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  #1  
Alt 03.01.2007, 20:02
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Standard Geistige Behinderung

Prof. Dr. Heinz Mühl
Bei Menschen mit geistiger Behinderung handelt es sich keinesfalls um eine einheitliche Gruppe mit fest umschriebenen Eigenschaften. Die kognitive und motorische Leistungsfähigkeit sowie das sozial-emotionale Verhalten sind vielmehr unterschiedlich. Manche können die alltäglichen Abläufe weitgehend selbständig bewältigen und sich an Schriftzeichen und Symbolen orientieren. Andere hingegen können sich zum Beispiel nicht allein in einem Gebäude zurechtfinden und benötigen bei nahezu allen täglich wiederkehrenden Verrichtungen die Hilfe anderer. Innerhalb dieser Spannbreite bewegen sich die Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation. Junge Menschen mit geistiger Behinderung finden nach der Schulentlassung überwiegend Trainings- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Werkstätten für Behinderte (WfB). In den letzten Jahren wurden verstärkt Anstrengungen unternommen, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen.
Beschreibung


Lernbeeinträchtigung: Zentrales Merkmal geistiger Behinderung ist die erhebliche Lernbeeinträchtigung, hervorgerufen in der Regel durch eine Hirnschädigung oder Hirnfunktionsstörung. Diese Lernbeeinträchtigung zeigt sich im frühkindlichen Alter als deutliche Entwicklungsverzögerung, die alle Bereiche der kindlichen Entwicklung betrifft, an denen Lernen wesentlich beteiligt ist. Geistige Behinderung ist jedoch kein statisches Phänomen, sondern von Erziehung und Bildung abhängig und insoweit beeinflußbar.
Parallelisierungsthese: Zunächst läßt sich die Entwicklung von Kindern mit geistiger Behinderung parallelisieren mit der Entwicklung nichtbehinderter jüngerer Kinder. Dieser Vergleich erleichtert das einfühlende Verständnis für die Situation des Kindes und wirkt zugleich der Vorstellung von einem Anderssein entgegen. Je älter indes die Kinder werden, umso weniger gilt dieser Vergleich:
es gibt partielle Entwicklungsspitzen;
es entsteht ein Mißverhältnis zwischen Können und Umwelterwartung hinsichtlich des Alters und der Körpergröße;
nicht selten treten Verhaltensstörungen auf;
es entwickeln sich altersgemäße Interessen und Ansprüche.

Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung kann man daher nicht mehr mit Kindern vergleichen, da eine solche Sichtweise den Blick auf die altersgemäßen Ansprüche und Bedürfnisse verstellt.
Kognitive Entwicklung, Sprachentwicklung: Hervorstechendes Merkmal der Lernbeeinträchtigung ist die Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung. Im Zusammenhang damit ist die Beeinträchtigung der Wahrnehmung und vor allem der Sprache zu sehen, da beide Funktionen hohe kognitive Anteile enthalten. Kinder mit geistiger Behinderung beginnen - wenn überhaupt - oft später zu sprechen. Die Phase des Spracherwerbs ist zudem zerdehnt, es treten Schwierigkeiten beim Erlernen von Wortbedeutungen und grammatikalischen Regeln auf, abgesehen von den sprachlich-kommunikativen Beeinträchtigungen, die eher vom sozialen Lernen abhängen.
Handlungsbezogenes Lernen: Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung sind in ihrem Lernen zunächst und auch späterhin auf die Möglichkeiten des handlungsbezogenen Lernens angewiesen. Dies beeinflußt die Lerninhalte, die Gliederung von Aufgaben, die Schnelligkeit und Dauer der Lernprozesse, die Abstraktionsfähigkeit, die Spontaneität und das Interessenfeld. Handlungsorientiertes Lernen erweitert vor allem die kognitiven Fähigkeiten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß das Handlungsergebnis als Ganzes sichtbar wird und die einzelnen Handlungsschritte vor allem im Bereich der technischen Handlungskompetenz bewußt werden. Dazu müssen die notwendigen Handlungsschritte nicht nur sorgfältig geplant, sondern auch während der Ausführung und in der Nachbereitung besprochen und gegebenenfalls verändert werden. Dies gilt gleichermaßen für die sozialen Aspekte der Arbeit. Spontane, zielgerichtete Kooperation kann nicht in jedem Fall vorausgesetzt werden.
Mehrfache Funktionsbeeinträchtigung: Menschen mit geistiger Behinderung weisen zuweilen zusätzliche Schädigungen der Sinnesorgane oder der Bewegungsfähigkeit auf. Beeinträchtigungen der Fein- und Grobmotorik sind dabei meist lernabhängig und von motorischen Beeinträchtigungen zu unterscheiden, die durch Hirnschädigungen (Schädel-Hirn-Verletzung) hervorgerufen werden. Gemäß der Einteilung der Weltgesundheitsorganisation nach Schädigung (impairment), Funktionsbeeinträchtigung (disability) und Benachteiligung (handicap) ist es sinnvoller, von einer zwei- oder mehrfachen Funktionsbeeinträchtigung zu sprechen, die sich jedoch in einer einheitlichen Behinderung manifestiert. Konstitutive Bedingungen, die wesentlich zur geistigen Behinderung gehören, sollten nicht unbesehen im Sinne einer Mehrfachbehinderung interpretiert werden; außer es handelt sich um zusätzliche schwerwiegende Sinnes-, Sprach- oder körperliche Beeinträchtigungen.
Soziale Abhängigkeit: Man beschreibt geistige Behinderung auch als soziale Abhängigkeit, die sich auf bestimmte Lebensbereiche bezieht. Soziale Abhängigkeit kennzeichnet dabei als Kategorie sowohl die tatsächliche gesellschaftliche Abhängigkeit als auch das subjektive Befinden des behinderten Menschen. Soziale Abhängigkeit erschwert die Identitätsfindung und wirkt sich tendenziell auch generalisierend auf andere Bereiche aus. Die Prognose der Notwendigkeit lebenslanger besonderer Hilfen ermöglicht nicht nur die tatsächliche Bereitstellung solcher Hilfen, sondern birgt zugleich die Gefahr in sich, ein Mehr an sozialer Abhängigkeit zu bewirken.

