| Unsortiertes (Hilfsmittel, Pflegegeld & Co.) Hier können Themen zur Rubrik gepostet werden, die sich nicht in die Unterforen einsortieren lassen. |

29.02.2008, 21:09
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Forenschreck
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Registriert seit: 09.02.2008
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Hmmm.....bin gespannt, was Flipy dazu sagt!
Könnte so sein, aber könnte auch nicht so sein!
Da fehlt mir irgendwie die Eindeutigkeit!
Warum können diese Rechtsverdreher sich nie eindeutig äußern, wenn sie schon sooooo viel aufschreiben!
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Gruß Heiko
+Wizard
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29.02.2008, 21:17
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 28.03.2005
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Zitat:
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Zitat von HeWi
Warum können diese Rechtsverdreher sich nie eindeutig äußern, wenn sie schon sooooo viel aufschreiben!
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... ein guter "Rechtsverdreher" legt sich halt ungern fest und lässt sich immer noch eine Hintertür offen ... *lach* ...
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... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
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29.02.2008, 21:23
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Forenschreck
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Registriert seit: 09.02.2008
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jo, sowas bringt mich echt etwas in Wut, soviel Text und am Ende nix klares sondern wieder nur son wischiwaschi!
Wenn man es von der Seite z.B. der Eltern betrachtet könnte man, wenn was passiert sagen, jaaaa aber ein bischen hättet ihr dann doch hinsehen müssen! Würde aber in der Praxis bedeuten das jemand mit muß!
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Gruß Heiko
+Wizard
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01.05.2009, 16:06
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Forenfrischling
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Registriert seit: 09.01.2007
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Haftung bei Schaden ohne Begleitperson
Zitat:
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Zitat von Mary
Wenn sich die Heimleitung davon überzeugen konnte, dass er trotz seiner Behinderung (in diesem Fall eine Halbseitenlähmung) selbständig mit dem Rolli bewegen konnte, ist eine ständige Beobachtung und Begleitung nicht nötig.
Sonst würde ja auch "überbetreut" ... ein Stück Selbständigkeit und Selbstbestimmung ist ja möglich. Warum sollte man diese dann beschneiden?
Auch einem völlig gesunden Menschen kann ein Unfall passieren.
Das ist ähnlich wie mit dem "B" im Schwerbehindertenausweis und der Beförderung im Öffentlichen Nahverkehr. Es gab ein Urteil auf Schadenersatz, weil ein Mensch mit Behinderung und einem "B" im Ausweis allein, ohne Begleitperson, befördert wurde - danach wurde kein Behinderter mit einem "B" mehr alleine befördert. Aber auch bei diesen Menschen kann es ja tageweise auch so sein, dass sie keine Begleitung benötigen. Hier wurde dann in den Ausweisen nachgebessert und bei all denen, die nur zeitweise einen Begleiter benötigen, Entsprechendes nachgetragen.
Im Bereich der Heime wird nun eine Nachbesserung in den Akten vorgenommen werden müssen und bei allen Bewohnern, die eben noch teilweise autonom sein können, entsprechend dokumentiert werden müssen ...
So verstehe ich das ...
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Hallo Mary,
wie sieht es eigentlich aus, wenn ein behinderter Jugendlicher mit dem Merkzeichen B alleine Bus fährt und würde z.B. den Busfahrer soweit ablenken, dass dieser einen Unfall verursacht. Wer kommt hier für den Schaden auf, wie sieht dies zivilrechtlich aus?
Viele Grüsse
Anja
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01.05.2009, 17:17
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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das b hat ja nichts mit der haftung zu tun.sondern läst du als aufsichtsperson einen behinderten der aufsicht bedarf alleine und du bist eltern oder betreuer ist es fahrlässig.das heisst aber nicht das behinderte nur immer unter begleitung sein sollen.
will es dir an einen bispiel erklären
mein björn 100behindert merkzeichen b g h rf ag obwohl er laufen kann zu den damaligen zeitpunkt jetzt hat er das ag nicht mehr. nur zur info.
