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  #1  
Alt 15.08.2006, 10:12
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Kuraufenthalt ist Pflichtleistung der Krankenkasse

Allgemeinmedizin / Aktuell vom 15.8.2006 Kuraufenthalt ist Pflichtleistung der Krankenkasse - Heilbäderverband verweist auf vielfältige Kur- und Rehamöglichkeiten Was viele Betroffene nicht wissen: "Ambulante und stationäre Vorsorge- bzw. Rehabilitationsaufenthalte sind eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Jeder Patient hat also, bei entsprechender medizinischer Indikation, das Recht auf einen Kuraufenthalt. Generell gilt dabei: ambulant vor stationär. Zuerst sollten also die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden". "Unsicherheit existiert", so der Gesundheitsexperte Böhme vom Sächsischen Heilbäderverband, "auch oft bei der wichtigen Frage: Welche Kosten entstehen bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme für die Patienten?" Patienten mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 966 Euro müssen grundsätzlich nicht zuzahlen und kommen nur für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten selber auf. Alle anderen Patienten beteiligen sich an den Behandlungen mit 10 Prozent der Kosten und 10 Euro pro Verordnung. Für Versicherte mit Kind oder Pflegebedürftige gelten Sonderegelungen, die zur finanziellen Entlastung des einzelnen Patienten beitragen können. In Absprache mit dem behandelnden Arzt sollten Betroffene die Möglichkeiten für einen Kuraufenthalt prüfen und die entsprechenden Anträge der Krankenkassen ausfüllen. "Der Arzt hilft auch bei der Auswahl eines geeigneten Kurortes, dessen Behandlungsangebote individuell auf die Beschwerden des Patienten abgestimmt werden."


Quelle: Epinews
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  #2  
Alt 01.01.2007, 17:21
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evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

dieses ist ein sehr wichtiges thema gerade für unsere neue mitglieder,weil viele da nicht sehr gut bescheid wissen
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  #3  
Alt 02.01.2007, 09:33
vienetta vienetta ist offline
Gast
 
Registriert seit: 04.08.2006
Beiträge: 3.585
Standard

Verbesserungen bei der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter - Bundestag berät über die aktuellen Entwicklungen

In einem gemeinsamen Gespräch haben Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die Vorsitzende des Müttergenesungswerks Marlene Rupprecht die seit einigen Jahren rückläufige Ausgabenentwicklung für medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter diskutiert. Auch die Spitzenverbände der Krankenkassen kommen in einem aktuellen Bericht zu dem Ergebnis, dass die Fallzahlen rückläufig sind. Der Bundestag wird sich nun mit den Entwicklungen und dem Bericht der Spitzenverbände befassen.


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Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter stellen einen besonders wichtigen Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 haben wir die Bedeutung dieser Leistungen ausdrücklich gestärkt. Die Krankenkassen müssen in allen medizinisch notwendigen Fällen diese Maßnahmen voll finanzieren. Die Krankenkassen sind hier den Müttern und Vätern gegenüber in der Pflicht. Ich appelliere nachdrücklich an die Krankenkassen, ihren Aufgaben nachzukommen. Wir werden die Entwicklungen in diesem Bereich sorgfältig prüfen. Sollte eine zu restriktive Bewilligungspraxis der Krankenkassen Ursache für einen medizinisch nicht erklärbaren Ausgabenrückgang sein, muss auch darüber nachgedacht werden, ob es weiterer Gesetzesänderungen bedarf."
Der Gesetzgeber hatte bereits im Jahr 2002 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter gehandelt, um die Bedeutung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter zu stärken. Mit den Neuregelungen wurde eine Vollfinanzierung dieser speziellen Kurmaßnahmen gesetzlich festgeschrieben. Zuvor konnten die Krankenkassen in eigener Verantwortung den Leistungsumfang zusätzlich einschränken. Trotz der Gesetzesänderungen sind nach wie vor rückläufige Fallzahlen und Ausgaben der Krankenversicherung in diesem Bereich zu verzeichnen.
Mit dem Gesetz wurden die Spitzenverbände der Krankenkassen verpflichtet, dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit bis zum Jahresende 2005 einen Bericht über die Erfahrungen mit den Gesetzesänderungen vorzulegen. Dieser Bericht wird durch das Bundesministerium für Gesundheit ausgewertet und dem Parlament zugeleitet. Die Ergebnisse und die Erfahrungen mit der veränderten Rechtslage werden dann Gegenstand der parlamentarischen Beratungen sein. Dabei wird insbesondere auch darüber zu diskutieren sein, ob und inwieweit die Ausgabenrückgänge der gesetzlichen Krankenversicherung bei den medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter auf eine zu restriktive Handhabung der Krankenkassen bei der Antragsbewilligung zurückzuführen sind.
Nähere Informationen zu den Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme und den Voraussetzungen zur Inanspruchnahme dieser enthält ein vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Müttergenesungswerk herausgegebener Flyer. Den Flyer können Sie auf unserer Homepage herunterladen oder er kann bestellt werden unter der Bestell-Nr. A 334

Telefon: 0180 / 527 8 527 1
Fax: 0180 / 527 8 527 2
Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte: 01805 / 99 66 07
(0,12 ?/Min. aus dem deutschen Festnetz)
E-Mail: info@bmg.bund.de
Schriftlich:
Bundesministerium für Gesundheit
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11055 Berlin
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, Januar 2006
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  #4  
Alt 02.01.2007, 19:35
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

wichtig ist es bei einer ablehnung immer wiederspruch einlegen.
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