Berufsorientierung durch die Schule


Schulbesuch: Schulen für Geistigbehinderte gliedern sich in Grund- oder Unterstufe, Mittel-, Haupt- oder Oberstufe und Abschlußstufe (Werkstufe). Schulen für Geistigbehinderte sind durchgängig als Ganztagsschulen eingerichtet. In der Regel dauert die Schulzeit mindestens zwölf Jahre, zuzüglich einer Verlängerungsmöglichkeit um drei bis maximal sechs Jahre. Auch Schulen für Körperbehinderte, für Sehgeschädigte und, in geringerem Umfang, Schulen für Hörgeschädigte haben in den vergangenen Jahren zunehmend Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung aufgenommen. In den beiden erstgenannten Sonderschulen sind jeweils etwa ein Drittel der Schülerinnen und Schüler als geistig behindert einzustufen.
Ferner besuchen durch die Einrichtung von Integrationsklassen einige hundert Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung auch die allgemeine Schule und werden in den nächsten Jahren zunehmend aus diesen Schulen entlassen. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung betrug im Schuljahr 1993/94 etwa 55 000. Da von Schulverlängerungen nicht selten Gebrauch gemacht wird, sind viele Schülerinnen und Schüler bereits älter als 18 Jahre, wenn sie die Schule für Geistigbehinderte verlassen. Es ist damit zu rechnen, daß im Durchschnitt etwa 5 000 Schulabgänger pro Jahr vor der Frage stehen, ob eine berufliche Ausbildung in Frage kommt und wie sie aussehen soll.
Arbeitspädagogische Lehrziele: Für alle Klassenstufen stellt sich die Aufgabe einer bestmöglichen Lebensvorbereitung als selbständiges Handeln in alltäglichen Situationen. Dies gilt auch für die selbständige Bewältigung von Arbeitsaufgaben, die in vielfältiger Weise Lernen ermöglichen. Bereits in der Grundstufe übernehmen die Schüler und Schülerinnen kleinere Arbeiten, die sich im täglichen Schulbetrieb ergeben und die sie zunehmend selbständig erledigen. In der Mittelstufe lernen sie die Berufe der Eltern und andere Berufe kennen und erwerben so ein Wissen um unterschiedliche Arbeiten. Erweitert werden diese Kenntnisse und Fähigkeiten in der Hauptstufe, in der das werkgerichtete Arbeiten an Bedeutung gewinnt.

