Kasse zahlt manchmal auch verschreibungsfreie Medikamente
26. Februar 2008 11:47 Uhr
Bonn (dpa/tmn) Auch wenn nicht verschreibungspflichtige Medikamente von den Krankenkassen in der Regel nicht mehr erstattet werden, gibt es doch Ausnahmen. Darauf weist die Deutsche Rheumaliga in Bonn hin.
So könnten Ärzte die Arzneimittel dann auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen, wenn sie bei der Behandlung schwerer Krankheiten als Therapiestandard gelten. «Eine Erkrankung wird dann als schwerwiegend gewertet, wenn sie lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt», erläutert Ursula Faubel, Geschäftsführerin der Rheuma-Liga. Therapiestandard sei ein Medikament dann, wenn sein Nutzen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. Aufgelistet seien die betreffenden Präparate in der so genannten OTC-Liste.
Beispiele für erstattungsfähige Medikamente sind laut Rheuma-Liga die künstliche Tränenflüssigkeit bei der Sjögren-Krankheit und bestimmte Kalziumpräparate zur Behandlung von Osteoporose. Auch Folsäure-Präparate sind erstattungsfähig, wenn die Betroffenen andere Medikamente einnehmen müssen, die die Aufnahme von Folsäure hemmen. Die komplette OTC-Liste ist nachzulesen auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen.
Web-Link zum Thema:
www.g-ba.de/downloads/38-254-17/AMR-OTC-2007-07-19.pdf