Das heisst doch nur, kann eine normale Schule besuchen, wenn es will, und hat nicht die Pflicht, eine Sonderschule zu besuchen. Freiheit der Wahl sozusagen. Find ich gut.
Flipy
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Ich bin der Ansprechpartner für Fragen zum Sozialrecht. Ich kann Hinweise geben, aber für eine Rechtsberatung sucht bitte einen Anwalt Eures Vertrauens auf.
Hemingway hat einmal gesagt:"Es gibt kein Problem, dass man nicht mit einem doppelten Scotch lösen kann", und dann hat er sich erschossen. (DmVgGzP)
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