Die Abschlußstufe (Werkstufe) hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler umfassend auf das Erwachsenenleben vorzubereiten. Neben Bildungsaufgaben wie der Orientierung in der Öffentlichkeit, der Vorbereitung auf das selbständige Wohnen, der Erweiterung der Fähigkeit zum Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte und Partnerschaften sowie der Vorbereitung auf die Nutzung von Freizeitangeboten strebt sie eine breit angelegte berufsorientierende und vorberufliche Bildung an. Der berufsvorbereitende Auftrag der Abschlußstufe (Werkstufe) besteht jedoch nicht in der unmittelbaren Vorbereitung auf die Übernahme einer bestimmten Tätigkeit in der Werkstatt für Behinderte (WfB) oder in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern in der Vermittlung einer beruflichen Grundbildung.
Die berufsvorbereitende Bildung hat ihre Schwerpunkte im Technischen Werken, in der Textilarbeit und im hauswirtschaftlichen Unterricht. Eingeführt werden die Schülerinnen und Schüler zudem in die Erledigung von Arbeiten, die regelmäßig in der Schule, im Elternhaus, in der Werkstatt für Behinderte oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anfallen können. Von besonderer Bedeutung ist die Verbindung praktischer Arbeiten in der Schulwerkstatt, der Küche und den übrigen Arbeitsräumen der Schule mit allgemeinen Bildungsaufgaben, insbesondere der kognitiven, sprachlichen, sozial-emotionalen und psychomotorischen Förderung.
Wenn auch die Tätigkeit Erwachsener mit geistiger Behinderung in der Werkstatt für Behinderte bis heute nicht im rechtlichen Sinne als Arbeitnehmertätigkeit anerkannt wird, empfiehlt es sich dennoch, in der Abschlußstufe von "beruflicher Tätigkeit" zu sprechen. Mit "Beruf" können die verschiedenen Arbeiten in der Werkstatt für Behinderte oder anderswo bezeichnet werden. Als Berufsorientierung kann die Information der Schülerinnen und Schüler über die mit diesen Tätigkeiten und Einsatzfeldern verbundenen Voraussetzungen gelten.
Methoden der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung: Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen und -bedürfnisse sind für jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin oder für kleine Schülergruppen spezielle Zielprojektionen über die künftigen Arbeitsmöglichkeiten zu entwickeln und diese langfristig in der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen.
Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung lernen auch in den berufsvorbereitenden Lernfeldern am besten durch Handeln in lebensnahen Situationen. So müssen solche Lehrstrukturformen stärker genutzt werden, die eine handelnde Auseinandersetzung mit konkreten Situationen und Sachverhalten ermöglichen, wie Werk- und Arbeitsprojekte, Lehrgänge, Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen und Betriebspraktika. Simulative Methoden wie Planspiele und Fallstudien sind weniger geeignet, können jedoch hin und wieder eingesetzt werden, um spezielle Ziele zu erreichen.
Durch handlungsorientierte Methoden wird das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der Übernahme bestimmter Aufgaben entwickelt, und für die Lehrpersonen wird zunehmend deutlicher, für welche Arbeiten sich ein Schüler oder eine Schülerin besonders eignet. Die Entwicklung beruflicher Erwartungen und das Aufzeigen beruflicher Möglichkeiten sollten in Zusammenarbeit mit den Eltern, der Berufsberatung, der örtlichen Werkstatt für Behinderte (WfB) und anderer Praktikumsorte erfolgen. Während der Betriebspraktika können Eltern ihren Sohn oder ihre Tochter am Arbeitsplatz besuchen und erste Kontakte zur WfB herstellen. Allgemeine Informationsveranstaltungen zusammen mit der WfB vertiefen und erweitern diese Eindrücke. Als geeignet haben sich gemeinsame Veranstaltungen mit ehemaligen Schülerinnen und Schülern erwiesen.
Der Projektunterricht als Hauptform des handlungsbezogenen Lernens ist für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung die geeignete Konzeption des Unterrichts. Ihnen muß dabei einsichtig sein, was sie arbeiten, wozu die hergestellten Gegenstände verwendet werden und welchem Zweck die erlernten Techniken dienen. Notwendige Übungen sollen nicht isoliert angeboten, sondern in die Projekte eingebunden werden. In einer langfristigen Planung geeigneter Arbeits- und Werkprojekte sollen möglichst viele Materialien und Arbeitsformen der künftigen Arbeitsplätze berücksichtigt werden.
Die Abfolge der Werkprojekte sollte eine Stufung vom Leichteren zum Schwereren, vom Einfachen zum Komplexen ergeben, indem zum Beispiel für die Bearbeitung von Werkstücken zunehmend mehr Techniken eingesetzt werden. Zur Einführung in den Umgang mit unbekannten Materialien und in den Einsatz von Arbeitstechniken, Werkzeugen und Maschinen bedarf es eines systematischen und gestuften Vorgehens. Ungerichtetes Ausprobieren führt zu Mißerfolgserlebnissen und zum Verlust an Selbstvertrauen und Motivation; zudem bestehen Verletzungsgefahren. Im Rahmen von Werkprojekten werden vielfach überschaubare Serien bestimmter Gegenstände hergestellt. Durch die Wiederholung von Arbeitsvorgängen erreichen die Schüler und Schülerinnen Sicherheit und Selbständigkeit. Arbeitsteilige Verfahren können zu einer Steigerung der Leistungen führen und grundlegende Erfahrungen für künftige Arbeitsprozesse vermitteln. Im Gegensatz zur industriellen Teilfertigung werden dabei jedoch immer als sinnvoll erkennbare Gegenstände aus dem Erfahrungsbereich hergestellt.
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  #2  
Alt 03.01.2007, 20:03
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Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen: Die Möglichkeiten von Schülern und Schülerinnen mit geistiger Behinderung zur selbständigen Erkundung sind recht unterschiedlich und neben den kognitiven Voraussetzungen abhängig von den Vorerfahrungen im Umgang mit Materialien, Werkzeugen, Maschinen sowie verschiedenen Arbeitsformen. Grenzen ergeben sich durch Schwächen der Schüler und Schülerinnen hinsichtlich der selbständigen Strukturierung komplexer Phänomene der Arbeitswirklichkeit. Sprachliche Beeinträchtigungen schränken die Kommunikationsmöglichkeiten für einen Teil der Schülerinnen und Schüler zusätzlich ein, so daß sich die Erkundung solcher Aspekte als schwierig erweist, die nicht unmittelbar beobachtet werden können. Ablenkbarkeit, starkes Beeindrucktsein durch Maschinengeräusche, neue Eindrücke, Gerüche sowie die Vielzahl arbeitender Menschen kommen hinzu.
Diese Probleme lassen sich durch genaue Vorbereitung - wie exakte Festlegung der Erkundungsaspekte, konkrete Absprachen und zeitliche Eingrenzung des Erkundungsgangs - größtenteils lösen. Vor der Erkundung werden Begriffe geklärt, Erkundungsaspekte festgelegt, zu stellende Fragen besprochen und teilweise eingeübt. Das allgemeine Verhalten im Betrieb ist zu erproben, mögliche Unfallgefahren müssen besprochen, Beobachtungsbögen können erarbeitet werden. Der künftige Arbeitsplatz ist meistens die Werkstatt für Behinderte, die sich deshalb zunächst für gezielte Erkundungen anbietet. Später kommen Erkundungen von Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes hinzu. Mit jeder Erkundung werden die Schülerinnen und Schüler zudem sicherer.
Betriebspraktikum: Beobachtungen während der Praktika zeigen, daß viele Schülerinnen und Schüler Einarbeitungsschwierigkeiten haben. Auffällig ist ihre relative soziale Isolierung am Arbeitsplatz sowie ein Mangel an Ausdauer und in der Selbstkorrektur von Arbeitsfehlern. Probleme treten anfänglich auch bei der Orientierung in den Betriebsräumen sowie durch den veränderten Tagesablauf auf. Die Lehrpersonen können hier helfen, indem sie die Schülerinnen und Schüler realitätsnah vorbereiten, die Einarbeitungsphase durch konkretes Mitarbeiten unterstützen, bei Konflikten helfen und die Schüler und Schülerinnen zum Durchhalten motivieren. Im weiteren Verlauf des Praktikums sollten sie jedoch ihre Kontakte auf das notwendige Maß beschränken, um die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Die Lehrpersonen können sich dann verstärkt der gezielten Beobachtung der Schüler und Schülerinnen widmen, um besondere Schwierigkeiten in der Nachbereitungsphase des Praktikums in der Schule aufarbeiten zu können.
Jugendliche mit schwerer geistiger Behinderung und mit mehrfachen Funktionsbeeinträchtigungen nehmen an allen berufsvorbereitenden Maßnahmen der Abschlußstufenklassen (Werkstufe) teil. Ihre Integration in den projektorientierten Unterricht ist erfahrungsgemäß möglich, da im Rahmen der Arbeitsvorhaben in der Regel auch einfache Tätigkeiten durchzuführen sind, die sie bewältigen können. Sie nehmen an den Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen und an den Betriebspraktika vor allem in der Werkstatt für Behinderte teil, damit sie eine Chance erhalten, in die WfB eingegliedert zu werden.

