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  #1  
Alt 13.12.2005, 17:34
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Dringende Hilfsanfrage einer Behindertenbeauftragten!!!

Hallo, liebe Netzwerkler und Gäste,

ich erhielt soeben die als Antwort eingestellte Email (Namen pp herausgenommen) einer Behindertenbeauftragten.

Ich bitte um die Mithilfe aller Leser. Wer eine Idee hat oder gar eine Lösung des Problems, den bitte ich, so schnell wie möglich dies hier als Antwort hineinzuschreiben oder mit mir Kontakt aufzunehmen.

Von Herzen Dank ...

LG

Mary
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Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
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  #2  
Alt 13.12.2005, 17:36
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Zitat:
Email der Behindertenbeauftragten:

Hallo, liebe Frau Gührke,

durch unsere Sozialarbeiterin der Schwangerenkonfliktberatungsstelle/
Familienhilfe wurde heute das Problem einer Pflegefamilie bekannt, wo eine
Soforthilfe dringend notwendig wäre. Es handelt sich um ein junges Paar,
welches die Zwillinge einer Bekannten zu sich genommen hat, um die Kinder
aus fast unzumutbaren Verhälnissen zu holen. Die Kinder leben derzeit bei
dem jungen Paar, leider ist aber die Pflegschaft noch nicht gerichtlich
festgelegt. Deshalb erhalten sie z.Zt. keinerlei finanzielle Unterstützung;
d.h. die Kinder müßten bis zur endgültigen Klärung der Pflegschaft/ des
Sorgerechts wahrscheinlich in ein Heim. Eines der beiden Kinder leidet unter
Epilepsie. Da Sie in dieser Problematik vielleicht mehr Erfahrung als wir
haben, wäre es sehr schön, wenn Sie uns mit irgendeiner Idee weiterhelfen
könnten. Schließlich wäre es traurig, wenn die Kinder auf Grund der
Bürokratie Weihnachten im Heim verbringen müßten.

Meine Telefonnummer ist xxxxxxxxxxx.

Über eine schnelle Antwort würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß


xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Behindertenbeauftragte
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  #3  
Alt 13.12.2005, 18:02
Benutzerbild von Bargusin
Bargusin Bargusin ist offline
Forenteufel
 
Registriert seit: 16.05.2005
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 379
Standard

Ich hab's mal ins Forum der "Mütter besonderer Kinder" eingestellt

__________________
DEutschland - SIBirien - Portal
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  #4  
Alt 13.12.2005, 20:39
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Aufenthaltbestimmungsrecht

Hallo,

hier einmal eine IM von Belinda an mich. Ich denke mal, Belinda findet es ok, wenn ich die Kopie hier hereinstelle (sonst würde ich das nicht tun):

Zitat:
Original von Belinda

Hallo Mary, ich hab mal im Kinderheim gearbeitet. Wirklich rechtlich kenne ich mich zu wenig aus. Was ich weiß: Das Paar braucht das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Zwillinge. Dann gibt es auch geld. so war es zumindestens früher. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wir im Heim oftmals innerhalb 24 Stunden zugesprochen bekommen( Richter) Wie genau, weiß ich auch nicht ich war ja nur angestellt. Aber das aufenthaltsbestimmungsrecht ist in Sachen Finanzen sehr wichtig. LG Belinda

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  #5  
Alt 13.12.2005, 20:42
Benutzerbild von micha
micha micha ist offline
Teammitglied - Fachautor für Pharmazie
 
Registriert seit: 28.03.2005
Beiträge: 164
Standard Gesundheitsversorgung

N´Abend zusammen.
Erst einmal "Hut ab!" vor der Courage dieses Paares. Die meisten "Mitbürger" sehen heutzutage ja nur zu und schimpfen höchstens, wenn die Behörden zu spät eingreifen.

Ich möchte zu Bedenken geben, dass diese Kinder ja auch eine ärztliche Betreuung brauchen, sei es wegen der Epilepsie oder auch wegen der Vernachlässigung.

Daher muss dringend geklärt werden, bei welcher Krankenkasse die Kinder als Familienversicherte aufgenommen sind.
Das kann durch einen einfachen Telefonanruf bei verschiedenen Kassen geklärt werden.
Ich würde nach der Wahrscheinlichkeitsreihenfolge AOK, Barmer und BKK-Verband vorgehen.
Apotheken können in der Regel mit Telefonnummern aushelfen, wenn das Telefonbuch nicht reicht.
Benötigt werden nur die Namen und Geburtsdaten der Kinder.

