HIV-Infektion ist keine Behinderung
Das Arbeitsgericht Berlin befand, dass eine HIV-Infektion keine Behinderung im Rechtssinne darstellt, da die bloße Infektion den Betroffenen nicht derart einschränkt, dass dies eine Behinderung darstelle.
Im vorliegenden Fall wurde ein Chemisch-Technischer Assistent während der Probezeit aufgrund seiner HIV-Infektion gekündigt. Der Arbeitgeber sah die Arbeitssicherheit gefährdet.
Nach Entscheidung des Gerichts (ArbG Berlin, Urt. v. 21.7.2011 – 17 Ca 1102/11) war diese Kündigung rechtens.
Es griffen weder KSchG, noch AGG.
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
|