Berufswahl


Berufsberatung: Die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern durch die Berufsberatung - unter Beteiligung der Lehrpersonen und möglichst auch der Vertreter der Werkstatt für Behinderte - sollte, sofern eine Eingliederung in die WfB in Betracht kommt, spätestens zu Beginn des letzten Schulbesuchsjahres einsetzen. Werden auch andere berufliche Eingliederungsmöglichkeiten oder Maßnahmen zur Berufsvorbereitung erwogen, dann sollte die Berufsberatung schon ein Jahr früher einbezogen werden.
Grenzen der Berufswahl: Von einer echten Berufswahlentscheidung kann bei jenen Jugendlichen, die in den Arbeitstrainingsbereich der Werkstatt für Behinderte eintreten, in der Regel nicht gesprochen werden. Denn ob eine Tätigkeit später in jenen Werkstattbereichen möglich sein wird, in denen ein Schüler oder eine Schülerin arbeiten möchte und für die er oder sie sich besonders eignet, entzieht sich meist dem Wissen und dem Einfluß der Lehrpersonen und Angehörigen. Kurzfristig wechselnde Aufträge der WfB mit unterschiedlichen Arbeitsanforderungen erschweren die Orientierung weiter.
Bericht der Schule: Mit Einverständnis der Schülerinnen und Schüler und von Angehörigen oder Betreuern kann die Schule als Vorabinformation zur Vorbereitung auf die Berufsberatung einen schriftlichen Bericht über den jeweiligen Leistungsstand erstellen, der sowohl Aussagen zur Selbständigkeit, zu Leistungen im allgemeinbildenden Bereich als auch Hinweise über die Voraussetzungen und Möglichkeiten im Bereich der Arbeit enthalten sollte. Es empfiehlt sich, dabei insbesondere auf die Erfahrungen in den Betriebspraktika einzugehen. Die Berichte sollen eine diagnostische Erfassung leisten und prognostische Vorstellungen entwickeln. Es soll dabei abgeklärt werden,
welches Leistungs- und Begabungsprofil, welche sozialen und psychischen Stärken vorhanden sind, damit entsprechende sozialpädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen bereitgestellt werden können;
welche Stufe der Qualifizierung bei bestmöglicher Förderung erreichbar erscheint und wie die dazu benötigte Förderung einschließlich begleitender Hilfen organisiert werden kann.

Zusammenarbeit mit Eltern: Große Bedeutung kommt den Elternveranstaltungen zu, die in der Schule stattfinden und von der Berufsberatung sowie den Lehrpersonen gemeinsam vorbereitet und durchgeführt werden sollten. Die Teilnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin der Werkstatt für Behinderte hat sich als zweckmäßig erwiesen.
Persönliche Beratungsgespräche zwischen dem Berufsberater oder der Berufsberaterin, dem Jugendlichen und seinen Erziehungsberechtigten können sowohl in der Schule als auch im Arbeitsamt stattfinden. Es hat sich bewährt, die ersten Gespräche in der Schule zu führen; hier steht die Lehrperson zur Verfügung und kann wichtige Rückfragen zum Leistungsverhalten und zu den verschiedenen Aspekten der Behinderung in ihren Auswirkungen beantworten. Außerdem können Unterlagen der Schule herangezogen werden. Folgegespräche sollten dann möglichst in den Dienststellen der Berufsberatung stattfinden.
Schülerinnen und Schüler aus Integrationsklassen besuchen in der Regel nicht mehr die Abschlußstufe (Werkstufe) der Schule für Geistigbehinderte und beabsichtigen in der Regel nicht, in den Arbeitstrainingsbereich der Werkstatt für Behinderte einzutreten. Deshalb sollten schon in der Sekundarstufe I Maßnahmen der Berufsorientierung durch Unterricht und Betriebspraktika angeboten werden. Unter Mitwirkung der Berufsberatung und sonstiger Fachberatungen sollte - gegebenenfalls auf dem Weg über berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - nach Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Betrieben des freien Arbeitsmarktes gesucht werden, um Ausbildungsverträge (Berufsausbildungsvertrag) in Anlehnung an Werkerberufe (Besondere Ausbildungsregelungen für Behinderte) oder Arbeitsverträge in Anlehnung an Helferberufe anzustreben.

