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  #1  
Alt 05.01.2006, 20:02
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard Fahrkostenzuschlag für Behinderte Kinder gibt es noch

Liebe Kollegen des Expertenteams,

heute wende ich mich mit folgender Frage an Sie:
Kinder, die Integrationsklassen besuchen und/oder schwerbehindert sind, erhalten bis einschl. 31.12.05 ihre Schülerfahrkarte von der Schule kostenfrei, sofern Sie weiter als 2 Km von der Schule entfert wohnen.
Wer übernimmt ab 01.01.06 diese Kosten. Sind die aus dem Sozialgeld des Kindes zu finanzieren, oder gibt es hierfür ab Januar 2006 einen Kostenträger?

Gruß
***
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Übernahme von Fahrkosten für Schüler

Anliegen: Durch Schließungen von Schulen müssen Schüler oft Schulen außerhalb des Wohnortes besuchen. Ist es möglich die entstehenden Fahrkosten zur Schule für Schüler, die Mitglied der BG sind, im Rahmen des § 23 SGB II zu erstatten?
Antwort: Eine Erstattung nach § 23 SGB II von Fahrkosten für Schüler, die Mitglieder einer BG oder eigenständige EHB sind, von der Wohnung zur Schule ist nicht möglich.
Dabei ist es unerheblich, ob sich die Schule im oder außerhalb des Wohnortes befindet.
Die Regelung des § 23 ist nur anwendbar, wenn im Einzelfall ein von den Regelsätzen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden kann.
In der Höhe der Regelleistung nach § 20 sind die Verbrauchsausgaben für Verkehr enthalten.
Unabweisbar ist ein Bedarf dann, wenn er nicht aufschiebbar, daher zur Vermeidung einer i.d.R. unvorhersehbar eintretenden akuten Notsituation unvermeidlich ist.
Fahrkosten stellen jedoch monatlich wiederkehrende Aufwendungen dar.
Hinweise: § 23 SGB II, Hinweise zu § 23 SGB II / BB-0000-220904-§ 23

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Ich habe eben mit *** Abteilungsleiter hier bei A/GS gesprochen, zum Thema Schülerfahrgeld, dort gibt es eine schriftliche Ansage der GS-Amtsleiter und der Fachbehörde BSF, dass Schülerfahrgeld grundsätzlich über den Regelsatz gezahlt werden muss, Anträge sind dort auch abzulehnen.
Lediglich behinderte Schüler und Sonderschüler bekommen weiterhin über die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unentgeldlich eine Fahrkarte.



__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #2  
Alt 05.01.2006, 20:10
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Hallo Flipi,

aber das gilt dann nur für Hamburg, nehme ich an ... weil Schule ist ja Ländersache ...

In NRW - genauer gesagt im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen/Lippe werden die behinderten Schüler mit einem Sammeltaxi zur Regelschule gebracht. Bzw. mit dem Fahrdienst zur Körperbehindertenschule pp.

LG

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

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  #3  
Alt 05.01.2006, 20:17
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

in heiligenhafen werden die schüler bzw werkstattarbeitenden kostenlos befördert.zwar überwiegend durch die freifahrt im schwerbehindertenausweis,ist dieser aber nicht vorhanden werden die monatskarten und taxi von der schule gestellt
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  #4  
Alt 05.01.2006, 20:26
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
Standard

Ja, behinderte Schüler haben weiterhin anspruch darauf. Auch in Hamburg.
Nur die anderen eben nicht.
Das heißt, wenn jemand sagt, das war mal, gilt das nicht für Behinderte.
Siehe letzten Satz.

LG Flipi
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Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #5  
Alt 05.01.2006, 21:33
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

danke lieber flipi,zeigt es doch man sollte wirklich alles aufmerksam lesen und nicht wie ich es gemacht habe überfliegen.
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