"Früher hießen die nicht MdK-Gutachter, sondern
Vertrauensärzte der Krankenkassen. Warum? Weil sie das Vertrauen
der Krankenkassen haben."
- Mein früherer Hausarzt, 2006
Wir haben es nach zehn Jahren endlich geschafft, die korrekte Pflegestufe für unsere Tochter zu bekommen. Der Grund dafür war vor allem die immer größer werdende Zahl von wichtigen Informationen im Internet.
Da die Pflegeversicherung ein bürokratisches Monstrum darstellt (schließlich sind wir in Deutschland

), hat man als unbedarfte häusliche Pflegeperson nur wenig Chancen, zu seinem Recht zu kommen.
Zu den erforderlichen Zeiten für die Pflege, deren Aufteilung sowie den anrechenbaren Tätigkeiten gibt es mittlerweile ja genug Infos, außerdem ist alles in den von mir unten verlinkten und sehr empfehlenswerten pdf-Dokumenten nachzulesen. Ich gehe deshalb auf die praktische Seite ein.
Eine Grundregel gilt es zu beachten: Der/die MdK-Gutachter/in, so nett, verständnisvoll oder sogar kumpelhaft er/sie auch rüberkommen mag, ist nicht euer/e Freund/in! Von den mittlerweile zehn Gutachterinnen, die wir hatten, war eine neutral, eine sogar eher auf Seiten der Patienten und Pflegenden, aber acht Damen begutachteten knallhart im Dienst der Krankenkasse. Denkt an das einleitende Zitat: Auch heutzutage heißt es
Medizinischer Dienst der Krankenkassen.
1. Das Gutachtergespräch
Pflegetagebuch:
Das Pflegetagebuch ist mittlerweile beinahe zwingend erforderlich, um halbwegs auf Augenhöhe mit dem Gutachter argumentieren zu können. Außerdem ist es eine wichtige Gedächtnisstütze. Sinnvoll ist es, das Tagebuch nicht zu weit vor dem Begutachtungstermin über einen Zeitraum von 7 Tagen zu führen.
WICHTIG: Der MdK-Gutachter
muss das Tagebuch annehmen und in das Gutachten einfließen lassen. Den Angaben des Pflegenden ist sogar Priorität einzuräumen, weil der Gutachter sich während der 60 - 90 Minuten niemals ein komplettes Bild machen kann. Weicht der Gutachter in seiner Einschätzung von den in eurem Tagebuch genannten Zeiten ab, so
muss er das für jede Tätigkeit begründen.
Wenn ihr für bestimmte Tätigkeiten länger braucht als in den "Zeitkorridoren" des MdK angegeben, tragt diese Zeit ruhig komplett ein, aber begründet den zeitlichen Mehrbedarf auf einem separaten Blatt.
Zu den anerkennungsfähigen Zeiten ist folgendes zu beachten:
- Eine notwendige Dauerbeaufsichtigung bei einer pflegerelevanten Tätigkeit, sei es zur Vermeidung einer Selbstgefährdung oder zur Anleitung bzw. Motivation, ist einer Vollübernahme gleichzusetzen.
BEISPIEL: Unsere Tochter steht und geht sehr unsicher. Die Gutachterin hatte sie kurz ihre Zehen berühren lassen und schloss daraus fälschlicherweise, dass sie nur Unterstützung beim Waschen benötigt. Neben anderen, zu geringen Zeiten für das Waschen setzte sie deshalb für das Duschen nur drei Minuten pro Vorgang statt 20 ein, weil das Kind sich ja selber waschen könnte und nur Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigte. Die Sturzgefahr hat sie gar nicht berücksichtigt. Diese macht jedoch eine dauernde Anwesenheit meiner Frau nötig. Nach einem Widerspruch wurden deshalb bei der Wiederbegutachtung die vollen 20 Minuten anerkannt.
- Der MdK muss die Besonderheit der Begutachtungssituation berücksichtigen.
BEISPIEL: Die allererste Gutachterin unserer Tochter wollte gar keine Angaben von uns, sondern hat dem Kind z. B. die Kleidung hingelegt und gesagt (bzw. buchstäblich gesungen) "Jetzt zeig mir doch mal, wie toll du das kannst! Feiiiin! Suuuuper machst du das!" usw. Dass ein behindertes Kind gegenüber Fremden alle Kraft und Konzentration zusammennimmt, um sich besonders gut zu präsentieren, während es den Eltern für eine solche Show bestenfalls den Vogel zeigt, ist klar. Außerdem ist ein Kind kurz nach dem Aufstehen anders drauf als um 10 Uhr beim Gutachtertermin. Deshalb war dieses Vorgehen gar nicht richtliniengemäß, was wir aber damals noch nicht wussten.
- Geistige Behinderung, Demenz, körperlich bedingte Abwehrreaktionen oder allgemein "mangelnde Krankheitseinsicht" können erschwerend sein und sind dann entsprechend anzurechnen.
BEISPIEL: Unsere Tochter möchte gerne so selbstständig wie möglich sein. Deshalb wäscht sie sich z. B. am Waschbecken zuerst einige Körperstellen alleine, wobei sie wegen der Sturzgefahr beaufsichtigt werden muss. Danach muss meine Frau sie noch einmal komplett waschen, da auch die bereits gewaschenen Stellen aufgrund motorischer Probleme nicht richtig sauber sind. Deshalb verlängern sich die Waschzeiten im Vergleich zu den MdK-Vorgaben sogar noch.
Weitere Gründe sind z. B. Krämpfe, bewusstes "Steifmachen" oder sogar Wehren gegen Pflegetätigkeiten.
- Der Gutachter hat sich bei seinen Zeiteinschätzungen an dem tatsächlichen, individuellen Tempo des Pflegenden zu orientieren. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die häusliche Pflege Vorrang vor der stationären hat. Aber ihr seid keine Fachkräfte!
BEISPIEL: Ihr braucht für das Ankleiden eures Kindes acht Minuten und habt das auch so angegeben. Der Gutachter sagt: "Das hat man doch in fünf Minuten erledigt." NEIN, hat "man" nicht! IHR seid die Pfleger, nicht "man", und ihr braucht eben so lange. Punkt! Wenn er will, könnt ihr ihm das ja zeigen.
Fang- und Suggestivfragen:
Fallt nicht auf Fragen des Gutachters herein!
- Eine der beliebtesten Fallen ist die: "Aber das schaffen sie doch gar nicht alles alleine. Als Familie hilft man sich doch bestimmt!"
Die völlig falsche Antwort
: Ja, natürlich hilft mir mein Mann, er setzt zum Beispiel Klaus-Bärbel

