| Unsortiertes (Hilfsmittel, Pflegegeld & Co.) Hier können Themen zur Rubrik gepostet werden, die sich nicht in die Unterforen einsortieren lassen. |

10.10.2008, 10:12
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 28.03.2005
|
|
Kennt jemand einen Spezialversicherer in der Unfallversicherung für Behinderte?
Kennt jemand einen Spezialversicherer in der Unfallversicherung für Behinderte?
Hallo,
aus aktuellem Anlass möchte ich einmal in die Runde fragen: Kennt jemand einen Versicherer, der Behinderte unfallversichert?
Mir selbst ist keiner bekannt. Einzelversicherungen sind spätestens mit dem erhöhten Risiko (Versicherungsdeutsch) der geistigen Behinderung nicht möglich.
Aber es könnte ja einen Gruppenversicherungsvertrag geben - vielleicht über einen Verein oder dergleichen. Denn dann könnten die Versicherungsmathematiker einen Tarif für diese spezielle Gruppe errechnen und damit wäre es durchaus denkbar, dass es eine Versicherungsgesellschaft gibt, die auch Menschen mit Behinderungen in die Unfallversicherung aufnimmt.
Vielen Dank für Eure Mithilfe
Mary
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
|

10.10.2008, 11:18
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 01.08.2005
|
|
mir ist auch keiner bekannt der bei bestehener geistiger behinderung versichert.
wir hatten es selbst das bei feststellung nach versicherung bzw wir haben eine versicherung die eigentlich von kind zu kind geht bis zum alter von 27 jahren erst dirk dann chris und jetzt sollte björn sie noch drei jahre haben war auch bei abschluss abgemacht wurde abgelehnt wegen behinderung
|

10.10.2008, 14:47
|
Forenfrischling
|
|
Registriert seit: 09.01.2007
|
|
Rausfall aus der Unfallversicherung wegen geistiger Behinderung
Zitat:
|
Zitat von evma
mir ist auch keiner bekannt der bei bestehener geistiger behinderung versichert.
wir hatten es selbst das bei feststellung nach versicherung bzw wir haben eine versicherung die eigentlich von kind zu kind geht bis zum alter von 27 jahren erst dirk dann chris und jetzt sollte björn sie noch drei jahre haben war auch bei abschluss abgemacht wurde abgelehnt wegen behinderung
|
Hallo,
wir hatten für unsere Tochter 12 Jahre lang eine Unfallversicherung. Erst als sie 6 Jahre alt war, wurde bekannt, dass sie geistig behindert ist. Seit 2003 erhalten wir Pflegestufe 1. Die Versicherungsgesellschaft meinte, solange wir Pflegestufe 1 erhalten, sei so noch versichert. Seit 01.04.08 bekommen wir Pflegestufe zwei und dies mußte ich der Versicherung mitteilten, jetzt hat diese unsere Tochter aus dem Vertrag einfach so herausgenommen.
Meine Frage jetzt, gibt es einen Verein oder eine Gesellschaft, über die behinderte Menschen in der Unfallversicherung versichert sind? Sind behinderte Menschen überhaupt versichert?
Viele Grüsse
Anja
|

10.10.2008, 18:43
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 01.08.2005
|
|
Zitat:
|
Zitat von Larri1
Hallo,
wir hatten für unsere Tochter 12 Jahre lang eine Unfallversicherung. Erst als sie 6 Jahre alt war, wurde bekannt, dass sie geistig behindert ist. Seit 2003 erhalten wir Pflegestufe 1. Die Versicherungsgesellschaft meinte, solange wir Pflegestufe 1 erhalten, sei so noch versichert. Seit 01.04.08 bekommen wir Pflegestufe zwei und dies mußte ich der Versicherung mitteilten, jetzt hat diese unsere Tochter aus dem Vertrag einfach so herausgenommen.
Meine Frage jetzt, gibt es einen Verein oder eine Gesellschaft, über die behinderte Menschen in der Unfallversicherung versichert sind? Sind behinderte Menschen überhaupt versichert?
Viele Grüsse
Anja
|
da haben die das doc wahr gemacht was du ja schon am telegesagt hast.obwohl ich das nicht nachvollziehen kann bei stufe 1 darf sie bei stufe 2 nein hast du den bescheid ich würde da erst mal wiederspruch einlegen den stufe zwei sagt ja das sie viel mehr beobachtet wird als bei eins.man müste versuchen sie darüber zu bekommen
|

