Habe eine Unfallrente der BG und fragte mich, wie das mal später wird, ob die mit 65 weg fällt.
Hier die Antwort:
Übergang in die Altersrente
Die Unfallrenten werden, wenn es sich um einen Wegeunfall oder Arbeitsunfall handelt, kein Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern der gesetzlichen Unfallversicherungen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind die Berufsgenossenschaften. Die Gliederung der allgemeinen Unfallversicherung ist abhängig von den Betriebszweigen, außerdem gibt es noch die See- Unfallversicherung und die landwirtschaftliche Unfallversicherung. Bei einem Unfall, der nicht als Arbeitsunfall anzusehen ist, übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung die Unfallrenten in Form von Erwerbsminderungsrenten.
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http://www.berufsunfaehigkeitsversic...ltersrente.htm