in die Badewanne, das fällt mir mit meinem Rücken immer so schwer..."
Im Gutachten steht dann "zwei Pflegepersonen" und die hauptsächlich pflegende Mutter ist nicht mehr rentenversichert, weil die Pflegezeiten wegen dieser Aussage durch 2 geteilt werden und sie deshalb die Mindeststundenzahl nicht mehr erfüllt...
- Eltern sind natürlich auf jeden noch so kleinen Fortschritt ihres Sprösslings stolz. Das versuchen manche Gutachter auszunutzen, indem sie euch durch Suggestivfragen und geschickte Geprächsführung dazu bringen, das Positive herauszustellen und gleichzeitig die Probleme und den Pflegeaufwand zu verharmlosen. Solche Aussagen können direkt ins Gutachten einfließen, also Vorsicht!
- Von Gutachtern gerne benutzte Aussagen wie "Meine Tochter duscht auch nicht jeden zweiten Tag", "Es gibt Zahnärzte, die sagen, dass man nur einmal täglich putzen soll" oder "Mein Sohn ist schon 15 und räumt seine Sachen auch nicht selber weg" (beim hauswirtschaftlichen Mehrbedarf) sind völlig uninteressante, subjektive Meinungen. Wichtig sind die sogenannten gesellschaftlichen und kulturellen Gepflogenheiten, also konkret z. B. das Zähneputzen nach jeder Mahlzeit oder mehrmals wöchentliches Duschen bzw. gründliches Waschen, wie es halt in Deutschland üblich ist. Lasst euch bloß nicht durch solche Tricks "runterhandeln"!
Hauswirtschaflticher Mehrbedarf:
Meistens wird bei Kindern der erforderliche hauswirtschaftliche Mehrbedarf automatisch anerkannt, wenn die Grundpflegezeit für eine Pflegestufe erfüllt ist. Dies ist aber eine "Kann"-Bestimmung. Es ist also zumindest möglich, dass ihr es separat begründen müsst.
Zum hauswirtschaftlichen Mehrbedarf zählt natürlich alles, was ihr wegen der Behinderung eures Kindes im Haushalt zusatzlich machen müsst, also häufigeres Wäschewaschen wegen Verschmutzung beim Essen oder häufigeres Putzen wegen Allergie oder Verschmutzung usw.
Was aber oft vergessen wird: Es können auch Tätigkeiten angeführt werden, die ein gesundes, gleichaltriges Kind im Haushalt verrichten könnte, euer Kind aber wegen der Behinderung nicht kann, z. B. das eigene Zimmer aufräumen, den Tisch decken bzw. abräumen, Geschirr abtrocknen bzw. die Spülmaschine einräumen oder kleine Einkäufe erledigen.
Der letzte Punkt ist bei dieser verdammten Minutenfuchserei, zu der uns der Gesetzgeber zwingt, besonders hilfreich. Das behinderte Kind kann nämlich einerseits keine Einkäufe erledigen und man muss es andererseits ggf. sogar zum Einkaufen noch anziehen und mitnehmen, weil es nicht unbeaufsichtigt bleiben kann. Das verlängert den Mehrbedarf natürlich erheblich!
Viele Informationen zum Pflegegeld und zur Begutachtung sowie einen sehr guten Pflegetagebuch-Vordruck findet ihr in der
hier verlinkten pdf-Datei
Und
hier gibt's die Begutachtungsrichtlinien, an die sich jeder Gutachter halten muss
Tipps zum Widerspruch gegen ein falsches Gutachten kommen demnächst in einem separaten Beitrag, es ist schon wieder so viel geworden...
EDITh fragt, ob ihr das bitte ins eigentliche Pflegegeld-Forum verschieben könnt.

Das habe ich bislang leider übersehen...