Berufliche Eingliederung


Werkstatt für Behinderte: Die meisten Schüler und Schülerinnen mit geistiger Behinderung durchlaufen nach der Schulentlassung gegebenenfalls das Eingangsverfahren der Werkstatt für Behinderte und treten dann in den Arbeitstrainingsbereich und später in den Arbeitsbereich der WfB ein. Um erfolgreich arbeiten zu können, brauchen Menschen mit geistiger Behinderung in der Regel Aufgabenstellungen, die ihren Fähigkeiten entsprechend strukturiert sind, die über längere Zeit ähnliche Anforderungen an sie stellen und die keine größeren Gefahren und Risiken mit sich bringen. Der Arbeitsplatz sollte überschaubar sein, soziale Kontakte ermöglichen und das Gefühl der Geborgenheit vermitteln. Diese Bedingungen sind vielfach nur in der WfB erfüllt.
Die Werkstatt bietet Menschen mit geistiger Behinderung Arbeitsplätze, an denen sie sich wohlfühlen und an denen sie Gemeinsamkeit erfahren, ein im Hinblick auf ihre häufig anzutreffende soziale Isolierung wesentlicher Aspekt. Die Arbeit gibt ihnen Selbstbestätigung, und sie erhalten zugleich die Möglichkeit zu einem gesellschaftlich anerkannten Tun und leisten einen Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt. Allerdings haben behinderte Beschäftigte der WfB derzeit in der Regel nur einen arbeitnehmerähnlichen Status. Lediglich in bestimmten Grenzfällen kann nach Abschluß eines Arbeitsvertrags ein reguläres Arbeitsverhältnis begründet werden. Die Entlohnung der behinderten Werkstattbeschäftigten ist in der Regel so gering, daß eine selbständige Existenzsicherung nicht möglich ist. Berufsschulpflicht: In den meisten Bundesländern wird die Berufsschulpflicht durch den Besuch der Schule für Geistigbehinderte abgeleistet. In einigen Bundesländern besteht jedoch nach dem Besuch dieser Schule die Pflicht zum Besuch der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht kann teilweise auch in der Werkstatt für Behinderte erteilt werden und sollte auf den individuell vorrangigen Arbeitsbereich bezogen sein.
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  #3  
Alt 03.01.2007, 20:04
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Modellversuche: In den letzten Jahren wurden verschiedene Modellversuche durchgeführt, um die Situation von Menschen mit geistiger Behinderung im besonderen Arbeitsmarkt zu verbessern, und zwar durch
behindertengerechtere Arbeiten,
optimale Ausstattung und Gestaltung der Produktionsstätten und
umfassende Förderung, insbesondere auch im sozialen Bereich.

