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  #1  
Alt 01.03.2008, 08:20
vienetta vienetta ist offline
Gast
 
Registriert seit: 04.08.2006
Beiträge: 3.585
Standard Kasse zahlt manchmal auch verschreibungsfreie Medikamente

Kasse zahlt manchmal auch verschreibungsfreie Medikamente
26. Februar 2008 11:47 Uhr
Bonn (dpa/tmn) Auch wenn nicht verschreibungspflichtige Medikamente von den Krankenkassen in der Regel nicht mehr erstattet werden, gibt es doch Ausnahmen. Darauf weist die Deutsche Rheumaliga in Bonn hin.
So könnten Ärzte die Arzneimittel dann auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen, wenn sie bei der Behandlung schwerer Krankheiten als Therapiestandard gelten. «Eine Erkrankung wird dann als schwerwiegend gewertet, wenn sie lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt», erläutert Ursula Faubel, Geschäftsführerin der Rheuma-Liga. Therapiestandard sei ein Medikament dann, wenn sein Nutzen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. Aufgelistet seien die betreffenden Präparate in der so genannten OTC-Liste.

Beispiele für erstattungsfähige Medikamente sind laut Rheuma-Liga die künstliche Tränenflüssigkeit bei der Sjögren-Krankheit und bestimmte Kalziumpräparate zur Behandlung von Osteoporose. Auch Folsäure-Präparate sind erstattungsfähig, wenn die Betroffenen andere Medikamente einnehmen müssen, die die Aufnahme von Folsäure hemmen. Die komplette OTC-Liste ist nachzulesen auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen.
Web-Link zum Thema:
www.g-ba.de/downloads/38-254-17/AMR-OTC-2007-07-19.pdf
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  #2  
Alt 01.03.2008, 11:26
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Hallo,

hierzu noch ein Hinweis. Unsere Tochter hatte einen Schulunfall und hat dadurch ein ziemlich großes Hämatom in der Kinn-Region.

Der Kinderarzt verordnete daher ein Arnika-Gelee. Als "normales" Kassenrezept wäre das nicht gegangen. Aber da durch den Schulunfall bedingt der Kostenträger eben nicht die Krankenkasse ist, ist in dem Fall auch das Medikament erstattungs- und verordnungsfähig.

Es kommt also auch darauf an, warum etwas verordnet wird und wer der Kostenträger ist.

Viele Grüsse

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


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