, der den Rettungsdienst in einem gesamten Landkreis garantierte und daher mehrere Rettungswachen betreiben musste. Die einzelnen Rettungswachen lagen bis zu 48 km vom Wohnort des Rettungsassistenten entfernt. Entsprechend seinem Arbeitsvertrag konnte und wurde der Rettungsassistent an verschiedenen Rettungswachen eingesetzt. Obwohl sich die Einsatzstellen in regelmäßigen Abständen (Fünf-Wochen-Rhythmus) wiederholten, gewährte das Finanzgericht dem Rettungsassistent für alle Einsatztage einen Verpflegungsmehraufwand (im Streitjahr 2000 ca. 1.567 Euro).
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Revisionsverfahren ist unter dem Aktenzeichen VI R 93/04 beim Bundesfinanzhof anhängig (FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.10.2004, Az. 1 K 640/02).
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(Quelle: http://www.schuermann-stb.de )
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