Wichtiges Urteil zu Schmerzensgeldansprüchen nach Unfall - Eltern >> Kinder
Folgenreiche Busfahrt


Wird bei einem Busunfall der Sohn des Fahrers verletzt, so kann sich der Kfz-Haftpflichtversicherer des Busses nicht darauf berufen, dass die Haftung von Eltern gegenüber ihren Kindern eingeschränkt ist, um so ein nur geringes Schmerzensgeld zahlen zu müssen. Das hat das Landgericht Coburg mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 23. Juni 2009 entschieden (Az.: 22 O 398/08).
Der 15-jährige Kläger war als Fahrgast in einem Bus unterwegs, als dieser auf schneeglatter Fahrbahn verunglückte. Der Jugendliche zog sich bei dem Unfall zwei Wirbelbrüche zu. Er musste drei Wochen im Krankenhaus verbringen.
Danach war er wochenlang krank geschrieben. Eine vollständige Genesung trat nicht ein. Als Folge des Unfalls leidet der Kläger bis zum heutigen Tage unter Rückenbeschwerden.
Der Bus wurde zum Zeitpunkt des Unfalls durch den Vater des Klägers gefahren, der Angestellter des Busunternehmens war. Weil dieser den Unfall unstreitig verschuldet hatte, forderte der 15-Jährige die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro.
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