10.10.2008, 19:53
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 28.03.2005
|
|
Zitat:
|
Zitat von evma
da haben die das doc wahr gemacht was du ja schon am telegesagt hast.obwohl ich das nicht nachvollziehen kann bei stufe 1 darf sie bei stufe 2 nein hast du den bescheid ich würde da erst mal wiederspruch einlegen den stufe zwei sagt ja das sie viel mehr beobachtet wird als bei eins.man müste versuchen sie darüber zu bekommen
|
Hallöchen,
ich glaube nicht, dass das funktioniert.
Erstens:
Die Unfallversicherung ist ein freiwilliger Vertrag der Gesellschaft. Wenn sie diesen Vertrag nicht eingehen wollen, dann kann sie auch niemand dazu zwingen.
Zweitens:
Die Sicht der Versicherung ist hier die folgende: wenn Pflegestufe 2 gewährt wird, so wurde vom Medizinischen Dienst eine entsprechend höhere Abweichung zu nicht behinderten Menschen festgestellt. Also ist aus Sicht der Versicherung das Risiko gestiegen. Aus diesem Grund wurde (vermutlich auf Kulanzbasis!!!) die Weiterversicherung der Tochter für den Zeitraum, in dem die Abweichung nur für Pflegestufe 1 reicht, gewährt.
Letztendlich ist es halt auch so, dass, wenn Gefahren nicht richtig eingeschätzt werden können aufgrund der geistigen Behinderung das Risiko für einen Unfall steigt. Da müssen wir als betroffene Eltern auch die "objektive" Sicht behalten. Auch wenn uns das nicht gefällt.
Ein Spezialversicherer - falls es den gibt - wird sicher mit höheren Prämien rechnen. Zudem hat er dann in dieser besonderen Risikogruppe wieder eine Risikostreuung. Denn nicht alle Versicherten werden auch einen Unfall erleiden. Aber dafür müssen eben auch sehr viele Personen gefunden werden, die bereit sind, sich zu den höheren Beiträgen zu versichern.
Solche Spezial-Gruppenversicherungen gibts auch für andere Risiken - z. B. Sportler.
Insgesamt gilt die Unfallversicherung als sehr lukrativer Versicherungszweig. Trotz der Tausende von Versicherungsbetrügen, bei denen sich z. B. Ärzte die Daumen abgehackt haben, um an eine sehr hohe Versicherungssumme zu kommen (erhöhte Gliedertaxe für diese Berufsgruppe) ...
Man kann also davon ausgehen, dass die Versicherungsmathematiker die Tarife sehr streng berechnen. Für die Gesellschaft soll schließlich auch ein Plus heraus kommen.
LG
Mary
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
|

10.10.2008, 20:09
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 28.03.2005
|
|
Zitat:
|
Zitat von Larri1
Sind behinderte Menschen überhaupt versichert?
|
Hallo Anja,
es gibt Lebensbereiche, in denen ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
Zum Beispiel: auf den direkten Wegen zu Kindergarten / Schule / Ausbildungsstätte / Behindertenwerkstatt / Arbeitsplatz und den direkten Wegen von dort nach Hause.
In den Einrichtungen selbst und bei offiziellen Veranstaltungen der Einrichtungen (z. B. Schulfest, Ausflug u. a.).
Allerdings sind die Absicherungen verhältnismäßig gering und dienen eher der Grundsicherung.
LG Mary
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
|

10.10.2008, 20:29
 |
Teammitglied - Entscheidungsträger
|
|
Registriert seit: 28.03.2005
|
|
Echter Versicherungsfall vor vielen Jahren geschehen:
Ein Kind stürzt mit dem Fahrad und kommt mit dem ungeschützten Kopf auf der Bordsteinkante auf. Schweres Schädel-Hirn-Trauma.
Das Kind konnte gerettet werden. Wurde mit dem Hubschrauber nach Hamburg geflogen, lag dort längere Zeit im Koma. Mehrere Beieinträchtigungen blieben - u. a. Epilepsie.
Das damalige Kind ist heute eine erwachsene Frau, die in einem Berufsförderungswerk einen Beruf hatte erlernen können - allerdings fehlt wohl die Beschäftigung und die Leistungsmöglichkeiten sind auch heute eingeschränkt.
Das Kind war privat unfallversichert (großer Konzern, den jeder kennt). Die Versicherung lehnte eine Zahlung ab mit der Begründung: das Kind hätte sicher einen epileptischen Anfall gehabt und wäre deshalb gestürzt. Somit wäre das Kind nicht versicherungsfähig gewesen. Gleichzeitig wurde ein Strafantrag wegen Verdacht Versicherungsbetrug (absichtliches Verschweigen von Vorerkrankungen) gestellt.
Damit müssen Eltern dann erst mal klar kommen. Nicht nur, dass sie sich rausreden, da wär sicher schon Epilepsie im Spiel gewesen und dann auch noch eine Anzeige von der Gesellschaft wegen des Verdachts des Versicherungsbetrugs zu bekommen.
Ob der Strafantrag mit Absicht - um Einzuschüchtern - gestellt worden ist, vermag ich nicht zu sagen. Aber denkbar wäre auch das - schließlich ging es um viel Geld und wir haben ja auch schon bei anderen Versicherungsfällen in den Medien über recht merkwürdige Praktiken der Anwälte der Versicherungen lesen müssen ...
Diese Eltern ließen sich nicht einschüchtern oder entmutigen. Sie kämpften mehrere Jahre den Versicherungsfall durch.
Aber es gibt einen kurzen Einblick, dass eine Unfallversicherung bei Epilepsie absolut nicht funktionieren kann - selbst, wenn der Erkrankte anfallsfrei ist - wie wollte er das beweisen?
In dem obigen Fall war es so, dass vorher keine Epilepsie oder Auffälligkeiten, die zu einem Anfallsleiden hindeuten könnten, beobachtet / diagnostiziert wurden und Epilepsie gleichzeitig eine häufige Begleiterscheinung eines schweren Schädel-Hirntraumas ist. Somit fielen die Gutachten zugunsten des Mädchens aus.
LG Mary
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Powered by vBulletin Version 3.5.4 (Deutsch) Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd. Content Relevant URLs by vBSEO 2.4.0

Copyright 2005 - 2011 Netzwerk behindertes Kind.de
*****
Sämtliche Inhalte dieses Forums erheben keinen journalistisch-redaktionellen Anspruch.
|