14.8.06
Einführung von allgemeinen Studiengebühren/Studienbeiträgen
In den letzten Monaten haben einige Bundesländer Gesetze zur Einführung von Studiengebühren/Studienbeiträgen erlassen, andere Länder sind in Planung. Die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung sind bislang in unterschiedlicher Form im Rahmen von Befreiungs- oder Härtefallklauseln berücksichtigt worden.
Die Ausgestaltung dieser Vorgaben ist aber in der Regel Sache der Hochschulen. Zur Unterstützung bei der Formulierung von Anspruchsvoraussetzungen, Umfang und Nachweisverfahren von Nachteilsausgleichen für Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit hat die Informations- und Beratungsstelle einen Leitfaden mit den wichtigsten Eckpunkten und Begründungen zusammengestellt.
Sie finden die Empfehlung des DSW unter:
www.studentenwerke.de/pdf/StuBeh_Empf%20DSW_Nachteilsausgleich_Allg%20Stud_G eb%20_2006_07.pdf
Quelle:
Deutsches Studentenwerk