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  #1  
Alt 26.11.2005, 21:55
Benutzerbild von micha
micha micha ist offline
Teammitglied - Fachautor für Pharmazie
 
Registriert seit: 28.03.2005
Beiträge: 164
Standard Hilfsmittel zur Internetnutzung

Tach,zusammen!
Nachdem ich nun endlich einen eigenen Internetzugang habe, kann ich sowohl auch ein bisschen für das Netzwerk stöbern als auch selber posten.

Ich habe dabei auf der Seite der Radiosenders WDR2 einige interessante Infos gefunden, die die Ermöglichung der Internetnutzung für Behinderte zum Thema haben. Vielleicht sind die genannten Anlaufstellen für den Einen oder Anderen ja doch noch neu.

Bis bald, micha

Habe den Artikel nicht geprüft, alle Angaben also ohne Gewähr.

"Zugang zum Internet durch Barrierefreiheit und technisches Equipment für Menschen mit Behinderung

Seit dem 1. Januar 2004 müssen alle bestehenden Internetseiten der öffentlichen Hand barrierefrei gestaltet sein. Seit 2005 müssen Behörden und Organisationen barrierefreie Internetseiten anbieten. So sieht es das so genannte Bundesgleichstellungsgesetz vor, das vor zwei Jahren mit großer Mehrheit im Parlament beschlossen wurde. Mit "Barrierefreiheit" ist dabei der ungehinderte Zugang zu Informationen im Internet für Menschen mit Behinderungen gemeint.

Insbesondere Blinde stoßen bei Seiten, die nicht barrierefrei zugänglich sind, auf enorme Schwierigkeiten. Eine Internetseite beispielsweise, die aus vielen Grafiken besteht, lässt sich nicht durch die von Blinden eingesetzten Software-Programme übersetzen. Im Sinne der Barrierefreiheit müsste diese Seite durch ergänzende Texte ergänzt werden, die beschreiben, um was es sich bei der Grafik handelt.

Neben der Voraussetzung, dass Internetseiten barrierefrei sind, benötigen Menschen mit Behinderungen für ihre Arbeit am Computer auch so genannte Hilfsmittel. Körperbehinderte Menschen sind vielfach auf spezielle Tastaturen oder Computermäuse angewiesen. Leselupen, die den Bildschirmausschnitt vergrößern, unterstützen sehbehinderte Menschen bei Ihrer Arbeit am Bildschirm. Ein Screen-Reader ist eine Software für Blinde. Sie sorgt dafür, dass sich Inhalte von Internetseiten sowohl auf der so genannten Braille-Zeile als Blindenschrift ertasten, als auch in eine künstliche Sprache umwandeln lassen.

Allerdings haben diese Hilfsmittel ihren Preis. Eine Braille-Zeile beispielsweise kann bis zu 15.000 Euro kosten.
Daher sind Menschen mit Behinderungen auf Zuschüsse der öffentlichen Hand angewiesen, beispielsweise von der Krankenversicherung, dem Arbeitsamt, dem Sozialamt oder dem Landschaftsverband. In manchen Fällen können auch mehrere Institutionen zuständig sein.

Selbsthilfeverbände behinderter Menschen helfen vielfach durch den Zuständigkeitsdschungel. Auskunft und Beratung erhält man darüber hinaus auch bei so genannten Servicestellen, die es in vielen Städten in Nordrhein-Westfalen gibt.

Auch Arbeitgeber, die einen behindertengerechten Arbeitsplatz einrichten wollen, erhalten Darlehen oder Zuschüsse für die Hilfsmittel. Genaue Informationen erteilen so genannten Integrationsämter.

Informationen über das Bundesgleichstellungsgesetz:
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Ansprechpartner und Institutionen:

Bundesverband Körper- und Mehrfachbehinderter
Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
0211 / 64 00 4 - 0
Bundesverband Körper- und Mehrfachbehinderter
Servicestellen in Ihrer Nähe:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Integrationsämter in Ihrer Nähe erfahren Sie übers Arbeits- oder Sozialamt.

