brandenburg schützt die würde behinderter
AG Brandenburg schützt die Würde Behinderter
Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hat mit Urteil vom 08.04.2002 einen 44-jährigen Mann wegen Beleidigung eines behinderten Mädchens zu einer Geldstrafe von 300,00 € verurteilt.
Der Angeklagte hatte im Juni 2001 mit seiner Frau und seinem Sohn eine Schule für geistig behinderte Kinder besichtigt.
Beim Besuch der Schule sollen dann Sätze gefallen sein wie: „Das sind keine Menschen, die sollte man nicht leben lassen. Die wären besser eingesperrt.“
Bei der Besichtigung eines Klassenraumes verlor der Angeklagte dann im Angesicht eines geistig und körperlich behinderten Mädchens im Rollstuhl jegliche Beherrschung. Es fielen Sätze, mit denen diesem Mädchen jegliches Lebensrecht abgesprochen wurde.
Die Eltern des Mädchens ließen das nicht auf sich beruhen und erstatteten Anzeige wegen Beleidigung. Welche Sätze der Angeklagte im Detail gesagt hat, lies sich durch Zeugenaussagen der stellvertretenden Schulleiterin und einer Lehrerin zweifelsfrei nachweisen.
In der Verhandlung am 08.04.2002 hat der Verteidiger des Angeklagten zunächst die Auffassung vertreten, ein schwer geistig behindertes Kind könne nicht beleidigt werden, da es die Beleidigung gar nicht verstehe.
Dieser Argumentation erteilte das Amtsgericht jedoch eine Abfuhr und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 300,00 €, wobei das geringe Einkommen des Täters berücksichtigt wurde.
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