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  #1  
Alt 11.03.2006, 10:09
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Grundsicherungsrente


Guten Morgen,

wer dauerhaft erwerbsgemindert ist, hat Anspruch auf Grundsicherungsrente,

wenn das Einkommen der unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht

€ 100.000 jährlich überschreitet.

Antrag ist zu stellen Bei Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Auch Behinderte, die im elterlichen Haushalt leben haben Anspruch.

Schaut mal bei

www.abbev.de (die Seite geht heute bei mir nicht)

oder einfach Google, Grundsicherungsrente eingeben,
1. link, html-Version anklicken.


LG
Nancy
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  #2  
Alt 11.03.2006, 11:35
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

auf jeden fall werde ich mir nächste woche die unterlagen besorgen und für björn beantragen,ärgerlich sind solche sachen ,wenn man sie wie ich nicht erfährt.als nancy mir am tele davon berichtet hat bin ich fast vom glauben abgefallen das es das gibt.drei jahre verschenkt
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  #3  
Alt 11.03.2006, 11:44
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard


Liebe evma, das sind zum Beispiel Info's, die wir durch unseren Verein bzw.
Werkstatt-Zeitschrift erfahren.
Wir haben dadurch auch von der Aufwandsentschädidung erfahren.

Auch wenn die Behinderten in einer beschützenden Werkstatt oder auch
sonst eine Arbeitsstelle haben, besteht der Anspruch.

Viel Glück
LG Nancy
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  #4  
Alt 11.03.2006, 11:51
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard

Hallo Nancy,

hat die genannte Aufwandsentschädigung auch etwas mit der Grundsicherung zu tun? Oder sind da wieder andere Ämter zuständg? Bzw. ist es eine weitere Info? Unabhängig von der Grundsicherung ...

LG

Mary
__________________
... schön Dich zu lesen ...


Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den
Artikel "Krake Facebook"


Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone

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  #5  
Alt 11.03.2006, 12:01
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Mary,

die Aufandsentschädigung erhälst Du vom zuständigen Amtsgericht
1x pro Jahr, wenn Du den Betreuungsausweis(früher Vormundschaft)
für einen geschäftsuntüchtigen Menschen hast.

Diese mußt Du allerdings bis Ende März jeden Jahres beantragt haben,
sonst verfällt der Anspruch.

LG
Nancy
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  #6  
Alt 11.03.2006, 12:07
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

@ mary
wenn Tanja 18 wird und somit im Auge des Gesetztes erwachsen,
erhaltet ihr auch diese Betreuung, da das Sorgerecht dann nicht
mehr in Kraft ist.

LG
Nancy
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  #7  
Alt 11.03.2006, 20:32
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

man sollte aber mindestens drei monate vor den 18 geb den antrag stellen,da manche gerichte länger brauchen um zeit zu haben sich den betroffenen anzuschauen.und wenn du keinen antrag bzw es nicht am 18 geb .geschehen ist muß der behinderte selbständig den antrag stellen bzw das gericht unterrichten,ist etwas aufwendiger ,und fall gerade am tag nach den geb etwas passiert als beispiel und kein antrag durch ist geht es um die haftbarkeit
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