Der Bundesverband elektronischer Hilfsmittel hat eine Suchmaschine für Hilfsmittel, Hilfsmittelberatung, Schulung und Steuerung zusammengestellt:
Bundesverband elektronischer Hilfsmittel
Die Gesellschaft für angewandte Kybernetik mit Sitz in Wuppertal hat elektronische Hilfsmittel für Körperbehinderte entwickelt.
Gesellschaft für angewandte Kybernetik

Barrierefreies Internet Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen stehen vor dem Problem, dass die gängige Hard- und Software oft nicht ausreicht, um mit dem Computer und dem Internet zu arbeiten. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln.

So zum Beispiel der Screenreader, ein Bildschirmausleseprogramm für Blinde. Zusätzlich zu der Windows - Software wird eine Software installiert, die die Aufgabe hat, die grafische Benutzeroberfläche zu interpretieren. Das geschieht, indem das Programm die Internetseite sowohl in eine künstliche Sprache übersetzt, über die Soundkarten und die Lautsprecher, als auch in Blindenschrift. Um die Übersetzung in Brailleschrift zu ermöglichen, ist die Tastatur zusätzlich mit einer Braillezeile ausgestattet.

Für Menschen mit einer Sehbehinderung gibt es eine Software die den Bildschirmmodus vergrößert. Ferner gehören zu den Hilfsmitteln bestimmte Tastaturen, wie Einhandtastaturen, Deltatastaturen, Großschrifttastaturen und Kompakttastaturen. Darüber hinaus finden sich unter den Hilfsmitteln auch spezielle Computermäuse, nämlich Sensor-, Tasten-, Kopf- oder Trackmäuse.

Doch diese Hilfsmittel haben ihren Preis. So kostet beispielsweise eine Braillezeile rund 15.000,- Euro. Aber: Arbeitgeber, die einen behindertengerechten Arbeitsplatz einrichten wollen, erhalten Darlehen oder Zuschüsse in Höhe der entstehenden Kosten. Ansprechpartner sind in dem Fall die so genannten Integrationsämter.

Aber auch Menschen mit Behinderungen selbst können Zuschüsse zu den Hilfsmitteln erhalten, beispielsweise von der Krankenversicherung, dem Arbeitsamt, dem Sozialamt oder dem Landschaftsverband. Wer letztendlich zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. In manchen Fällen gibt es auch Zuschüsse von mehreren Stellen.

Sinnvoll ist es, sich zunächst an Selbsthilfeverbände behinderter Menschen zu wenden, um sich über alle Möglichkeiten zu informieren. Eine weitgehende Beratung bieten so genannte Servicestellen an.

Letztendlich nützen aber die besten Hilfsmittel nichts, wenn Menschen mit Behinderungen nicht in allen gängigen Computer- Programmen geschult werden. Eine Institution, die diese Schulungen anbietet, ist das Multi Media Center in Bonn.

Nachfolgend eine Übersicht einiger Ansprechpartner und Institutionen:

Integrationsämter in Ihrer Nähe erfahren Sie übers Arbeits- oder Sozialamt:

Bundesverband Körper- und Mehrfachbehindeter
Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
0211 / 64004 - 0
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderter
Servicestellen in Ihrer Nähe:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Multi Media Center Bonn
Waldenburger Ring 44
53119 Bonn
0228 / 6683456
Bundesweites Kompetenz und Referenzzentrum
Der Bundesverband elektronischer Hilfsmittel hat eine Suchmaschine für Hilfsmittel, Hilfsmittelberatung, Schulung und Steuerung zusammengestellt.
Bundesfachverband Elektronische Hilfsmittel für Behinderte
Die Gesellschaft für angewandte Kybernetik mit Sitz in Wuppertal hat elektronische Hilfsmittel für Körperbehinderte entwickelt.
Gesellschaft für angewandte Kybernetik mbH "
Quelle: Radio WDR2, Sendung Quintessenz, 2005

Habe den Text selbst nur herüberkopiert, bitte entschuldigt doppelte Textstellen etc.
__________________
Es soll ein jeder nach seiner Fasson selig werden.
(Friedrich der Große)
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