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  #1  
Alt 16.03.2011, 23:26
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Kein Kindergeld für Behinderte in Bochum

Bochum, 15.03.2011, Jürgen Stahl
Bochum. „Wem es richtig schlecht geht, wird noch zusätzlich bestraft“: Bochumer Eltern sind empört. Sie müssen auf das Kindergeld für ihre schwerbehinderten Söhne und Töchter verzichten - zu Gunsten der Stadtkasse.


Maximilian (25) ist spastisch behindert, arbeitet in der Werkstatt Constantin und lebt daheim. Seine Mutter Petra Witt (50) bezog neben der Grundsicherung für ihren Sohn (505 Euro) immer auch Kindergeld. Seit November 2010 muss sie ohne die monatlich 184 Euro von der Familienkasse über die Runden kommen. Wie auch Wolfgang Wirtz (60), dessen Sohn Stefan (30) unter dem Down-Syndrom leidet. Wie auch Sybille Jaehnig, deren Tochter Sabrina (22) geistig behindert ist.


Wie bei weiteren Familien in Bochum hat das Sozialamt bei den Witts, Wirtz’ und Jaehnigs einen „Abzweigungsantrag“ an die Familienkasse gestellt. Das ist seit 2008 möglich. Als Grundlage wird eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster (AZ 8K 2812/09) angeführt. Berührt sind Eltern behinderter Kinder, die volljährig sind und Grundsicherung beziehen. Können die Eltern keine zusätzlichen Kosten geltend machen, unterstellt das Sozialamt, dass mit Zahlung der ,Stütze’ sämtliche Ausgaben für den Lebensunterhalt des Behinderten gedeckt sind – und beansprucht das Kindergeld für sich. Die Familienkasse zweigt die Zahlung auf Antrag an die Stadtkasse ab.

[ ... ganzen Artikel bei Der Westen lesen ... ]
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  #2  
Alt 17.03.2011, 05:48
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard

Nunja, entweder sie zweigt ab oder sie zahlt weniger Sozialhilfe.
Wir von den Jobcentern zweigen nicht ab, sondern zahlen gleich weniger.
Das kommt aber aufs raus.

Flipy
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #3  
Alt 18.03.2011, 08:11
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes

Hallo,

im Zusammenhang mit dem obigen Zeitungsartikel erhielt ich den Hinweis auf eine PDF des Bundesverbandes[FONT=verdana,geneva,lucida,'lucida grande',arial,helvetica,sans-serif] f[/font]ür körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) mit dem Titel:

Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes

Die PDF enthält neben vieler wichtiger Informationen zur Rechtsprechung auch ein Musteranschreiben, um sich gegen diese Überleitung des Kindergeldes zu wehren.

Hier der Link zur PDF des bvkm


Viele Grüße

Mary
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