Behindertes Kind muss zur Schwerpunktschule
Behindertes Kind muss zur Schwerpunktschule
( Quelle: kobinet-Nachrichten )
Behinderte SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuweisung an die örtliche Grundschule. Sie können einer Schwerpunktschule zugewiesen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Behindertes Kind muss zur Schwerpunktschule - mehr dazu
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Der Weg von Mensch zu Mensch,
ist oft weiter und schwieriger,
als der Weg von der Erde zum Mond.
angie
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