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Alt 03.06.2005, 21:35
Benutzerbild von Mary
Mary Mary ist offline
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Registriert seit: 28.03.2005
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Beiträge: 10.995
Standard Außergewöhnliche Belastungen: Kfz-Kosten eines Körperbehinderten

Außergewöhnliche Belastungen: Kfz-Kosten eines Körperbehinderten

Kfz-Kosten schwer geh- und stehbehinderter Steuerpflichtiger (das heißt, Behinderte mit den Merkmalen "aG", "BI" und "H" im Schwerbehinderten-Ausweis) sind neben den Pauschbeträgen für Körperbehinderte als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des Angemessenen zu berücksichtigen. Damit werden nicht nur die Kosten für unvermeidbare Fahrten, sondern auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten abgedeckt. Als angemessen ist eine jährliche Fahrleistung von 15.000 km anzusehen. Außerdem ist auf die in den Lohnsteuer- und Einkommensteuer-Richtlinien festgesetzten Pauschsätze von derzeit 0,30 Euro je Kilometer (für das Streitjahr 1998: 0,52 DM je Kilometer) zurückzugreifen, so der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 19.5.2004, Az. III R 16/02).

Der oben stehende Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

(Quelle: http://www.schuermann-stb.de )

__________________
... schön Dich zu lesen ...


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