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  #1  
Alt 18.04.2006, 07:00
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Mary Mary ist offline
Teammitglied - Entscheidungsträger
 
Registriert seit: 28.03.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 10.995
Standard Rehabilitation für Kinder - eine Chance für die Zukunft

Damit Krankheiten im Kindes- und Jugendalter nicht chronisch werden und ihre Folgen nicht bis ins Erwachsenenalter bestehen bleiben, müssen sie rechtzeitig behandelt werden. Deswegen bieten die
Rentenversicherungsträger Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche an, die präventiv wirken. Darauf weist Ulrich Theil hin, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

Zitat:
"Eine frühzeitige Reha soll neben der gegenwärtigen Integration des Kindes in Schule und Alltag insbesondere bewirken, dass die berufliche Erwerbsfähigkeit der jungen Patienten im Erwachsenenalter gesichert ist. Und das ist uns wichtig."

Für die Rehabilitation müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Zitat:
"Für eine Kinderrehabilitation müssen selbstverständlich bestimmte medizinische Gründe vorliegen. Außerdem muss ein Elternteil des Kindes die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, das heißt, dass entweder mindestens für fünf Jahre Beiträge entrichtet
wurden oder aber sechs Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren nachgewiesen werden können."

Kinderrehabilitationen werden von der Rentenversicherung nur stationär in ausgewählten Kindereinrichtungen durchgeführt und dauern in der Regel vier Wochen. Sie können verkürzt oder verlängert werden. Der Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen, gegebenenfalls auch - falls erforderlich - für eine Begleitperson. Für eine durchgeführte Kinderrehabilitation muss keine Zuzahlung geleistet werden. Eine Kinderrehabilitation muss - wie alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung - beantragt werden.

Zitat:
"Der Antrag kann sowohl beim zuständigen Rentenversicherungsträger als auch bei der Krankenkasse gestellt werden. Dem Antrag sollte ein ärztlicher Befundbericht - vom behandelnden Kinderarzt ausgefüllt und unterschrieben - beigefügt werden."

Antragsformulare und Hilfe beim Ausfüllen bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung ganz in der Nähe, außerdem die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger. Im Internet sind die Vordrucke - so auch der Befundbericht - unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Formularcenter unter dem Stichwort Rehabilitation abrufbar.
__________________
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