Im Vordergrund der Bemühungen eines Modellprojekts der Werkstätten für Behinderte Murgtal, Heidelberg, Karlsruhe, Sindelfingen und Ulm stand die Qualifizierung der behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um den jeweiligen Arbeitsbereich - wie Textil, Metall, Holz, Montage oder Elektrotechnik - kompetenter gestalten zu können. Dazu wurden Beschäftigte aus den einzelnen Werkstätten für zwei Wochen in Lehrgängen qualifiziert und das erreichte Tätigkeitsniveau durch ein Zertifikat bescheinigt. Förderdiagnostische Modelle, wie zum Beispiel das Lernwege-Modell der Lebenshilfe Detmold e. V., ermöglichen es den Gruppenleitern, den aktuellen Qualifikationsstand eines behinderten Mitarbeiters in einem bestimmten Arbeitsbereich einzuschätzen, die weiterführenden Lernziele systematisch zu dokumentieren und fortzuschreiben. Dabei wird eine Lernzieltaxonomie nach psychomotorischen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten auf die einzelnen Tätigkeiten der jeweiligen Berufsfelder bezogen. Bei entsprechender Motivation und Eignung werden auch Praktika auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes angeboten, um Übergänge zu ermöglichen.
Junge Menschen mit schwerer geistiger Behinderung und mehrfachen Funktionsbeeinträchtigungen (Mehrfachbehinderung) sind bei der beruflichen Eingliederung mit besonders gravierenden Problemen konfrontiert. Der Übergang dieser Schüler und Schülerinnen in die Werkstatt für Behinderte bedarf intensiver Absprachen der Angehörigen, der Lehrpersonen mit der Berufsberatung und der WfB, da jeweils höchst unterschiedliche Fragen und Probleme zu klären sind. Die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung im Arbeitstrainings- und im Arbeitsbereich müssen über neue Erkenntnisse, insbesondere auf arbeits-, sozial-, heilpädagogischem und förderdiagnostischem Gebiet verfügen, damit sie beispielsweise die spezifischen Verständigungsmittel bei Gehörlosigkeit und Sprachbehinderung oder das besondere Verhalten bei Autismus verstehen können.
Eine Reihe junger Menschen mit schwerer und schwerster geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderung wird nicht in den Arbeitsbereich der WfB übernommen, sondern im Anschluß an die Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation in anderen Einrichtungen wie Tagesförderstätten oder in Abteilungen der WfB für Schwermehrfachbehinderte untergebracht. Eine neue Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte e. V. weist darauf hin, daß Anspruch auf berufsfördernde Bildungsmaßnahmen für behinderte Menschen besteht, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können und die sich oder andere nicht gefährden. Die WfB - so die Vereinbarung - hat die Voraussetzungen zu schaffen, damit behinderte Menschen, unabhängig von der Ursache, Art oder Schwere der Behinderung, individuell durch geeignete berufsfördernde Bildungsmaßnahmen die angemessenen Bildungsziele planmäßig und mit der Möglichkeit darauf aufbauender Berufsförderungsmaßnahmen erreichen können.
Diese Zielsetzung entspricht auch der Forderung aus pädagogischer Sicht zu gewährleisten, daß alle Abgänger der Schule für Geistigbehinderte zumindest in die WfB eingegliedert werden sollen. Die Beschäftigung in der Werkstatt bietet die Möglichkeit, täglich einen anderen Ort neben der Wohnumgebung aufzusuchen, dort eine Tagesstrukturierung zu erfahren, mit anderen Kontakte und Beziehungen zu pflegen und eine geeignete Tätigkeit auszuführen.
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Einige junge Menschen mit geistiger Behinderung treten nach der Schule auch in Arbeitsverhältnisse (überwiegend Hilfstätigkeiten) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (in der Regel Förderlehrgänge) ein. Meist sind es die Angehörigen der Schülerinnen und Schüler oder die Schulen für Geistigbehinderte, die entsprechende Arbeitsstellen oder Anlernplätze außerhalb der Werkstatt für Behinderte aussuchen. Auch die Werkstätten bemühen sich in den letzten Jahren zusammen mit den Arbeitsämtern verstärkt darum, Arbeitsstellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und Übergänge zu ermöglichen ). Es ist deren Aufgabe, im Rahmen der beruflichen Rehabilitation dafür zu sorgen, daß die behinderten Menschen im Arbeitstrainings- und im Arbeitsbereich der WfB für eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt vorbereitet werden.
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  #4  
Alt 03.01.2007, 20:06
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  #5  
Alt 03.01.2007, 20:07
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Für Arbeitsplätze außerhalb der WfB kommen derzeit etwa fünf bis zehn Prozent der Erwachsenen mit geistiger Behinderung in Frage. Hierbei handelt es sich im allgemeinen um Personen mit überdurchschnittlich guten Voraussetzungen. Sie bedürfen dennoch einer intensiven Vorbereitung auf den Übergang zu einem betrieblichen Arbeitsplatz. Hierzu zählen auch individuelle Hilfen und begleitende Betreuung durch die WfB, durch Formen der Arbeitsassistenz oder durch psychosoziale Dienste in der schwierigen Übergangs- und der nachfolgenden Konsolidierungsphase. Neben fachlich-technischen Fähigkeiten sind vor allem allgemeine Fähigkeiten des Arbeitsverhaltens gefordert (z.B. zeitliche und räumliche Orientierung, Kontaktaufnahme, Motivation und Ausdauer, Verantwortung für die Arbeit, Verstehen von Anweisungen).
1994 konnten nach Abschluß der Maßnahmen zur Rehabilitation 239 Personen mit geistiger Behinderung eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. Schwerpunkte für männliche Berufsanfänger sind bislang Hilfstätigkeiten in Bauberufen und Gärtnereien sowie in Landwirtschaft, Weinbau und Forstwirtschaft. Für Frauen besteht zum Teil die Möglichkeit der Beschäftigung in Haushalten sowie der Mitarbeit in sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Heimen.
Berufsbilder: Konkrete Vorstellungen über Berufsbilder für Menschen mit geistiger Behinderung sind seit Mitte der siebziger Jahre entwickelt worden. Nach dem Konzept einer Ausbildung zum Serienfertiger sollte die Qualifikation darin bestehen, bestimmte serielle Tätigkeiten in einem oder mehreren Tätigkeitsfeldern ausüben zu können. Für Arbeitsplätze inner- und außerhalb der WfB - vor allem im Helferbereich - sind inzwischen vielfältige potentielle Arbeitsfelder hinzugekommen, zum Beispiel im Garten- und Landschaftsbau, im Hoch- und Tiefbau, in Wäschereien von Altenheimen und Krankenhäusern, im Hol- und Bringdienst im Krankenhaus, in Großdruckereien, in Sägewerken, in der Gastronomie als Küchengehilfin, in Bäckereien, in der Lagerhaltung, Anlerntätigkeiten in metallverarbeitenden Handwerks- und Industriebetrieben, in Transport und Entsorgung im Industriebetrieb, Legearbeiten im Textilbereich, Tätigkeit als Hausmeistergehilfe, einfache Verwaltungsarbeiten bei Behörden. Allerdings ist bei Tätigkeiten außerhalb der WfB die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt in Rechnung zu stellen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e. V. hat 1995 beispielsweise detaillierte Ausbildungsrahmenpläne für folgende Berufe erarbeitet:
Fertigungshelfer/Fertigungshelferin,
Helfer/Helferin im Gartenbau,
Helfer/Helferin im Haus- und Pflegedienst,
Teile- oder Lotfüger/Teile- oder Lotfügerin im Metallbau,
Kunststoffverarbeiter/Kunststoffverarbeiterin in einer Tischlerei.


Arbeitsmarktrisiken: Einer Beschäftigung von jungen Menschen mit geistiger Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stehen vielfältige Hindernisse entgegen. So haben Arbeitgeber meist keine Vorstellungen von der Leistungsfähigkeit vieler behinderter Menschen und stellen sich den Umgang mit ihnen als sehr schwierig vor. Bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage und der hohen Arbeitslosigkeit besteht zudem das Problem des Verdrängungswettbewerbs auch bei einfachen Tätigkeiten. Daher bleiben selbst solche Jugendliche meist auf eine Tätigkeit in der Werkstatt für Behinderte angewiesen, für die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit durchaus einfachere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wären. Diese Situation wird sich weiter verschärfen; denn durch die technische Entwicklung, die Rationalisierung und die Verbreitung der elektronischen Datenverarbeitung werden immer höhere Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitnehmer gestellt.
Verbunden mit dem Übergang von der WfB zu einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist oft auch ein subjektiv empfundener Statusverlust. Während der behinderte Mitarbeiter früher in der WfB zu den Leistungsstärksten gehörte, muß er vielleicht erleben, daß er jetzt das schwächste Glied in der Arbeitskette ist. Sollte die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer nicht gelingen, muß die Rückkehr in die WfB reibungslos möglich sein. Nicht zu vernachlässigen ist eine mögliche Schlechterstellung im Bereich der Rentenversicherung, wenn der behinderte Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht den Lohn erreicht, der in der WfB als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung angesetzt wurde.
Während der Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Übersicht) ist deshalb eine gründliche Vorbereitung und eine intensive arbeitsbegleitende und soziale Betreuung sicherzustellen. quelle Prof. Dr. Heinz Mühl
Universität Oldenburg, Erziehungswissenschaften 2, Institut für Sonderpädagogik, Prävention, Rehabilitation
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  #6  
Alt 28.04.2007, 11:51
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Standard Was passiert nach der Schule mit geistig behinderten Kindern

