250 000 Euro Schmerzensgeld für behindertes Kind
Die Helios-Klinik und zwei Ärzte müssen für ein im Jahr 2001 geborenes Mädchen bezahlen / Das Verfahren ist seit April 2010 letztinstanzlich entschieden.
MÜLLHEIM. Zwei Ärzte der Helios-Klinik Müllheim müssen 250 000 Euro Schmerzensgeld an ein Mädchen bezahlen, das mit einer schweren Hirnschädigung zur Welt gekommen ist. Die beiden damals verantwortlichen Ärzte hatten versäumt, die Mutter über die Geburtsrisiken aufzuklären. Das ist nun letztinstanzlich entschieden, nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe keine Revision zugelassen hatte und der Bundesgerichtshof die Beschwerde dagegen zurückgewiesen hat (Beschluss vom 27. April 2010). Das Kind wurde am 18. Januar 2001 geboren.
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Für den Anwalt der Klägerseite, Oliver Kloth aus Teningen, ist der Ausgang des Prozesses schon deshalb bemerkenswert, weil die betroffene Familie zunächst so gut wie chancenlos gewesen sei. Sie sei zu ihm kurz vor Verstreichen der Verjährungsfrist gekommen.
Sie habe weder genug Geld gehabt, um sich den langen Klageweg und die damit verbundenen hohen Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten zu leisten, noch so wenig, dass sie hätte auf Staatskosten klagen können. Eine Rechtsschutzversicherung hatte sie auch nicht. Er habe einen Prozessfinanzierer gewonnen, der ähnlich einer Rechtsschutzversicherung alle Kosten übernimmt, allerdings im Erfolgsfall eine Erfolgsbeteiligung verlangt. Der Finanzierer prüfte zuvor die Erfolgsaussichten in medizinischer Hinsicht. Der Anwalt ist jetzt dabei, auch den Eltern eine Entschädigung für die erhöhte Pflegebeteiligung zu erstreiten.
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Anmerkung:
Dass es solche "Prozessfinanzierer gibt, ist sicher nur wenigen bekannt - daher hatte ich diese Passage mit Fettschrift hervor gehoben. Das könnte ja einige Betroffenen ermutigen, Schmerzensgeldansprüche o. ä. gerichtlich durchzusetzen ...