Studiengebühren in Baden-Württemberg
Hi,
wir haben ein behindertes Kind von 8,5 Jahren, studieren beide und wir fühlen uns von unserer Hochschule ziemlich schlecht behandelt; auf den Antrag zur Gebührbefreiung wochenlang keine Antwort, auf Nachfrage dann die Aufforderung, allerlei Nachweise beizubringen (was natürlich korrekt ist), wieder lange keine Antwort, auf Nachfrage dann die Mitteilung (nur mündlich und so nebenbei), dass die Aussichten schlecht sind, und dass wir jetzt erstmal unser Einkommen und unsere Vermögenswerte angeben sollen, leider hätten sie dafür grade aber keine Vordrucke....
Ich lobe mir das Bayerische Gesetz, nach dem eine Befreiung ganz klar geregelt ist; wer gibt mir Tipps für Baden-Württemberg?
Vielen Dank!
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