Hallo Evma,

ich habe eine Tochter, die ist geistig behindert und geht auf einer Schule für geistig Behinderte. Ich mache mir grosse Sorgen, was sie später einmal machen wird.Vielleicht kannst Du mir helfen! Kommt jeder geistig behinderte Mensch in eine Behindertenwerkstatt, oder wie geht das vor sich? Kommen irgendwelche Kosten auf die Eltern zu? Wie ist ein geistig behinderter Mensch krankenversichert, wenn er nirgends wo Arbeit findet?

Es wäre schön von Dir zu hören.

Viele Grüsse

Anja


Zitat:
Zitat von evma
Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen: Die Möglichkeiten von Schülern und Schülerinnen mit geistiger Behinderung zur selbständigen Erkundung sind recht unterschiedlich und neben den kognitiven Voraussetzungen abhängig von den Vorerfahrungen im Umgang mit Materialien, Werkzeugen, Maschinen sowie verschiedenen Arbeitsformen. Grenzen ergeben sich durch Schwächen der Schüler und Schülerinnen hinsichtlich der selbständigen Strukturierung komplexer Phänomene der Arbeitswirklichkeit. Sprachliche Beeinträchtigungen schränken die Kommunikationsmöglichkeiten für einen Teil der Schülerinnen und Schüler zusätzlich ein, so daß sich die Erkundung solcher Aspekte als schwierig erweist, die nicht unmittelbar beobachtet werden können. Ablenkbarkeit, starkes Beeindrucktsein durch Maschinengeräusche, neue Eindrücke, Gerüche sowie die Vielzahl arbeitender Menschen kommen hinzu.
Diese Probleme lassen sich durch genaue Vorbereitung - wie exakte Festlegung der Erkundungsaspekte, konkrete Absprachen und zeitliche Eingrenzung des Erkundungsgangs - größtenteils lösen. Vor der Erkundung werden Begriffe geklärt, Erkundungsaspekte festgelegt, zu stellende Fragen besprochen und teilweise eingeübt. Das allgemeine Verhalten im Betrieb ist zu erproben, mögliche Unfallgefahren müssen besprochen, Beobachtungsbögen können erarbeitet werden. Der künftige Arbeitsplatz ist meistens die Werkstatt für Behinderte, die sich deshalb zunächst für gezielte Erkundungen anbietet. Später kommen Erkundungen von Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes hinzu. Mit jeder Erkundung werden die Schülerinnen und Schüler zudem sicherer.
Betriebspraktikum: Beobachtungen während der Praktika zeigen, daß viele Schülerinnen und Schüler Einarbeitungsschwierigkeiten haben. Auffällig ist ihre relative soziale Isolierung am Arbeitsplatz sowie ein Mangel an Ausdauer und in der Selbstkorrektur von Arbeitsfehlern. Probleme treten anfänglich auch bei der Orientierung in den Betriebsräumen sowie durch den veränderten Tagesablauf auf. Die Lehrpersonen können hier helfen, indem sie die Schülerinnen und Schüler realitätsnah vorbereiten, die Einarbeitungsphase durch konkretes Mitarbeiten unterstützen, bei Konflikten helfen und die Schüler und Schülerinnen zum Durchhalten motivieren. Im weiteren Verlauf des Praktikums sollten sie jedoch ihre Kontakte auf das notwendige Maß beschränken, um die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Die Lehrpersonen können sich dann verstärkt der gezielten Beobachtung der Schüler und Schülerinnen widmen, um besondere Schwierigkeiten in der Nachbereitungsphase des Praktikums in der Schule aufarbeiten zu können.
Jugendliche mit schwerer geistiger Behinderung und mit mehrfachen Funktionsbeeinträchtigungen nehmen an allen berufsvorbereitenden Maßnahmen der Abschlußstufenklassen (Werkstufe) teil. Ihre Integration in den projektorientierten Unterricht ist erfahrungsgemäß möglich, da im Rahmen der Arbeitsvorhaben in der Regel auch einfache Tätigkeiten durchzuführen sind, die sie bewältigen können. Sie nehmen an den Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen und an den Betriebspraktika vor allem in der Werkstatt für Behinderte teil, damit sie eine Chance erhalten, in die WfB eingegliedert zu werden.

