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  #1  
Alt 18.02.2006, 16:17
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Einmalige Beihilfen

Hallo,

immer mehr Familien leben von sehr wenig Geld. In der heutigen Zeit sind viele von Arbeitslosigkeit betroffen und gerade behinderte Menschen leben oft vom Existensminimum.

Ich habe gerade eine Seite gefunden, wo einmal Beispiele für einmalige Beihilfen genannt werden. Diese Beihilfen erhält man ja nur auf Antrag und wiederum muss man davon wissen, um es überhaupt beantragen zu können ...

Daher hier einmal der Link zu der Liste von Beispielen Einmalige Beihilfen anhand des Beispiels Wuppertal

Das Portal des Vereins Tacheles e. V. behandelt Fragen rund um Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung

VG

Mary pcsmilie!
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
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  #2  
Alt 18.02.2006, 16:44
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

ich meine die einmaligen beihilfen sind seit harz2 gestrichen worden.auf jeden fall für kleidung.da ich noch betreuer für behinderte bin ,haben wir den bescheid das es keine einmaligen kleiderbeihilfen mehr gibt,dafür die grundsichherung die jeden behinderten erwachsenen zusteht.die grundsichherung wird zusätzlich zum lohn gezahlt.und muß beim kreis beantragt werden.ferner stehen kindergeld einen zu auch über das 27 jahr
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  #3  
Alt 18.02.2006, 16:50
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
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@ Eva:

Gut, dass wir Dich hierhaben ... ich kenne mich damit leider nicht so doll aus und bin nicht auf dem Laufenden

Komisch, dass dann diese Seite dort noch online ist ...

LG

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


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  #4  
Alt 18.02.2006, 16:51
Benutzerbild von Flipy
Flipy Flipy ist offline
Teammitglied - Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht
 
Registriert seit: 01.04.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.195
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Einmalige Beihilfen gibt es oft nur bei Totalverlust, z.B. wenn die Bude abgebrannt ist, oder man zuhause rausflog. Einmalige Leistungen nach Hartz4 sind nicht unbedingt einfach zu bekommen.

Flipi
__________________
Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.

Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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  #5  
Alt 18.02.2006, 17:11
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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diese seite wurde 2002 das letzte mal überarbeitet wie ich es verstanden habe.
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  #6  
Alt 18.02.2006, 17:14
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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@flipi
und dann auch meist nur in sachleistungen die vom roten kreuz oder so kommen.wir hatten hier eine familie die abgebrannt war,diese durften sich dann dort die sachen holen,allerdings muß ich sagen waren es sehr gute sachen zum teil und die familie hat auch nicht versucht es in bar zuerhalten sondern waren dafür sogar sehr dankbar.der rest wurde vom dorf zusammengetragen genauso beim wiederaufbau geholfen. bzw wird es noch
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  #7  
Alt 18.02.2006, 18:12
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Aufwandsentschädigung


evma, als gesetzlich Betreuerin Deines Sohnes darfst Du 1x jährlich eine
Aufwandsentschädigung beim örtlichen Amtsgericht geltend machen.
Die muss man bis Ende März jedes Kalenderjahres beantragen über die
Betreuungsausweis-Nr.
Du bekommst Pauschale von € 323,-- .
Dies gilt übrigens für jeden, der einen Erwachsenen betreut, egal ob reich oder arm.

LGengel2!
und Nancy
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  #8  
Alt 18.02.2006, 18:39
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

da hast du recht nancy habe ich allerdings weder für björn noch für die anderen geltend gemacht,bisher .werde es aber dieses jahr machen hatte ich mir schon vorgenommen.das die bis ende märz gesteltt werden muß wußte ich nicht danke dafür
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  #9  
Alt 18.02.2006, 18:57
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

evma,

wenn Du das beantragst, musst Du unbedingt dazu schreiben, dass Du versicherst, bei keiner anderen Institution eine Unkostenpauschale geltend gemacht zu haben und dass Deine Betreuten mittellos sind.
Das ist wichig.
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  #10  
Alt 18.02.2006, 19:11
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
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ich habe wirklich noch nie an irgendeiner stelle etwas beantragt,das kann ich mit ruhigen gewissen denen schreiben,sag gibt es irgend welche vordrucke ?
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