Epilepsie & / Beruf/Schule vom 15.6.2007 Frührente wegen Epilepsie? An einer Epilepsie erkrankt zu sein, bedeutet in der Regel nicht, dass Betroffene vermindert erwerbsfähig sind. Daher ist eine Epilepsieerkrankung grundsätzlich auch kein Grund für eine Frühberentung. Dies basiert auf den seit 2001 gültigen gesetzlichen Grundlagen in Form des Systems einer zweistufigen Erwerbsminderungsrente. Diese und wichtige Ratschläge zum Thema hält das Informationszentrum Epilepsie (IZE) der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie, Bielefeld, für interessierte Personen im Internet bereit. So sollten den Experten zufolge, bevor über eine Berentung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nachgedacht wird, vor allem folgende Fragen geprüft werden: "Kann durch eine optimale Behandlung die Anfallssituation verbessert werden? Ist Weiterbeschäftigung möglich bei Gefährdung durch Anfälle? Ist Weiterbeschäftigung möglich bei Leistungseinschränkungen, z. B. Gedächtnis-, Konzentrationsstörungen oder psychomotorische Verlangsamung? Kann durch eine medizinische Rehabilitation eine berufliche Wiedereingliederung erreicht werden? Kommt eine Umschulung in Betracht? Wann ist eine Berentung wegen Erwerbsminderung sinnvoll?". Zu jeder einzelnen Frage gibt das IZE den Ratsuchenden wertvolle Hilfestellungen.
Die Ratschläge des IZE zum Thema Frühberentung bei Epilepsie finden Sie hier
Quelle: Epinews