war mit ein paar freunden in einen geschäft er war 16 hat mir immer erzählt man muss nur mit denen einkaufen gehen und dann bekommt man für 5 mark einen rucksack voll.die hatten geklaut .und wurden erwischt.das problen war björn behindert war es eine verletzung der aufsichtspflicht ist er nicht behindert ist er strafmündig.ich hatte starken ärger konnte aber dann belegen das ich nicht verpflichtet bin auch bei h und b ständig danebe zu stehen sondern das es für die entwicklung förderlich ist wenn er auch etwas selbstständig macht.übrigends hat eine verkäuferin auch ausgesagt er selbst war nur dabei hat nicht geklaut
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01.05.2009, 19:08
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Forenfrischling
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Registriert seit: 09.01.2007
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Haftung bei geistig Behinderten
Hallo Eva,
wenn ich es richtig verstanden habe, ist es so, sollte unsere geistig behinderte Tochter einen Schaden anrichten und wir sind nicht dabei, dann können wir als Eltern belangt werden.
Ich selber finde das Bustraining noch etwas früh für unsere Tochter und ich habe auch starke Zweifel, daher habe ich auch erst einmal abgelehnt diese Einverständniserklärung zu unterschreiben. Wann ist den Björn das erste Mal alleine Bus gefahren?
Viele Grüsse
Anja
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02.05.2009, 07:09
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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björn ist bis heute nicht bus alleine gefahren da er den plan nicht lesen kann wir fangen jetzt damit an mit 25
hast du ein behindertes kind bzw jungen erwachsenen ist du einerseits verpflichtet die selbständigkeit zu fördern anderseits aber auch schden abzuwenden.also ein spagat.du kannst deine tochter alleine gehen lassen wenn sie oder du es ihr zutraust anderseits ist sie da keine versicherung sie aufnimmt gegen die schäden die sie verursacht nicht versichert. bei ladendiebstahl ist es so das sie strafmündig ist vom alter her vom verstand nicht da kommt es drauf an in wie weit sie zurück ist.du würdest ein 6 jähriges gesundes kind auch andee sachen zumuten als ein behindertes kind.ich kann dir nur den rat geben mach das was dir kein bauchweh macht.heute ist es so das auch behinderte voll integriert werden sollen dazu gehört selbstständigkeit.ist deine tochter agresiv häufiger dann must du natürlich gewären das sie im laden nicht ales zusammenwirft ist sie eher ruhig kann sie alleine gehen. dazu die frage mal wie alt ist deine tochter wäre net wenn du es mal schreibst hab es vergessen bzw keine zeit alles nachzulesen ob es wo steht
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02.05.2009, 10:59
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Forenfrischling
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Registriert seit: 09.01.2007
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Mobilitätstraining
Hallo Eva,
unsere Tochter ist 13 Jahre geworden. Wir selber haben schon große Bedenken, wegen dem Bus fahren und ich traue es ihr eigentlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu. Die Schule bzw. die Lehrerin ist da jedoch anderer Meinung, sie meinte, sie würde es unserer Tochter zutrauen auf der einen Seite, auf der anderen Seite hat sie sich nicht einmal nach der genauen Busroute erkundigt.
Beim Lehrergespräch sollte ich eine Einverständniserklärung unterschreiben. Dies habe ich jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass ich dies unserer Tochter nicht zutraue und wenn die Schule die Verantwortung voll übernehmen, dann könnten sie dies ausprobieren. Die Lehrerin verneinte dies und meinte dann noch zu mir, ich würde meiner Tochter etwas wegnehmen. Da ich ein sehr sensibler Mensch bin, der sich alles sehr zu Herzen nimmt, habe ich mir schon meine Gedanken gemacht, aber wie gesagt, zum jetztigen Zeitpunkt, traue ich ihr das nicht zu.
Viele Grüsse
Anja
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02.05.2009, 14:39
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Teammitglied - Entscheidungsträger
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Registriert seit: 01.08.2005
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ich hatte dieses gespräch auch mal.und genauso wie du gehandelt.björn wurde dann weiter mit den behindertenbus geholt und zwei wochen später ist er im bus zusammengebrochen das selbst die lehrer dann gesagt haben welch glück das er im behindertenbus war und nicht im regulären sie haben danach nie wieder gefragt wegen den linienbus.
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