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  #1  
Alt 14.01.2009, 19:03
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Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard Wärmekosten Hartz IV

Moin,

es gibt Verwirrungen nach einem Urteil über das Arbeitslosengeld II - ALG2 (Hartz {Das ist ein Verbrecher} IV geschäht)

Ich habe gehört, dass einige sich nicht mehr trauen, die Heizung aufzudrehen, weil sie denken, dass sie sonst so große Nachzahlungen haben.

Bisher war es so, dass 1/6 der Heizkosten generell der Hilfeempfänger tragen musste. Beispiel:
Monatskosten: 60 EUR
Übernahme Arge : 50 EUR (5/6 von 60)
Übernahme Hilfeemfänger (HE): 10 EUR (5/6 von 60)
Nachzahlung am Jahresende: 300 EUR
Übernahme Arge : 250 EUR (5/6 von 300)
Übernahme HE : 50 EUR (1/6 von 300)

Jetzt ist es so:
Kosten Minus
6,63 EUR Pro Person/Monat
Einzelperson 1 x 100 % Person
Ehepaar gemäß Regelsatz 2 x 90% Person
Kind über 15 = 80 % Person
Kind unter 15 = 60 % Person
im Voraus
die Nachzahlung wird voll übernommen.

Beispiel 1:
Ich:
1 Person - 60 EUR Vorauszahlung - 200 EUR Nachzahlung
Übernahme 60 EUR - 6,63 EUR = 53,37 EUR
Nachzahlung = 200 EUR


Beispiel 2:
Ich und Freundin:
2 Person - 60 EUR Vorauszahlung - 200 EUR Nachzahlung
Übernahme 60 EUR - 2 * 5,97 EUR (11,94 EUR) = 48,06 EUR
Nachzahlung = 200 EUR

Beispiel 3:
Ich, Freundin und Wurf unter 15:
3 Person - 60 EUR Vorauszahlung - 200 EUR Nachzahlung
Übernahme 60 EUR - 2 * 5,97 EUR (11,94 EUR) - 1 * 3,80 EUR= 44,26 EUR
Nachzahlung = 200 EUR

Flipy
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)

Geändert von Flipy (14.01.2009 um 19:11 Uhr).
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