Das Sozialgericht Düsseldorf hatte über einen besonderen Fall bei seelischer Behinderung zu entscheiden:
Ein Mann hatte als "Vorbereitung für seinen Suizid" seine Wohnungseinrichtung als Sperrmüll entsorgt. Der Selbstmordversuch scheiterte. Nach Klinikaufenthalt stellte der Mann einen Antrag auf Bewilligung einer Erstausstattung. Die ARGE räumte ihm ein Darlehn ein. Dagegen klagte der Betroffene und bekam Recht. Die ARGE muss die Erstausstattung zahlen, da der Mann in diesem besonderen Fall nicht die Hilfsbedürftigkeit herbei führen wollte, sondern lediglich dem Nachmieter eine geräumte Wohnung hinterlassen wollte.
Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 6.11.2009
S 35 AS 206/07