Hier ein Fall aus Österreich:
Eine Hebamme hatte eine Gelbsucht nicht festgestellt. Diese Gelbsucht führte dann zur Behinderung. Nach 5 Jahren steht fest: die Haftpflichtversicherung der Hebamme muss zahlen.
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Behinderung: Genugtuung nach fünf Jahren
Eine von der Hebamme nicht entdeckte Gelbsucht führte zu einer Behinderung. Die Versicherung der Frau muss zahlen.
Samuels Vater bringt es gleich auf den Punkt: "Er hat die Arschkarte gezogen." Der achtjährige Bub kann nicht sprechen (nur seine Eltern verstehen ihn), hört schlecht, braucht beim Essen Hilfe, sitzt im Rollstuhl, kann nur wenige Schritte allein gehen, muss rund um die Uhr betreut werden.
Ein rechtskräftiges Urteil hat jetzt wenigstens den finanziellen Druck von der Familie genommen: Die Versicherung einer Hebamme muss für die Folgen der medizinischen Fehlbehandlung aufkommen. Fünf Jahre hatte man - den Anwalt Martin Gregor (Kanzlei Alfred Boran) zur Seite - darum prozessiert.
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