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  #1  
Alt 09.08.2006, 20:07
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard Unentgeltliche Beförderung

Unentgeltliche Beförderung

Laut §145 SBG IX Absatz 5 kann auf Antrag eine Wertmarke kostenlos (ohne 60 EUR zu bezahlen) bezogen werden, wenn der Betroffene Leistung nach SGB2 (Hartz4) oder nach dem Grundsicherungsgesetz erhält.

Dort ist zudem geregelt, dass Besitzer der Wertmarke in Verbindung mit ihrem Ausweis im öffentlichen Nahverkehr unentgeldlich befördert werden.

Von einer 50 km Grenze steht dort nichts.
(Zumindest konnte ich nichts entdecken.)

LG Flipy
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  #2  
Alt 09.08.2006, 20:39
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evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

das steht auch nirgends,wer ein h im ausweis hat bekommt die wertmarke auch kostenlos zusätzlich autosteuer befreiung.
du kannst alle nahbahnen strassenbahn und busse kostenlos nutzen.egal wo du bist.züge im umkreis von 50km.alldings ist es ein nahverkerszug diesen auch weiter.björn ist mit seinen ausweis in karlsruhe und auch in hamburg sowie gütersloh schon kostenlos gefahren.
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  #3  
Alt 09.08.2006, 20:52
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard

meines Wissens gibt es die 50 km regellung nicht mehr.

Flipi
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