Geburtsfehler - Ärzte haften für berufliche Eingliederung
Geburtsfehler - Ärzte haften für berufliche Eingliederung
( Quelle: kobinet-Nachrichten )
Das Landgericht Osnabrück urteilte nun, dass Ärzte bei einem Geburtsfehler auch für spätere berufliche Eingliederungsmaßnahmen eines behinderten Menschen aufkommen müssen. Geburtsfehler - Ärzte haften für berufliche Eingliederung - mehr dazu
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Der Weg von Mensch zu Mensch,
ist oft weiter und schwieriger,
als der Weg von der Erde zum Mond.
angie
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