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Alt 06.08.2009, 14:28
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Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard Hinweis zur Presse: Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Fernseher

Hallo,

zur Zeit ist die Presse voll mit diesem Sachstand.
Das Sozialgericht Frankfurt hat beschlossen, 'Ein Fernseher gehört zum "sozialüblichen Standard" von Hartz-IV-Empfängern'.
Dieses erscheint zur Zeit in sehr vielen Zeitungen.
Ich möchte verausschauend darauf hinweisen, dass dieses nur für Frankfurt gilt. Das SG Frankfurt entscheidet nur für Fälle in Frankfurt. Es ist die unterste Instanz. In jeder anderen Stadt gilt dieses nicht, bevor es nicht den Weg über das Landessozialgericht und dann das Bundessozialgericht genommen hat. Nur das Bundessozialgericht oder höher kann dieses Deutschlandweit entscheiden.

Warum die Presse das nicht schreibt, ist unklar. Wahrscheinlich wegen der Auflage.

Flipy

Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Fernseher
(111) 6. August 2009, 12:56 Uhr
Ein Fernseher gehört zum "sozialüblichen Standard" von Hartz-IV-Empfängern, urteilte das Frankfurter Sozialgericht. Nun muss die zuständige Behörde die Kosten für das TV-Gerät tragen – die Betroffenen müssen sie sich nicht zusammensparen. Einen Anspruch auf einen neuen Fernseher gibt es aber nicht.

http://www.welt.de/politik/deutschla...Fernseher.html
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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