Kiebe evma
Kim geht fast genau 7 Jahre in die Werkstatt.
Üblich ist hier, dass sie mit 18 spätestens die Schule für Körperbehinderte
verlassen, die Schule für Geistigbehinderte ist da etwas flexibler. Dort kann man einen Verlängerungsantrag stellen, sie dürfen da bis maximal zum 20.Lebensjahr bleiben.
Wenn die erforderlichen Schuljahre mit 16 abgegolten sind, ist es auch möglich, dann schon eine Aufnahme in die Werkstatt zu beantragen.
Macht aber niemand freiwillig, denn dann fängt der Ernst des Lebens an.
Ich hätte die Schulzeit von Kim auch nicht freiwillig verkürzt.
Liebe Grüsse
Kim und nancy