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  #1  
Alt 23.06.2007, 16:05
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard Krankenkassen müssen kein Bildtelefon zahlen

Krankenkassen müssen kein Bildtelefon zahlen




Darmstadt (kobinet) Bildtelefone sind keine Hilfsmittel. Das Hessische Landessozialgericht entschied am 23. April 2007, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet seien, gehörlosen Versicherten ein Bildtelefon als Hilfsmittel zu finanzieren. (AZ L 1 KR 219/05)

Die Techniker-Krankenkasse hatte den ärztlich verordneten Antrag eines gehörlosen Mannes aus Herborn abgelehnt. Dieser klagte gegen die Ablehnung mit der Begründung, das Telefonieren gehöre, heute zu den kommunikativen Grundbedürfnissen und sei Menschen mit seiner Behinderung nur über ein Bildtelefon, das gebärdensprachliche Kommunikation zulasse, möglich.

Das Gericht entschied, das Bildtelefon sei in diesem Falle für die Befriedigung kommunikativer Grundbedürfnisse nicht notwendig, da der Kläger ein Faxgerät besitze sowie E-Mails und SMS verschicken könne. Zwar sei die schriftliche der direkten mündlichen Kommunikation nicht gleichzusetzen, aber der Kläger verfüge auch über die Möglichkeit, eine webcam zu erwerben, die wesentlich günstiger als ein Bildtelefon sei. Ob eine solche webcam von der Krankenkasse als Hilfsmittel zu erstatten wäre, war im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden.
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  #2  
Alt 23.06.2007, 16:39
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

diese entscheidung kann ich verstehen,vor allen weil wirklich nur ein bruchteil von menschen bildtelefone hatund es gibt wirklich genug andere hilfsmittel um zu komunizieren
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  #3  
Alt 23.06.2007, 18:27
Benutzerbild von hspeine
hspeine hspeine ist offline
Forenfrischling
 
Registriert seit: 02.06.2007
Ort: Peine
Beiträge: 68
Ausrufezeichen Kommunikationshilfsmittel

Hallo Eva,deine Bemerkung,dass es ja nur einen kleinen Personenkreis betrifft,halte ich für diskreminierend und unangebracht.Das sollte kein Entscheidungskriterium sein.
Die Begründung des Gerichts kann ich nur zum Teil nachvollziehen.
Mittlerweile ist ja die Gebärdensprache als eigene Sprache anerkannt und es sollten schon Voraussetzungen geschaffen werden damit zu kommunizieren.Sonst werden ja erneute Barrieren geschaffen. Allerdings ist der Hinweis mit der Webcam nicht ganz von der Hand zu weisen
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  #4  
Alt 23.06.2007, 18:35
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von evma
diese entscheidung kann ich verstehen,vor allen weil wirklich nur ein bruchteil von menschen bildtelefone hatund es gibt wirklich genug andere hilfsmittel um zu komunizieren


Liebe Eva,

diese Entscheidung ist mir auch nicht merkwürdig.
Denn wenn ich bedenke, was ich für Kim an Kosten aufbringen muss, zum Beispiel für die Reittherapie oder auch das behindertengerechte Dreirad (für die Anschaffungskosten bekommt man 2 gebrauchte PKW's...).

Zumal es sich ja bei einem Bildtelefon um eine einmalige Anschaffung handelt, bei einer Therapie allerdings um laufende Kosten, die über Jahre, auch Jahrzehnte aufgebracht werden müssen.

Ja, ja....die Reformen, wer weiss, was da noch weiter gebrütet wird.....

Ganz liebe Grüsse an Dich
Nancy
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  #5  
Alt 23.06.2007, 18:40
Nancy
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Hallo Eva,deine Bemerkung,dass es ja nur einen kleinen Personenkreis betrifft,halte ich für diskreminierend und unangebracht


Es wäre höflich, hier Meinungen als Meinungen gelten zu lassen und nicht als 'Bemerkungen' hinuntergestuft zu werden.




VG
Nancy

Geändert von Nancy (23.06.2007 um 18:53 Uhr).
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  #6  
Alt 23.06.2007, 18:50
Conny Conny ist offline
Forenhexe
 
Registriert seit: 07.02.2006
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 2.501
Standard

Zitat:
Zitat von hspeine
Hallo Eva,deine Bemerkung,dass es ja nur einen kleinen Personenkreis betrifft,halte ich für diskreminierend und unangebracht.Das sollte kein Entscheidungskriterium sein.
Die Begründung des Gerichts kann ich nur zum Teil nachvollziehen.
Mittlerweile ist ja die Gebärdensprache als eigene Sprache anerkannt und es sollten schon Voraussetzungen geschaffen werden damit zu kommunizieren.Sonst werden ja erneute Barrieren geschaffen. Allerdings ist der Hinweis mit der Webcam nicht ganz von der Hand zu weisen

hallo hspeine!

ich glaube kaum, dass diese bemerkung auch nur ansatzweise
diskriminierend gemeint war... dafür kenne ich eva zu gut

es geht ja nicht darum diesen menschen die
kommunikation ganz unmöglich zu machen.
und irgendwo muss nun mal zum sparen angesetzt werden.

wenn nicht-behinderte menschen solche ansprüche stellen würden,
dann wären (zu recht) viele empört über ihr anspruchsverhalten.

diskriminierend fände ich es,
wenn behinderte menschen bezüglich ihrer ansprüche
einen freifahrtschein erhalten würden

solange es annehmbare alternativen gibt
finde ich diese entscheidung absolut in ordnung.

die menge der betroffenen personen als
entscheidungskriterium finde ich auch nicht ok -
ist aber ganz oft so. z.B. bei der forschung
für hilfreiche medikamente für seltene krankheiten.

die pharma-industrie denkt da scheinbar wirtschaftlicher
als viele krankenkassen...
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  #7  
Alt 23.06.2007, 19:48
Benutzerbild von evma
evma evma ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: ostsee
Beiträge: 24.215
Standard

Zitat:
Zitat von hspeine
Hallo Eva,deine Bemerkung,dass es ja nur einen kleinen Personenkreis betrifft,halte ich für diskreminierend und unangebracht.Das sollte kein Entscheidungskriterium sein.
Die Begründung des Gerichts kann ich nur zum Teil nachvollziehen.
Mittlerweile ist ja die Gebärdensprache als eigene Sprache anerkannt und es sollten schon Voraussetzungen geschaffen werden damit zu kommunizieren.Sonst werden ja erneute Barrieren geschaffen. Allerdings ist der Hinweis mit der Webcam nicht ganz von der Hand zu weisen


ich habe geschrieben das nur ein kleiner kreis bildtelefon hat.weder habe ich gesagt das ein bildtelefon für hörbehinderte nicht nutzbar ist.meine antwort bezog sich darauf das nur wenige menschen sich ein bildtelefon leisten können.und wie will ein hörbehindetrer mit einen anderen telefonieren wenn dieser keins hat.ferner fordern wir das behinderte und nicht behinderte gleichgestellt sind .aber das heist auch das behinderte nicht bevorzugt behandelt werden dürfen.und auf grund ihrer behinderung forteile haben.ich bitte dich meine beiträge zu lesen und nicht zu überfliegen dann wäre es auch nicht zu den misverständnis deinerseits gekommen. fast jeder hat heute schon einen computer und sehr viele telefonieren darüber und die nutzung einer web.ist in solcheinen fall kostengünstig und uns allen liegt ja schlieslich daran die kosten für die algemeinheit nicht unnötig hoch zu treiben.
ich kann dich nur bitten meine beiträge mit der nötigen ruhe zu lesen
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