Nachbesserung bei Blindenschrift auf Arzneiverpackung
Berlin (kobinet) Für unzureichend hält der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die seit dem 1. September vorgeschriebene Einführung von Blindenschrift auf Arzneimittelverpackungen.
DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke kritisierte, dass die Vorschrift nur für Medikamente gelte, die vom September 2006 an neu zugelassen werden oder deren Zulassung verlängert wird. Hier fordere der Verband Nachbesserungen. Die Neuregelung sei wichtig für die Arzneimittelversorgung blinder Menschen. Der Verband habe lange auf nationaler und europäischer Ebene dafür
gerungen. "Unser Ziel ist natürlich, dass auch Nahrungsmittel künftig für blinde Menschen durch eine Blindenschrift-Prägung zu unterscheiden sind, betonte Bethke, der selbst blind ist.
Er kritisierte, dass die Neuregelung für Arzneien Ausnahmen zulasse. Kleine Abfüllmengen unter 20 Milliliter und 20 Gramm seien von der Beschriftungsregelung ausgenommen. In diesen Größen würden aber oft Augentropfen angeboten, auf die viele Blinde täglich angewiesen seien. "Wir bauen hier auf die Einsicht der Pharmahersteller, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen und auch die kleineren Verpackungen mit Blindenschrift zu versehen", sagte der Geschäftsführer. omp
Quelle: Rehacare
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