Schwerhörige Taxifahrerin darf Beruf ausüben
Schwerhörige Taxifahrerin darf Beruf ausüben
( Quelle: kobinet-Nachrichten )
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg darf eine schwerhörige Taxifahrerin nach fünf Jahren Verbot wieder ihren Beruf ausüben. Ihre Anwältin Dr. Bettina Theben sieht damit die Fahrerlaubnisverordnung "an die Verfassung angepasst". Schwerhörige Taxifahrerin darf Beruf ausüben - mehr dazu
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Der Weg von Mensch zu Mensch,
ist oft weiter und schwieriger,
als der Weg von der Erde zum Mond.
angie
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