Ich wünsche allen Beteiligten viel Glück und viel Kraft.

micha
__________________
Es soll ein jeder nach seiner Fasson selig werden.
(Friedrich der Große)
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  #6  
Alt 14.12.2005, 06:34
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

sie müssen einen eilantrag bei gericht stellen,geht inerhalb von 24 stunden.dort die erst mal befristete pflege beantragen um in einen späteren antrag die dauerpflege zu erhalten.ferner sollten sie zu einen kinderarzt der die vernachläsigung feststellt.ich habe meine pflegetochter auch inerhalb 24 stunden über diesen weg damals aus der familie zu uns geholt.sie war auch vernachläsigt und es ging ohne irgend welcher propleme .allerdings wenn die betreuer keinen antrag stellen beim gericht machen sie sich sogar starfbar ,da sie die kinder wiederrechtlich bei sich haben.
sie sollen auch einen antrag bei dem jugendamt stellen um eine pflegeerlaubnis zuerhalten um auf dauer das wohl der zwillinge zu erhalten.
es ist immer schwierig kinder von bekannten bei sich aufzunehmen am einfachsten würde es sein wenn die eltern vor gericht zustimmen das die kinder dort aufwachsen viel glück den kindern und das für sie das beste geschieht
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  #7  
Alt 14.12.2005, 06:49
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Herzlichen Dank an dieser Stelle schon einmal für Eure rege Hilfe.

Das mit dem ärztlichen Attest war noch ein wichtiger Hinweis, der sonst vielleicht untergegangen wäre ...

Da in Deutschland die Rechte der leiblichen Eltern unter einem besonderen Schutz stehen, benötigen die involvierten Richter / Rechtspfleger auf jeden Fall belegbare Erkenntnisse, um die Entscheidung zu treffen.

Ich hatte so ein Attest völlig vergessen ... danke Eva für diese wichtige Schlüssel-Info. Ich habe Deinen Beitrag mal schnell als Kopie per Email an die anfragende Behindertenbeauftragte geschickt ...

LG

Mary
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  #8  
Alt 14.12.2005, 09:24
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Mail von heute Morgen

Hallo,

hier für Euch die Email von heute Morgen:

Zitat:
Hallo Frau Gührke,

ersteinmal vielen Dank für die schnelle und viele Anteilnahme und Hilfe. Es
ist schön zu wissen, daß es doch viele Menschen gibt, die am Schicksal
anderer teilnehmen und helfen.

Hier der aktuelle Stand in unserer kleinen Familie:

. es gibt einen notariellen Vertrag, in dem die Kindesmutter die Kinder an
ihre Schulkameradin übergibt, allerdings nur bis zum Widerruf

. heute gibt es einen Termin beim Pflegschaftsgericht; nun müssen wir
warten, wie das ausgeht

. mit dem Jugendamt stehen die jungen Leute ebenfalls im Kontakt (unsere
Sozialarbeiterin auch)

Wenn wir morgen die Entscheidung erfahren, werde ich mich wieder bei Ihnen
melden.

Nochmals ein herzliches Dankeschön vorerst


Mit der notariellen Beurkundung fällt die Problematik der strafrechtlichen Seite (Kindesentziehung oder dergleichen) weg.

Für den morgigen Termin drücke ich feste die Daumen! Wäre ja schön, wenn sich damit ein Großteil der Probleme auflösen würde ...

LG

Mary
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  #9  
Alt 14.12.2005, 09:28
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

das hört sich ja gut an,wollen wir nur hoffen das der richter zum wohle der kinder entscheidet.und auch das jugendamt keine schwierigkeiten sieht
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  #10  
Alt 15.12.2005, 13:24
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Eine schönes Ende (vorerst) ...

Hallo,

ich habe heute die nachfolgende Email erhalten:

Zitat:
Email von der anfragenden Behindertenbeauftragten

Hallo, Frau Gührke,

eine gute Nachricht; die Zwillinge wurden dem jungen Paar zugesprochen. Die
leibliche Mutter
selbst hat dem vor Gericht nun doch noch zugestimmt. Es ist uns allen erst
einmal ein großer Stein vom Herzen gefallen.
Wir bedanken uns nochmals bei Ihnen und auch bei all den anderen Schreibern
für die Tipps und die Anteilnahme und aufmunternden Worte, wir wünschen
Ihnen allen eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit und viel Kraft und
Freude in den Familien und bei Ihrer weiteren Arbeit.

Herzlichst
xxxxxxx
Behindertenbeauftragte



Ich wünsche den Zwillingen und ihren Pflegeeltern an dieser Stelle alles Liebe und Gute.

Aber auch den leiblichen Eltern wünsche ich, dass sie irgendwann die Kraft haben mögen, sich selbst wieder um die Kinder zu kümmern (so zu kümmern, wie es sich jedes Kind wünschen würde). Die Zustimmung bei Gericht zeigt eine Größe, die mich darauf hoffen läßt ...

LG

Mary

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