Berufswahl


Berufsberatung: Die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern durch die Berufsberatung - unter Beteiligung der Lehrpersonen und möglichst auch der Vertreter der Werkstatt für Behinderte - sollte, sofern eine Eingliederung in die WfB in Betracht kommt, spätestens zu Beginn des letzten Schulbesuchsjahres einsetzen. Werden auch andere berufliche Eingliederungsmöglichkeiten oder Maßnahmen zur Berufsvorbereitung erwogen, dann sollte die Berufsberatung schon ein Jahr früher einbezogen werden.
Grenzen der Berufswahl: Von einer echten Berufswahlentscheidung kann bei jenen Jugendlichen, die in den Arbeitstrainingsbereich der Werkstatt für Behinderte eintreten, in der Regel nicht gesprochen werden. Denn ob eine Tätigkeit später in jenen Werkstattbereichen möglich sein wird, in denen ein Schüler oder eine Schülerin arbeiten möchte und für die er oder sie sich besonders eignet, entzieht sich meist dem Wissen und dem Einfluß der Lehrpersonen und Angehörigen. Kurzfristig wechselnde Aufträge der WfB mit unterschiedlichen Arbeitsanforderungen erschweren die Orientierung weiter.
Bericht der Schule: Mit Einverständnis der Schülerinnen und Schüler und von Angehörigen oder Betreuern kann die Schule als Vorabinformation zur Vorbereitung auf die Berufsberatung einen schriftlichen Bericht über den jeweiligen Leistungsstand erstellen, der sowohl Aussagen zur Selbständigkeit, zu Leistungen im allgemeinbildenden Bereich als auch Hinweise über die Voraussetzungen und Möglichkeiten im Bereich der Arbeit enthalten sollte. Es empfiehlt sich, dabei insbesondere auf die Erfahrungen in den Betriebspraktika einzugehen. Die Berichte sollen eine diagnostische Erfassung leisten und prognostische Vorstellungen entwickeln. Es soll dabei abgeklärt werden,
welches Leistungs- und Begabungsprofil, welche sozialen und psychischen Stärken vorhanden sind, damit entsprechende sozialpädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen bereitgestellt werden können;
welche Stufe der Qualifizierung bei bestmöglicher Förderung erreichbar erscheint und wie die dazu benötigte Förderung einschließlich begleitender Hilfen organisiert werden kann.

Zusammenarbeit mit Eltern: Große Bedeutung kommt den Elternveranstaltungen zu, die in der Schule stattfinden und von der Berufsberatung sowie den Lehrpersonen gemeinsam vorbereitet und durchgeführt werden sollten. Die Teilnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin der Werkstatt für Behinderte hat sich als zweckmäßig erwiesen.
Persönliche Beratungsgespräche zwischen dem Berufsberater oder der Berufsberaterin, dem Jugendlichen und seinen Erziehungsberechtigten können sowohl in der Schule als auch im Arbeitsamt stattfinden. Es hat sich bewährt, die ersten Gespräche in der Schule zu führen; hier steht die Lehrperson zur Verfügung und kann wichtige Rückfragen zum Leistungsverhalten und zu den verschiedenen Aspekten der Behinderung in ihren Auswirkungen beantworten. Außerdem können Unterlagen der Schule herangezogen werden. Folgegespräche sollten dann möglichst in den Dienststellen der Berufsberatung stattfinden.
Schülerinnen und Schüler aus Integrationsklassen besuchen in der Regel nicht mehr die Abschlußstufe (Werkstufe) der Schule für Geistigbehinderte und beabsichtigen in der Regel nicht, in den Arbeitstrainingsbereich der Werkstatt für Behinderte einzutreten. Deshalb sollten schon in der Sekundarstufe I Maßnahmen der Berufsorientierung durch Unterricht und Betriebspraktika angeboten werden. Unter Mitwirkung der Berufsberatung und sonstiger Fachberatungen sollte - gegebenenfalls auf dem Weg über berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - nach Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Betrieben des freien Arbeitsmarktes gesucht werden, um Ausbildungsverträge (Berufsausbildungsvertrag) in Anlehnung an Werkerberufe (Besondere Ausbildungsregelungen für Behinderte) oder Arbeitsverträge in Anlehnung an Helferberufe anzustreben.

Berufliche Eingliederung


Werkstatt für Behinderte: Die meisten Schüler und Schülerinnen mit geistiger Behinderung durchlaufen nach der Schulentlassung gegebenenfalls das Eingangsverfahren der Werkstatt für Behinderte und treten dann in den Arbeitstrainingsbereich und später in den Arbeitsbereich der WfB ein. Um erfolgreich arbeiten zu können, brauchen Menschen mit geistiger Behinderung in der Regel Aufgabenstellungen, die ihren Fähigkeiten entsprechend strukturiert sind, die über längere Zeit ähnliche Anforderungen an sie stellen und die keine größeren Gefahren und Risiken mit sich bringen. Der Arbeitsplatz sollte überschaubar sein, soziale Kontakte ermöglichen und das Gefühl der Geborgenheit vermitteln. Diese Bedingungen sind vielfach nur in der WfB erfüllt.
Die Werkstatt bietet Menschen mit geistiger Behinderung Arbeitsplätze, an denen sie sich wohlfühlen und an denen sie Gemeinsamkeit erfahren, ein im Hinblick auf ihre häufig anzutreffende soziale Isolierung wesentlicher Aspekt. Die Arbeit gibt ihnen Selbstbestätigung, und sie erhalten zugleich die Möglichkeit zu einem gesellschaftlich anerkannten Tun und leisten einen Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt. Allerdings haben behinderte Beschäftigte der WfB derzeit in der Regel nur einen arbeitnehmerähnlichen Status. Lediglich in bestimmten Grenzfällen kann nach Abschluß eines Arbeitsvertrags ein reguläres Arbeitsverhältnis begründet werden. Die Entlohnung der behinderten Werkstattbeschäftigten ist in der Regel so gering, daß eine selbständige Existenzsicherung nicht möglich ist. Berufsschulpflicht: In den meisten Bundesländern wird die Berufsschulpflicht durch den Besuch der Schule für Geistigbehinderte abgeleistet. In einigen Bundesländern besteht jedoch nach dem Besuch dieser Schule die Pflicht zum Besuch der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht kann teilweise auch in der Werkstatt für Behinderte erteilt werden und sollte auf den individuell vorrangigen Arbeitsbereich bezogen sein.
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