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Zitat von hspeine
Hallo Eva,deine Bemerkung,dass es ja nur einen kleinen Personenkreis betrifft,halte ich für diskreminierend und unangebracht.Das sollte kein Entscheidungskriterium sein.
Die Begründung des Gerichts kann ich nur zum Teil nachvollziehen.
Mittlerweile ist ja die Gebärdensprache als eigene Sprache anerkannt und es sollten schon Voraussetzungen geschaffen werden damit zu kommunizieren.Sonst werden ja erneute Barrieren geschaffen. Allerdings ist der Hinweis mit der Webcam nicht ganz von der Hand zu weisen
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hallo hspeine!
ich glaube kaum, dass diese bemerkung auch nur ansatzweise
diskriminierend gemeint war... dafür kenne ich eva zu gut
es geht ja nicht darum diesen menschen die
kommunikation ganz unmöglich zu machen.
und irgendwo muss nun mal zum sparen angesetzt werden.
wenn nicht-behinderte menschen solche ansprüche stellen würden,
dann wären (zu recht) viele empört über ihr anspruchsverhalten.
diskriminierend fände ich es,
wenn behinderte menschen bezüglich ihrer ansprüche
einen freifahrtschein erhalten würden
solange es annehmbare alternativen gibt
finde ich diese entscheidung absolut in ordnung.
die menge der betroffenen personen als
entscheidungskriterium finde ich auch nicht ok -
ist aber ganz oft so. z.B. bei der forschung
für hilfreiche medikamente für seltene krankheiten.
die pharma-industrie denkt da scheinbar wirtschaftlicher
als viele krankenkassen...