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  #1  
Alt 26.11.2005, 22:07
Benutzerbild von micha
micha micha ist offline
Teammitglied - Fachautor für Pharmazie
 
Registriert seit: 28.03.2005
Beiträge: 164
Standard Hilfe für Arbeitgeber bei der Einstellung Behinderter

Tach, zusammen!
Jetzt kann ich endlich selber surfen und posten, ohne meine Frau mit dem Knüppel vom Compi verjagen zu müssen.(Hihi)

Auf der website des Radiosenders WDR2 habe ich etwas Interessantes gefunden. Hier wurden nämlich Hilfsangebote für Arbeitgeber veröffentlicht, die behinderte Menschen einstellen wollen, z. B. Fördermitel u. ä.

Vielleicht hilft es ja auch, einem noch unentschlossenen, potentiellen Arbeitgeber bei einem Gespräch diese Informationen zukommen zu lassen. Möglicherweise entscheidet er sich dann leichter dazu, einem Behinderten einen Arbeitsplatz zu geben?!

Habe den Artikel nicht geprüft, alle Angaben also ohne Gewähr.


Barrierefreies Internet - Berufliche Integration und Beschäftigung Behinderter

In Deutschland sind Betriebe ab 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, 5 % Schwerbehinderte einzustellen. Tun sie das nicht, müssen die Unternehmen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese liegt zwischen 100,- und 260,- Euro pro Monat für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz.

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe kommen als Fördermittel den Firmen zugute, die Schwerbehinderte einstellen. Aus dieser Förderung werden unter anderem Hilfsmittel bezahlt, die für die Arbeit der Schwerbehinderten unerlässlich sind. Am Beispiel eines stark sehbehinderten Menschen können dazu gehören: Eine Software, die den Bildschirmausschnitt vergrößert, ein dementsprechend großer Monitor und eine Tastatur mit größeren Schriftzeichen.

Für den Fall, dass ein Arbeitsplatz eines Schwerbehinderten gesondert eingerichtet werden muss, wird den Unternehmen kostenlos technisches Personal zur Verfügung gestellt, das auch in Anspruch genommen werden kann, wenn technische Probleme mit dem Arbeitsplatz des schwerbehinderten Menschen auftreten. Technisches Zubehör, das innerhalb einer befristeten Arbeitsstelle angeschafft wird, geht nach Ablauf des Arbeitsvertrages in das Eigentum des Schwerbehinderten über. Handelt es sich dagegen um eine unbefristete Stelle für den Schwerbehinderten, so ist die Arbeitsplatzausstattung Eigentum des Arbeitgebers.

Bei der Vergabe der Fördermittel sind in der Regel zwei Stellen zuständig, nämlich das Integrationsamt und das Arbeitsamt. Das Integrationsamt, das bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe angesiedelt ist, ist Ansprechpartner, wenn es um unbefristete Stellen geht, das Arbeitsamt hingegen ist dann zuständig, wenn es sich um befristete Stellen für Schwerbehinderte handelt.

Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach der Schwere der Behinderung beziehungsweise der Vermittelbarkeit. Und wird auch danach bemessen, wie lange der Schwerbehinderte arbeitslos war.

Ansprechpartner rund um das Thema Einstellung von Schwerbehinderten sind neben Integrations- und Arbeitsamt auch die so genannten Integrationsfachdienste. Sie finden sich in nahezu jeder Stadt in Nordrhein-Westfalen. Die Adressen der Integrationsfachdienste hält das örtliche Arbeitsamt bereit. Oder man schaut auf die Internetseiten der Landschaftsverbände.

Die Integrationsfachdienste sind auch Ansprechpartner für die Schwerbehinderten, beispielsweise bei der Stellensuche. Man kann sich aber auch direkt an das Arbeitsamt wenden. Für arbeitslose schwerbehinderte Akademiker ist die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung zuständig.

Adressen:

Landschaftsverband Rheinland
50663 Köln
0221 / 809 - 0
Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
0251 / 591 - 01
Schreibtelefon für Gehörlose: 0251 / 591 - 4799
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Integrationsfachdienste:

Über das örtliche Arbeitsamt zu erfragen bzw. siehe Internetseiten Landschaftsverbände

ZAV - Zentralstelle für Arbeitsvermittlung:
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
0228 / 713 - 0
Bundesagentur für Arbeit "

Quelle: Radio WDR2, Sendung Quintessenz, 2005
__________________
Es soll ein jeder nach seiner Fasson selig werden.
(Friedrich der Große)
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