Spendenabzug: Aufnahme von Kindern aus Tschernobyl
Spendenabzug: Aufnahme von Kindern aus Tschernobyl
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Kindern aus der Region Tschernobyl entstehen, sind mit einem pauschalierten Aufwendungsersatz für Unterkunft und Verpflegung als Spende anzuerkennen, so eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz.
Der pauschale Aufwendungsersatz für Unterkunft und Verpflegung beträgt bei der Aufnahme einer unter 18 Jahre alten Person in den Haushalt des Steuerpflichtigen und Unterbringung in einem Einzelzimmer rund 11,06 Euro je Tag (Verfügung der OFD Koblenz vom 14.6.2004, Az. S 2223 A - St 33 1, BStBl 2003 I, 563 ).
Der oben stehende Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
(Quelle: http://www.schuermann-stb.de )
__________________
... schön Dich zu lesen  ...
Hiermit untersage ich ausdrücklich aus datenschutzrechtlichen Gründen, mich als Kontakt in Netzwerken wie Facebook anzugeben! Bitte wahrt meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehle ich z. B. den Artikel "Krake Facebook"
Und wen Öko-Themen interessieren, hier meine neue Lieblingsseite - ganz frisch auf'm Markt: SymBioZone
|